Sitzung: 23.11.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0295/2010
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
die Ausführungen über den Entwurf der 69. Änderung des Regionalplans (GEP 99)
zur Kenntnis und beschließt, dass seitens der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen
der Beteiligung nach § 13 (1) Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10
Raumordnungsgesetz keine Anregungen oder Bedenken zum Änderungsentwurf vorgetragen
werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt
aus, dass kurz vor der Sommerpause vom Rat beschlossen wurden, den
landesplanerischen Vertrag zum virtuellen Gewerbeflächenpool zu unterzeichnen.
In diesem Zusammenhang wurde Systeminhalt und Gegenstand des virtuellen
Gewerbeflächenpools ausführlich dargestellt. Im September diesen Jahres wurde
der landesplanerische Vertrag von allen beteiligten Kommunen und dem Kreis
Kleve unterzeichnet worden. Nunmehr geht ist um die die nachrichtliche Änderung
auf GEP-Ebene in Form der 69. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes.
Inhaltlich hat sich zur Beschlusslage vor der Sommerpause nichts geändert.
Mitglied Sickelmann macht darauf
aufmerksam, dass in dem Zusammenhang in der zeichnerischen Darstellung zu
erkennen ist, dass Sondierungsflächen für mögliche Ansiedlungen von Gewerbe-
oder Industriegebieten entlang der niederländischen Grenze in ‚s Heerenberg
ausgewiesen sind. Das wird seitens ihrer Fraktion aufgrund der Lage im
Wasserschutzgebiet als sehr kritisch angesehen und man die Trinkwasserschutzzonen
mit Priorität schützen wollen. Sie fragt nach, ob es seitens der Verwaltung
Überlegungen dahin gehend gibt, im Rahmen des Verfahrens Anregungen oder
Vorschläge für eine mögliche Verlegung er Sondierungsflächen vorzulegen.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs führt aus, dass die Vorlage den momentanen Verfahrensstand und
Sachstand darstellt. Das Gewerbegebiet Nord ist bei der Verwaltung noch in
Bearbeitung.
Abstimmungsergebnis:
19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung