Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

Begründung:

 

Herr Nikolaus Roßmüller ist seit dem Jahr 2007 regelmäßig bei verschiedenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein vorstellig geworden. Darüber hinaus erstellte er diverse Anschreiben, Eingaben und Anträge an verschiedene Behörden und Gremien, so unter anderem an den Kreis Kleve oder auch den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. Sämtliche Anfragen  und Eingaben betrafen die bauplanungs- und ordnungsrechtliche Situation des Grundstückes Gemarkung Emmerich, Flur 9, Flurstück 331.

 

Ebenso verfasste Herr Roßmüller bereits im Jahre 2007 eine Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, welche dieser in seiner Sitzung vom 27.03.2007 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwies. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 15.05.2007, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, welche am 14.08.2007 stattfand. In der anschließenden Sitzung befand der Ausschuss, dass der vorhandene Zustand keinerlei Änderung bedarf.

 

Bestätigung fand dieser Beschluss auch in den Ergebnissen der mehrfachen Prüfung dieses Sachverhaltes durch verschiedene Fachbereiche der Kreisverwaltung Kleve sowie des Petitionsausschusses.

 

Neue Tatsachen wurden seitens Herrn Roßmüller bislang nicht vorgetragen. Die seinerseits erwähnten Arbeiten am Dach des auf dem betreffenden Grundstück stehenden Gebäudes sind nicht genehmigungspflichtige Ausbesserungsarbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gebäudes. Die Arbeiten sind im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts auch kontrolliert worden. 

 

Eine erneute Verweisung der Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung als Fachausschuss ist infolge des vorstehenden Sachverhaltes ebenfalls nicht erforderlich.

 


Mitglied Gertsen stellt den Antrag, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mitglied Sickelmann erklärt hierzu, dass sie den Vorgang nicht kennt und keine Beurteilung hierzu abgeben kann. Aus diesem Grunde enthält sie sich.

 

Mitglied  Beckschaefer bezieht sich auf den  Vorgang von Herrn Roßmüller aus der Vergangenheit, der ihm bekannt ist. Die Verfügungen, wie von Herrn Roßmüller vorgetragen aus dem Jahre 2009, sind ihm unbekannt.  Er bittet die Verwaltung hier entsprechend vorzutragen.

 

Erster Beigeordenter Dr. Wachs erläutert, dass die Verwaltung die Angelegenheit van Holt/Roßmüller seit längerer Zeit bearbeitet. Die Verwaltung hat zu den Anträgen von Herrn Roßmüller Stellung genommen und diese wurden auch an andere Behörden wie Kreis Kleve, Petitionsausschuss des Landes, Bezirksregierung etc. weitergeleitet. Alle Behörden sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen wie die Stadt Emmerich. Die Verwaltung ist im Sinne einer bauordnungs- oder planungsrechtlichen Prüfung nicht mehr in der Lage, etwas für Herrn Roßmüller zu tun. Dieses wurde Herrn Roßmüller auch schon des Öfteren deutlich gemacht.

Die Frage von Mitglied Beckschaefer, welche Mitteilung vom Petitionsausschuss in dieser Angelegenheit vorliegt, wird der Niederschrift beigefügt.

 

Die Mitglieder des Rates erklären sich mit der Stellungnahme einverstanden.