Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen über den Entwurf der 69. Änderung des Regionalplans (GEP 99) zur Kenntnis und beschließt, dass seitens der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Beteiligung nach § 13 (1) Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz keine Anregungen oder Bedenken zum Änderungsentwurf vorgetragen werden.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass kurz vor der Sommerpause vom Rat beschlossen wurden, den landesplanerischen Vertrag zum virtuellen Gewerbeflächenpool zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang wurde Systeminhalt und Gegenstand des virtuellen Gewerbeflächenpools ausführlich dargestellt. Im September diesen Jahres wurde der landesplanerische Vertrag von allen beteiligten Kommunen und dem Kreis Kleve unterzeichnet worden. Nunmehr geht ist um die die nachrichtliche Änderung auf GEP-Ebene in Form der 69. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes. Inhaltlich hat sich zur Beschlusslage vor der Sommerpause nichts geändert.

 

Mitglied Sickelmann macht darauf aufmerksam, dass in dem Zusammenhang in der zeichnerischen Darstellung zu erkennen ist, dass Sondierungsflächen für mögliche Ansiedlungen von Gewerbe- oder Industriegebieten entlang der niederländischen Grenze in ‚s Heerenberg ausgewiesen sind. Das wird seitens ihrer Fraktion aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet als sehr kritisch angesehen und man die Trinkwasserschutzzonen mit Priorität schützen wollen. Sie fragt nach, ob es seitens der Verwaltung Überlegungen dahin gehend gibt, im Rahmen des Verfahrens Anregungen oder Vorschläge für eine mögliche Verlegung er Sondierungsflächen vorzulegen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die Vorlage den momentanen Verfahrensstand und Sachstand darstellt. Das Gewerbegebiet Nord ist bei der Verwaltung noch in Bearbeitung.

 


Abstimmungsergebnis:

19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung