Sitzung: 17.02.2010 Rat
1. Fragen von Herrn Rüdiger Helmich
Herr Helmich stellt folgende
Fragen:
Hat es in den letzten Tagen eine juristisch untermauerte
Unterrichtung der Ratsmitglieder, die heute über den Beschuss, dass das
Bürgerbegehren nicht zulässig ist, gegeben?
Sind die Mitglieder des Rates darüber informiert worden,
dass der Rat beschießen muss, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, wenn das
Begehren fristgerecht eingereicht ist und auch alle anderen Voraussetzungen
erfüllt sind? Besonders wichtig dabei
ist, das Fragen der politischen Zweckmäßigkeit, wie das Für und Wider zum Thema
Rheinpark bei der heute zu fällenden Entscheidung keine Rolle spielen dürfen.
Er zitiert aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, wo es im Jahre
2004 heißt 'Bei der Zustellungsentscheidung besteht kein politisches Ermessen.
Sie sind ausschließlich nach Recht und Gesetz zu treffen'.
Sind die Ratsmitglieder auch darüber informiert worden, dass
sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen müssen, wenn die
Verwaltungsvorlage einzelne Tatsachen fehlerhaft benannt und auf unwichtige
Angaben zur Rechtsprechung verwiesen hat. Ist den Ratsmitgliedern mitgeteilt
worden, dass sie die Einschätzung der Verwaltungsvorlage korrigieren müssen,
wenn die Darstellungen des Bürgerbegehrens im Ergebnis zutreffend und zulässig
sind?
Ist den Ratsmitgliedern vermittelt worden, dass der heute zu
fällende Ratsbeschluss auch der Beurteilung eines Verwaltungsgerichtes
standhalten muss.
Sieht sich der Vorsitzende des Rates in der Lage, falls
diese so wichtige Unterrichtung noch nicht vorgenommen wurde, dieses auf jeden
Fall noch vor der Abstimmung ggfs. hier am Ratstisch noch von einem kompetenten
Juristen aus der Verwaltung und dann vielleicht mit Unterstützung von einem
juristisch vorgebildeten Ratsmitglied, davon gibt es hier meines Wissens
mindestens eins, noch nachzuholen? Um die Beantwortung dieser Fragen noch vor
der Abstimmung möchte ich auch im Interesse aller Anwesenden dringend ersuchen.
Wird den Verantwortlichen des Bürgerbegehrens hier am
Ratstisch ein Rederecht eingeräumt?
Der Vorsitzende erklärt zu der letzten Frage, dass von den
Bürgern im Rahmen der Einwohnerfragestunde, die Möglichkeit gegeben ist, Fragen
zu stellen.
Dem Antragsteller wird ein Rederecht eingeräumt, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist und es
zu einem Bürgerentscheid kommt.
Zu den weiteren Fragen teilt er mit, dass für die
Ratsfraktionen im Vorfeld keine über die ausführliche Verwaltungsvorlage
hinausgehende Unterrichtung erfolgt ist.
Die Verwaltung wird bei der Beratung des entsprechenden
Tagesordnungspunktes eine ausführliche Stellungnahme abgeben, die die Fragen
von Herrn Helmich weitgehend beantworten wird.
Die Frage von Mitglied Spiertz, ob von einer Fraktion Herrn
Helmich ein Rederecht eingeräumt werden kann, wird von der Verwaltung verneint.
Mitglied Siebers ist der Auffassung, das der Rat beschließen
kann, Herrn Helmich ein Rederecht einzuräumen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs verdeutlicht nochmals, dass
die Gemeindeordnung dem Petenten eines Bürgerbegehrens ein Rederecht nur für
den Fall einräumt, wenn der Rat in die Sachbehandlung eines für zulässig
erklärten Bürgerbegehrens einsteigt.
Mitglied Sickelman teilt hierzu mit, dass ihr bei einer juristischen Beratung mitgeteilt wurde,
dass das Rederecht im Bürgerbegehren nicht vorgesehen ist, es aber unschädlich
sei, wenn der Rat dem Antragsteller das Rederecht einräumt.
2. Soccerplatz;
hier:
Anfrage eines Bürgers
Ein Bürger macht darauf aufmerksam, dass es in Emmerich
mehrere Plätze gibt, z. B. der Platz neben der Werkstatt von Karl Drost, wo ein
Soccerplatz eingerichtet werden kann.
3. Rederecht;
hier:
Anfrage von Frau Husung
Auf Nachfrage von Frau Husung, ob über den Antrag von
Mitglied Sickelmann betr. des Rederechtes noch abgestimmt wird, teilt der
Vorsitzende mit, dass die Verwaltung noch kurz prüft.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass dem Bürger
zum Beginn und zum Ende einer öffentlichen Sitzung in der Einwohnerfragestunde
das Recht eingeräumt wird, Fragen zu stellen. In diesem Verfahrensstadium
–Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens- ist es nicht zulässig,
den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens ein Rederecht einzuräumen.
4. Bäume im
Rheinpark;
hier:
Anfrage von Herrn Muradian
Herr Muradian spricht
bei der Umsetzung der Oberhausener Pläne auch von einer
Verzögerungswirkung. Die Bäume, die nicht zur Fällung vorgesehen sind, die aber
im Parkband liegen, werden durch diese
Verdichtung krank und sterben– nach Aussage von Sachverständigen –nach
einigen Jahren ab. Dieses Baumsterben wird genau zum Zeitpunkt der nächsten
Kommunalwahl stattfinden.
5. Rederecht;
hier
: Mitteilung des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs