Sitzung: 23.11.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0307/2010
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
die vorgestellten Zwischenergebnisse zur Kenntnis und beschließt, die
„Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes mit vertiefender Betrachtung zur
Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbausteins auf dem Neumarkt“ auf dieser
Basis weiter durchzuarbeiten.
Frau Tepaß erläutert anfangs die
Vorlage. Das Büro Junker und Kruse wurde mit der Aktualisierung des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt. Zum Einen sollen
die Einzelhandelskennziffern auf einen aktuellen Stand gebracht werden, um
daraus strategische Bausteine für das weitere methodische Vorgehen
herzustellen. Zum Anderen soll eine Bewertung der zwei vorhandenen
Entwicklungskonzepte für den Neumarkt stattfinden. Die heutige Präsentation
liefert den bisherigen Zwischenstand der Untersuchung und eine Erstbewertung
der Konzepte.
Mitglied Spiertz macht die Bemerkung,
dass der Tagesordnungspunkt 9 noch nicht besprochen werden sollte, da erst ein
neues Gutachten vorliegen muss. Er gibt in Auftrag, ein neues Gutachten
erstellen zu lassen (keine „Aktualisierung“ des Gutachtens), und bittet
außerdem um die Änderung dieser Begriffe in der Niederschrift der letzten
Sitzung des Ältestenrates. Erst nach dem Vorliegen eines Ergebnisses könne
daher eine Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt 9 gefällt werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist
zunächst noch einmal auf die Hintergründe der Aktualisierung des
Einzelhandelskonzeptes hin. Durch die Erklärung der Unwirksamkeit der 9.
Änderung des besagten Bebauungsplanes tritt automatisch die 8. Änderung in
Kraft. Diese Änderung stammt aus den 1980er Jahren und ist somit ca. 30 Jahre
alt, es besteht daher eine planerische Notwendigkeit zur erneuten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 17/1 - Hafenstraße -. Er hält fest, dass in der heutigen
Sitzung nicht die 10. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden soll.
Stattdessen soll ein Startschuss zu einem Änderungsverfahren gegeben werden, in
dem die Erstellung des Einzelhandelskonzeptes und die Überarbeitung des
Bebauungsplanes parallel stattfinden sollen, da eine aufeinander aufbauende
Bearbeitung zweckmäßig ist. Rechtlich gibt es zu dieser Verfahrensweise keine
Bedenken.
Mitglied Spiertz weist erneut darauf
hin, dass zuerst ein Gutachten erstellt werden sollte, damit Verwaltung und Rat
daraus zusammen ein Konzept entwickeln können. Ein Aufstellungsbeschluss zur
10. Änderung laut Vorlage könne daher nicht gefasst werden, da das erstellte
Gutachten noch nicht bekannt sei.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt
klar, dass der zu fassende Aufstellungsbeschluss zwei Aussagen hat, zum Einen
die bereits erläuterte planerische Notwendigkeit, zum Anderen wird eine
Gebietsgrenze dargestellt. Zur Frage der Festsetzungen und zu den Inhalten des
Bebauungsplanes wird heute noch keinerlei Aussage getroffen. Diese kann auch
noch nicht getroffen werden, da erst die Aussagen aus dem
Einzelhandelsgutachten, welche zwangsläufig für die Festsetzung des
Bebauungsplanes benötigt werden, vorliegen müssen. Erst dann kann das Verfahren
weitergeführt werden. Dies ist wiederum für die Verwaltung sehr wichtig, um
beispielweise auch auf Bauvoranfragen reagieren zu können.
Mitglied Spiertz erwidert, dass er diese
Umstände nachvollziehen kann, bittet aber gleichzeitig noch einmal darum, eine
Änderung der Begriffe „Aktualisierung des Gutachtens“ in „ein neues Gutachten“
durchzuführen.
Mitglied Sickelmann verdeutlicht noch
einmal, warum ihrer Meinung nach die Tagesordnungspunkte 7 und 9 zusammen
diskutiert werden sollten. Sie geht davon aus, dass das Büro Junker & Kruse
in ihrem Vortrag auch auf die Problematik des Tagesordnungspunktes 9 eingehen
wird. In Hinsicht darauf, dass ein Gesamtkonzept erstellt werden soll, ist eine
gemeinsame Abhandlung der Tagesordnungspunkte sinnvoll.
Mitglied Beckschaefer stellt an den
ersten Beigeordneten Dr. Wachs die Frage, warum die Verwaltung zum jetzigen
Zeitpunkt einen Auftrag vom Rat benötigt, wobei diesem zwar die Zusammenhänge
erläutert, aber noch keine Aussage zu konkreten Maßnahmen getroffen wurden. Er
sagt deutlich, dass durch diese Tatsache ein Misstrauen gegenüber der
Verwaltung entsteht. Er äußert den Verdacht, dass durch die Unwirksamkeit der
9. Änderung und dem damit zusammenhängenden Inkrafttreten der 8. Änderung dem
Besitzer des Grundstücks „Wemmer & Janssen“ zuviel Handlungsspielraum
zugesprochen werde, und daher auf schnellstem Wege eine 10. Änderung
durchgesetzt werden solle. Er weist außerdem noch daraufhin, dass noch kein
Einzelhandelsgutachten bekannt sei.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erwidert,
dass nichts in die Wege geleitet werden kann, über das der Rat nicht Bescheid
weiß, da jeder Bebauungsplan vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen
werden muss und damit die Mitglieder des Rates diejenigen sind, die die letzte
Entscheidung treffen. Aussagen zu den Inhalten des Bebauungsplanes können zudem
noch nicht getroffen werden, da hierfür zunächst das Gutachten vorliegen und
daraus ein Konzept entwickelt werden muss. Mitglied Beckschaefer bittet darum,
die letzte Aussage des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs wortwörtlich in die
Niederschrift aufzunehmen:
„Mit dem Beschluss zur Aufstellung heute
werden keine Inhalte hinsichtlich konkreter Festsetzungen im Bebauungsplan
getroffen, sondern es ist der Startschuss zu einem Verfahren. Diesen
Startschuss halten wir für zwingend notwendig, um auch beispielsweise, ich
sagte es vorhin, mit bauplanerischen Sicherungsinstrumenten reagieren zu
können, gegebenenfalls, wenn das notwendig ist. Inhalte werden Ihnen zu
Kenntnis gegeben, sind von Ihnen zu beschließen, es kann an diesem
Bebauungsplan überhaupt nichts passieren, was Ihnen nicht zur Kenntnis
gelangt.“
Im Anschluss an diese Diskussion gibt
der Vorsitzende das Wort an Herrn Junker vom Büro Junker & Kruse. Herr
Junker teilt seinen Vortrag zunächst in zwei Hauptabschnitte: Zum Einen werden
die ersten Grundlagen zum Einzelhandelskonzept vorgestellt, zum Anderen werden
die Perspektiven am Neumarkt angesprochen.
Herr Junker erläutert im ersten
Abschnitt zunächst noch einmal, warum ein Einzelhandelskonzept in Emmerich am
Rhein notwendig ist. Neben dem Interessenausgleich zwischen der einzelbetrieblichen
und der öffentlichen Seite geht es um Investitionssicherheit für vorhandene und
zukünftige Händler. Zudem ist eine Planungssicherheit gewünscht, sodass
Stadtentwicklung und Einzelhandelsentwicklungen zusammen passen. Abschließend
ist darauf zu achten, dass die aufzustellenden Pläne rechtssicher sind.
Als Nächstes geht Herr Junker kurz auf
die bundesrechtlichen Hintergründe ein. Die §§ 1 Abs. 6, 2 Abs. 2 Satz 2, 9
Abs. 2a und 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), sowie § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) betonen die Bedeutung der Steuerung im Handel. Diese dient nicht der
Wettbewerbsbeschränkung, sondern um städtebaulich sinnvolle Strukturen zu
erzeugen.
Der Aufbau der Untersuchung ist
unterteilt in vier Stufen. Zunächst wird eine Angebot-Nachfrage-Analyse
durchgeführt, um den aktuellen Bestand aufzunehmen. Im zweiten Schritt werden
Ziele und Szenarien formuliert, wobei das Büro Junker & Kruse verschiedene
Entwicklungspfade vorschlagen wird. Im Anschluss daran geht es von der Gutachterebene
in die Konzeptebene, wobei im dritten Schritt ein Entwurf vorformuliert wird
und nach einer möglichen Überarbeitung im vierten Schritt der Beschluss folgt.
Zum methodischen Vorgehen zählten neben
der flächendeckenden Vollerhebung der Einzelhandelsbetriebe in Emmerich am
Rhein, welche im Weiteren von Herrn Völker näher erläutert werden wird, auch
städtebauliche Kurzchecks. Es wird zudem die Kaufkraft in Emmerich und die
damit verbundene Nachfrage betrachtet. Zu den möglichen Entwicklungsspielräumen
in Emmerich am Rhein wird das Büro Junker & Kruse in dieser Sitzung noch
keine Ergebnisse vorstellen, dies soll ein Hauptbestandteil in einer der
nächsten Sitzungen werden.
Im Anschluss daran gibt Herr Junker das
Wort an Herrn Völker. Herr Völker erläutert zunächst die
Standortrahmenbedingungen für Emmerich am Rhein. Aus landesplanerischer Sicht
ist Emmerich als Mittelzentrum ausgewiesen, in der näheren Umgebung von
Emmerich sind, bis auf den Standort Kleve, nur Grundzentren vorzufinden.
Trotzdem seien aus einzelhandelsrelevanter Sicht auch die Konkurrenzstandorte
Bocholt, Arnheim und Nimwegen zu berücksichtigen.
Im September 2010 wurde eine
vollständige Bestandserhebung des Einzelhandels in Emmerich durchgeführt,
welche eine detaillierte Bestandsaufnahme jedes einzelnen Betriebes mit der
sortimentsspezifischen Bestandsfläche beinhaltet. Die Betriebe sind zudem
geografisch und räumlich verortet worden. Zusätzlich wurden den Betrieben
unterschiedliche Lagekriterien, also „zentraler Bereich“, „integrierte Lage“ oder
„andere Standorte in nicht integrierten Lagen“, zugeordnet.
Durch die Angebotsanalyse entstanden 18
Hauptwarengruppen, wobei jeder Betrieb einer dieser Hauptwarengruppen
zugeordnet worden ist. Die Verkaufsflächen selbst wurden wiederum anteilsmäßig
in Warengruppen unterteilt. Diese flächengenau aufgenommene Datenbank dient als
Grundlage für alle zukünftig durchzuführenden Analysen und Berechnungen.
Als siedlungsstrukturelle
Erhebungseinheiten wurde die Kernstadt Emmerich mit den sieben umliegenden Ortschaften
aufgenommen, wobei der Siedlungsschwerpunkt in der Kernstadt liegt, aus
einzelhandelsrelevanter Sicht aber auch die Ortschaft Elten genannt werden
muss, da diese auch über einen zentralen Versorgungsbereich verfügt.
Als Nächstes geht Herr Völker auf die
Kernwerte des Einzelhandels ein. Es wurden im September insgesamt 222
Einzelhandelsbetriebe aufgenommen, wobei die Leerstände nicht mit eingerechnet
worden sind. Diese 222 Betriebe verfügen insgesamt über eine
Verkaufsflächengröße von 54.330 m², was rechnerisch zu einer durchschnittlichen
Betriebsgröße von 245 m² pro Betrieb führt. Emmerich liegt damit 15 m² über dem
Bundesdurchschnitt. Die Verkaufsflächenausstattung ergibt einen Wert von 1,75
m² pro Einwohner, was als positiv zu bewerten ist, da der Bundesdurchschnitt
bei 1,4 m² pro Einwohner liegt.
Mitglied Beckschaefer merkt in einer
Zwischenbemerkung an, dass sich die Zahlen, die hier vorgetragen werden, nicht
mit den Zahlen aus der Sitzung des Ältestenrates decken. Herr Völker erwidert,
dass es sich bei den Zahlen aus der Sitzung des Ältestenrates um vorläufige
Werte handelte. Diese Zahlen wurden für die heutige Sitzung noch einmal
überarbeitet und berichtigt.
Herr Völker führt weiter aus, dass sich
die Stadt Emmerich am Rhein im Vergleich mit anderen Städten gleicher
Größenordnung rein quantitativ als durchschnittlich darstellt. Die
branchenspezifische Sortimentsverteilung zeigt ein typisches Abbild; dieses
zeichnet sich dadurch aus, dass im Bereich von „Nahrung- und Genussmitteln“,
„Bekleidung & Textilien“, „Möbel & Bau- und Gartenmarktsortimente“ die
Hauptausschläge zu verzeichnen sind. Der enorm hohe Verkaufsflächenwert im
Bereich „Nahrungs- und Genussmittel“ spiegelt den natürlich hohen Bedarf dieser
Sortimentsgruppe wieder. Die Ausschläge im Bereich der Bau- und
Gartenmarktsortimente sind auf die verkaufsflächenintensiven Formen der
Anbieter zurückzuführen. Von den 13.560 qm Verkaufsfläche im Bereich der
Baumarktsortimente entfallen über 9.000 qm auf 2 Anbieter.
Die Gesamtverkaufsfläche liegt bei
54.000 qm; hiervon entfallen 29.000 qm auf lediglich 14 großflächige
Einzelhandelsbetriebe (Verkaufsfläche > 800 qm).
Nunmehr zeigt er eine Folie mit einer
Tabelle der sortimentsspezifischen Verteilung nach Anzahl der Betriebe,
Verkaufsflächenausstattung und der Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner.
Fazit hier ist, dass die Stadt Emmerich
am Rhein über alle Warengruppen ein quantitatives Angebot aufweist und dadurch
ein differenzierter Branchenmix gegeben ist. Ein leicht unterdurchschnittlicher
Besatz im Bereich der mittelfristigen Bedarfsstufe ist erkennbar, jedoch
handelt es sich nicht um gravierende Angebotsdefizite. Durch die noch
anstehenden Planänderungen im Bereich Neumarkt sind Veränderungen in Sicht.
Bei der Verkaufswarengruppe „Nahrung und
Genussmittel“ liegt Emmerich mit dem Wert von 0,39 m² Verkaufsfläche pro
Einwohner leicht unter dem Durchschnitt der Größenklasse, allerdings immer
noch über dem bundesdeutschen
Durchschnitt von 0,35-0,38 m² pro Einwohner.
Die Leerstandssituation mit 53 Stück an
der Anzahl und einer leerstehenden Verkaufsfläche von rd. 11.000 qm bezieht
sich auf die Erhebung im September 2010 und ist als „erhöhte“ Leerstandsquote
zu bewerten. Er macht die Einschränkung, dass ein gewisser Leerstand durchaus
normal ist und im Rahmen von Fluktuation bzw. Sanierungsprozessen durchaus gut
für eine Stadt sein kann.
Bewertet man die vorhandenen
Verkaufsflächen nach den unterschiedlichen Lagekriterien (zentrale Lage,
integrierte Lage, nicht integrierte Lage) erhält man ein sehr unterschiedliches
Bild. Für eine kompakte Einzelhandelsstruktur ist der Anteil an Verkaufsflächen
in zentralen Lagen sehr wichtig. Dieser Wert liegt in Emmerich bei gut 30 % und
ist als gut zu bewerten.
Der Vergleich der Entwicklung des
Einzelhandels von Emmerich in der Zeit von 2004 bis 2010 ist mit Vorsicht zu
genießen, da man mit unterschiedlichen Erhebungsmethodiken gearbeitet hat; im
Jahre 2004 wurde die Erhebung durch die GMA durchgeführt. Zum Teil gibt es
Unterschiede in den Zuweisungen der jeweiligen Hauptwarengruppen.
Dennoch ist erkennbar, dass es innerhalb
des Zeitraumes von 2004 bis 2010 zu einem Anstieg der Verkaufsflächen um ca. 16
% gekommen ist; dieser ist größtenteils dem Sortiment „Baumarkt und Gartenbau“
zuzuschreiben.
Im Nachfolgenden werden die Kennwerte
für die Innenstadt genauer dargestellt, da diese im Hinblick auf die
Neugestaltung des Neumarktes sehr wichtig sind. Die Übersicht der
innerstädtischen Kennwerte im Vergleich zu anderen Städten zeigt einen relative
gute Einzelhandelsausstattung; sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Betriebe
als auch der Verkaufsflächenausstattung. Der Anteil von 30 % ist im Vergleich
zu anderen Kommunen als sehr gut einzustufen. Das Grundversorgungsangebot ist
relativ hoch, wobei im Bereich „Nahrungs- und Genussmittel“ die Hälfte auf
einen Anbieter im Rhein-Center zurückzuführen ist. Im Bereich der
mittelfristigen Bedarfsstufe sollte man die namhaften Filialen wie C & A
und Bonita erwähnen, zudem sind discount-orientierte Angebotsformen
vorzufinden, wie KIK, Takko und ein 1-Euro-Shop.
Im Anschluss werden die
branchenspezifischen Verkaufsflächen in der Emmericher Innenstadt abgebildet.
Hierbei ist eine klare Dominanz der Warengruppen „Nahrungs- und Genussmittel“
sowie „Bekleidung und Textilien“ zu erkennen. Diese Angebotsschwerpunkte sind
für Innenstädte in der kurz- und mittelfristigen Bedarfsstufe typisch. Wie auch
bei der „Gesamtstadt“ lässt sich hier ein über alle Branchen quantitatives
Angebot attestieren, somit ist auch ein differenzierter Branchenmix gegeben.
Als Nächstes wird eine Analyse der
Nachfragesituation präsentiert. Diese ist insbesondere für die Berechnung der
Verkaufsflächenspielräume, aber auch für die Bewertung der räumlichen
Entwicklungsmöglichkeiten wichtig. Als Grundlage wird hierbei zunächst die
einzelhandelsrelevante Kaufkraft herangezogen, die sich sowohl nach der
Einwohnerzahl als auch nach der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer
berechnet. Das Büro Junker & Kruse bezieht diese Kennziffer von der BBE
Marktforschung. Diese Kennziffer liegt im Bundesdurchschnitt bei 100. Die
Kaufkraftdaten werden bundesweit ermittelt, jährlich fortgeschrieben und dann
über Regionalkoeffizienten bis auf einzelne Städte heruntergerechnet. Emmerich
am Rhein hat insgesamt 141 Millionen Euro Kaufkraftpotenzial vorzuweisen, wobei
der größte Anteil im Bereich der „Nahrungs- und Genussmittel“ ausgegeben wird.
Beim Vergleich der Kaufkraftkennziffern liegt Emmerich mit einer Kennziffer von
95,54 leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 100, im regionalen Vergleich
hingegen ist die Emmericher Kaufkraft doch als durchschnittlich zu betrachten.
Zu den anstehenden Arbeitsschritten im
Bereich des Einzelhandelskonzeptes sagt Herr Völker, dass im November und
Dezember 2010 die Berechnung von branchenspezifischen Zentralitäten, den
Umsätzen und auch den Verkaufsflächenspielräumen durchzuführen. Im Januar 2011
kommt es zu einer Kundenherkunftsermittlung
in Emmerich am Rhein, welche der empirischen Ermittlung des Einzugsgebietes
dient. Herr Völker sagt in diesem Zusammenhang sehr deutlich, dass das Büro
Junker & Kruse in diesem Arbeitsschritt natürlich auf die Mithilfe des
ortsansässigen Einzelhandels angewiesen ist. Aus den Ergebnissen dieser
Arbeitschritte werden dann letztendlich Entwicklungsperspektiven und Strategien
erarbeitet. Anhand verschiedener Szenarien werden außerdem die
Einzelhandelssteuerung und deren mögliche Folgen durchgespielt.
Bevor Herr Junker mit seinem Vortrag zum
Neumarkt beginnt, stellt Mitglied Sloot eine Zwischenfrage zu den
Entwicklungsperspektiven und Strategien. Sie möchte wissen, ob in den
Untersuchungen des Büros Junker & Kruse auch bereits die Bereitschaft der
Kunden, ihren Bedarf im Bereich bestimmter Warengruppen, beispielsweise „Schuhe
und Bekleidung“, über das Internet abzudecken, berücksichtigt wurde. Herr
Junker führt aus, dass die Zunahme des Internethandels ein sehr wichtiger
Aspekt ist. Die Bedeutung des Internethandels nimmt stetig zu, wodurch der
Versandhandel ein Stück weit vom Internethandel abgelöst wurde. Aus diesem
Grund wird diese Form des Handels bei den Untersuchungen natürlich
berücksichtigt, wird aber in der allgemeinen Diskussion umsatzmäßig oft zu hoch
bewertet.
Mitglied Schagen macht die Anmerkung,
dass laut Untersuchung die Warengruppe der Möbel zwar durch den Bereich „Möbel
& Bau- und Gartenmarktsortimente“ sehr gut vertreten sein soll, seiner
Meinung nach allerdings kein starkes Möbel-Angebot in Emmerich besteht. Des
Weiteren gibt er zu Bedenken, dass bei der Kundenherkunftsermittlung im Januar
zu beachten ist, dass ein großer Teil des Kundenstammes aus den Niederlanden
kommt, und daher die zu befragenden Einzelhandelsbetriebe auch dort, zum
Beispiel durch das Aufnehmen der niederländischen Postleitzahlen, die genaue
Herkunft festhalten sollten. Herr Völker erwidert, dass in einer einwöchigen
Erhebung in ausgewählten Betrieben, über alle Sortimente und in allen
Lagekriterien durch ausgelegte Listen die Postleitzahlen der Kunden ermittelt
werden. Dadurch entsteht ein repräsentatives Ergebnis mit detaillierten Angaben
zur Herkunft des jeweiligen Kundenstammes.
Herr Junker beginnt danach mit dem
zweiten Teil des Vortrags, in dem er auf die Konzepte zur Neuansiedlung eines
Einzelhandelsbausteins am Neumarkt eingeht. Zunächst hält er fest, dass es sich
im Moment bei der besagten Fläche um eine „klaffende Wunde mitten in der
Innenstadt“ handelt, welche aber durchaus auch eine Chance bietet. Gleichzeitig
ist das Grundstück als sehr schwierig zu betrachten, da es mindestens drei
Rückseiten hat, für das städtebaulich Antworten gefunden werden müssen. Bei der
Ansiedlung eines neuen Einkaufszentrums sind verschiedene Faktoren zu
beachten, wie Verkehr, Städtebau und Platzgestaltung. Zudem sind die Kosten für
diese große Investition nicht außer Acht zu lassen, da es bei solch einem
Projekt vorerst keinen zweiten Versuch geben wird.
Als nächstes kommt Herr Junker auf die
zwei vorliegenden Konzepte der Anbieter „WELASA“ und „ITG“ zu sprechen. Beide
sind zunächst als sehr unterschiedlich zu betrachten, wodurch sich jedoch kein
Problem, sondern eine Wahlmöglichkeit ergibt, da zwischen zwei Alternativen und
nicht nur zwei Varianten gewählt werden kann. Dazu ist wiederum eine genaue
Vorstellung zur Gestaltung des Neumarkts nötig.
Insgesamt werden beide Konzepte als gut
angesehen, es bestehen aber bei beiden noch Verbesserungsmöglichkeiten. Es
sollte bei einer solch komplizierten Lage und einem Projekt mit dieser
Bedeutung nicht auf ein „Center von der Stange“ zurückgegriffen werden, die
Stadt sollte sich hierbei „einen Maßanzug leisten“.
Im Bezug auf die Ziele der Stadt wird
kritisiert, dass die bisher formulierten Ziele „von erhabener Allgemeinheit“
sind, und damit nicht als Entscheidungsgrundlage für dieses Vorhaben dienen
können. Die Konkretisierung der Ziele wird als wichtige Aufgabe gesehen, Herr
Junker gibt den Fraktionen diese Arbeit als „Hausaufgabe“ auf.
Als maßgebliche Beurteilungsgrößen sind
zum Einen die verkehrliche Anbindung, die Stellplätze und natürlich die Größe
und Verträglichkeit der Einrichtung zu nennen. Zum Anderen müsste die Mikrolage
betrachtet werden, bei diesem Projekt kann dies allerdings als erledigt
angesehen werden, da der Neumarkt als idealer Standort zu bewerten ist. Im
Bezug auf die Baustruktur muss entschieden werden, ob ein nach außen offenes
Projekt oder ein eher nach innen gekehrtes Vorhaben, erläutert am Beispiel der
Neutorpassage und den Arkaden in Bocholt, gewünscht ist. Geschlossene Vorhaben
werden häufiger gebaut, sind aber nach der Meinung vom Büro Junker & Kruse
etwas „stadtunfreundlicher“.
Herr Junker erläutert nun noch allgemein
den Bautyp „Innerstädtische Einkaufscenter“, wie sie auch im Konzept der „ITG“
wiederzufinden ist. Es handelt sich hierbei um eine sehr erfolgreiche
Betriebsform, die die großen Warenhäuser zum Großteil abgelöst hat, da sie
einfacher zu managen ist. Der Erfolg der innerstädtischen Einkaufscenter liegt
an dem Besitz, an dem zentralen Management und an der Fähigkeit, über Mieten,
Betreiber oder auch Verkaufsverhältnisse herrschen zu können.
Das Konzept des Anbieters „WELASA“ sieht
im Grunde zwei eigenständige Baukörper vor, gebildet durch einen Elektromarkt,
einen Discounter, Parkflächen und dreigeschossigen Gebäuden für Wohnzwecke.
Diese gemischte Struktur wird durch das Büro Junker & Kruse wie folgt
eingeschätzt:
Bewertungsteil „Städtebau“
Bewertung Kriterium
+ Maßstäblichkeit, Architektur
und soweit ablesbar Fassaden: Das Projekt fügt sich in das heutige
Stadtbild ein, es handelt sich um Bauformen, die man in Emmerich kennt.
0 Beziehung der Baukörper zum
Umfeld: Zum Einen ist die klare Anbindung zum Neuen Steinweg positiv zu
bewerten, zum Anderen sind aber noch Bezüge da, die indifferent erscheinen.
+ Öffnung und Durchlässigkeit
der Baukörper: Es können alle Straßen und Wege wie bisher genutzt werden.
- Logik der Wegestruktur:
Zugänglichkeit und Logik der Wegestruktur sowie die Anbindung an den
Geschäftsbereich sind arg verbesserungswürdig, Kunden werden durch den
vorhandenen Platz und lange Wege abgeschreckt.
- Anbindung an den
Hauptgeschäftsbereich: Der Mensch verliert sich und wird orientierungslos.
Die Gebäude stehen indifferent im Raum.
0 Bereitstellung einer
angemessenen Platzfläche: Es ist ausreichend Platz für den Wochenmarkt oder
andere Veranstaltungen vorhanden, allerdings ist die gesamte Fläche als sehr
offen zu betrachten.
Bewertungsteil „Verkehr“
Bewertung Kriterium
0 Erreichbarkeit: Dieses
Kriterium wurde zunächst außen vor gelassen. Die Erreichbarkeit ist nicht
einfach, aber gegeben.
0 Anlieferung: Wurde annehmbar
gelöst, daher eine neutrale Bewertung.
0 Ruhender Verkehr: Wurde
annehmbar gelöst, daher eine neutrale Bewertung.
Bewertungsteil „Nutzung“
Bewertung Kriterium
+ Nutzungsangebote: Das
Konzept setzt nicht allein auf den Handel, sondern versucht auch die Aspekte
„Wohnen“, „Kultur“ und „Gastronomie“ zu berücksichtigen.
0 Auswirkungen auf den
vorhandenen Einzelhandel: Die hinzukommenden knapp 3000 m² Verkaufsfläche
werden nach einer ersten Meinung dem vorhandenen Handel in Emmerich am Rhein
nicht schaden, sondern können eher als eine „Erfrischung“ angesehen werden. Es
besteht jedoch auch die Gefahr, dass der Impuls dieser Neuerung zu gering ist,
so dass nicht die nötige Anzahl an Menschen angezogen wird, um auch andere
Geschäfte der Innenstadt hiervon profitieren zu lassen.
- Branchenmix und
Verkaufsflächendimensionierung: Das vorhandene Konzept reicht nicht aus, um
einen Sog zu erzielen. Es entsteht eine zu große Freifläche. Man muss Spannung
erzeugen, damit die Menschen auch zu hinteren Bereichen (Elektromarkt) gezogen
werden. Der Mensch darf nicht überlegen, sondern muss automatisch weiter
geführt werden. Der Neumarkt muss zudem als Scharnier fungieren, welches die
Menschen auch zum Weitergehen in Richtung der Steinstraße auffordert.
Als Stärken sieht Herr Junker die
bestandsorientierte Baustruktur, die Durchlässigkeit des Konzeptes, die
Platzfläche, der Nutzungsmix und die teilweise neu angebotenen Warengruppen.
Als Schwächen hebt er ganz deutlich die Anbindung zur Fußgängerzone und die
Stellung der Baukörper hervor. Auch die Anziehungskraft auf Masse hält Herr
Junker eher für begrenzt.
Abschließend wird gesagt, dass die
Richtung dieses Konzeptes durchaus richtig ist, dass aber doch Verbesserungen
an vielen Stellen möglich sind. Herr Junker bietet in diesem Zusammenhang seine
Mithilfe bei der Findung von Verbesserungsmöglichkeiten an.
Im Anschluss wird direkt auf das Konzept
des Anbieters „ITG“ eingegangen. Bei diesem Konzept handelt es sich um einen
großen Baukörper, der den Bereich der Kaßstraße bis zum Neuen Steinweg
umschließt. Die Mall, die ca. 8500 m² Verkaufsfläche umfasst, wird gebildet
durch Betreiber aus verschiedenen Branchen, wie Lebensmittel, Elektronik und Textil. Auf einem Parkdeck und einer
Tiefgarage werden insgesamt 440 Stellplätze geboten. Folgende Aspekte wurden
angesprochen:
Bewertungsteil „Städtebau“
Bewertung Kriterium
0 Maßstäblichkeit, Architektur
und soweit ablesbar Fassaden: Der Baukörper übertrifft mit seiner großen,
massigen Bauweise alle bisher vorkommenden Gebäude in der Emmericher
Innenstadt. Die Gebäudehöhen hingegen stimmen mit den vorhandenen Bauten
überein.
- Beziehungen des Baukörpers
zum Umfeld: Es entstehen durch den Baukörper zwischen 3 und 4 Rückseiten.
Dadurch werden umliegende Bereiche in ihrer Attraktivität begrenzt. Der Neue
Steinweg muss sich durch starken Anlieferungs- und Zufahrtsverkehr neu
sortieren. Die Form des Baukörpers bildet zudem einige unattraktive Restflächen,
wodurch sie verbesserungsbedürftig ist.
- Öffnung und Durchlässigkeit
der Baukörper: Die Verbindung von der Kaßstraße zum Neuen Steinweg wird
nicht mehr sichergestellt. Es muss auf die Tempelstraße ausgewichen werden.
0 Logik der Wegestruktur:
Die Wegestruktur in sich ist klar erkennbar und hat eine Sog-Wirkung zur Mall
hin. Es gibt allerdings trotzdem einige indifferente Bereiche, bei denen keine
klare Führung zu erkennen ist.
+ Anbindung an den
Hauptgeschäftsbereich: Diese wurde hervorragend gelöst.
- Bereitstellung einer
angemessenen Platzfläche: Nach überschlagender Berechnung ist für den
Wochenmarkt nicht länger ausreichend Platz vorhanden, er müsste daher
ausweichen.
Bewertungsteil „Verkehr“
Bewertung Kriterium
- Anlieferung: Wird für
sehr belastend angesehen, besonders besteht diese Gefahr im Bezug auf die
Lärmentwicklung in den frühen Morgenstunden.
Bewertungsteil „Nutzung“
Bewertung Kriterium
- Auswirkungen auf den
vorhandenen Einzelhandel: Diese werden als schwierig eingeschätzt. Der
Lebensmittelbesatz würde bezogen auf die Innenstadt um 70 % steigen, der
Textilbesatz wird hingegen verdoppelt. Anziehungskraft wird dieses Projekt auf
jeden Fall entwickeln, jedoch muss darauf geachtet werden, inwiefern die
Anziehungskraft und die Verträglichkeit mit dem vorhandenen Einzelhandel
zusammenspielen.
0 Branchenmix und
Verkaufsflächendimensionierung: Das Konzept kann in kurzer Zeit viele neue
Angebote einholen. Möglicherweise besteht aber die Gefahr, dass es zur
Entstehung von vielen kleineren Geschäftslokalen kommt. Es sollten daher
Überlegungen zur Bildung von größeren Einheiten angestellt werden, was auch dem
Entwickler bereits mitgeteilt wurde.
Zu den Stärken zählt Herr Junker
natürlich das erfolgreiche Grundkonzept. Die Anbindung an die Fußgängerzone und
die interne Wegeführung wurden sehr gut gelöst. Schwächen gibt es allerdings im
Bereich der baulichen Überlegungen. Die zahlreichen Rückseiten des Gebäudes
wirken negativ auf die Nachbarschaft. Die Gesamtgröße der Anlage wird als zu
massiv eingeschätzt, die Größe der Ladeneinheiten hingegen könnte in einigen
Bereichen noch zunehmen.
Abschließend macht Herr Junker die
Anmerkung, dass sich der Rat der Stadt zu einigen hat, wie hoch städtebauliche
Aspekte und wie hoch der Einzelhandel bewertet werden soll. Dieses Projekt
kreiert die Struktur des Emmericher Einzelhandels in der Innenstadt komplett
neu, es ist dadurch von extrem hoher Bedeutung. Es kann ein Zusammenspiel
zwischen der Kaßstraße und den beiden Einkaufscentern entstehen, wenn der
Wettbewerb zwischen diesen Elementen abgestimmt wird. Auch die Steinstraße kann
hierdurch und durch das Angebot von tourismusbezogenen Sortimenten profitieren.
Der Vorsitzende Jansen bedankt sich für
diese ausführliche Vorstellung der Präsentation. Sofern eine CD der
Präsentation gewünscht ist, mögen sich Interessierte bitte direkt an Frau Tepaß
wenden.
Auf Anfrage von Mitglied Schagen teilt
Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass mit beiden Investoren Mitte Oktober
ein erstes Gespräch stattgefunden hat, wo diesen das heute Vorgestellte
präsentiert wurde. Ferner wurden die Investoren dazu aufgefordert, sich Anfang
November mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. Ein Termin mit einem
Investor hat bereits stattgefunden, der Termin mit dem anderen Investor wird
noch stattfinden.
Mitglied Diekman fragt an, wie der
Leerstand von 20 % mit einer Größenordnung von 11.000 qm im Vergleich zu
anderen Städten zu bewerten ist. Herr Junker weist darauf hin, dass auch der
Standort „Neumarkt“ in diesen Leerstand einbezogen ist. Gleichwohl ist der
Prozentanteil als sehr hoch zu bewerten; vergleichsweise in Großstädten liegt
dieser Anteil bei ca. 10 %. In der weiteren Bearbeitung des Gutachtens werden
ergänzend noch die fluktuationsbedingten und strukturell bedingten Leerstände
bewertet.
Auf weitere Anfrage von Mitglied Diekman
hinsichtlich der Zahlen für das ehemalige REWE-Center werden folgende Zahlen in
der Niederschrift nachgeliefert:
Grundstücksfläche = 3.542 qm
Geschossfläche (GF) = ca. 6.650 qm
Netto-Nutzfläche (80 % der GF) = ca. 5.320 qm
Mitglied Sickelmann bedankt sich für den
ausführlichen Vortrag. Für sie als Innenstadtbewohnerin ist interessant, wie
die Innenstadt zukünftig aussehen wird und welche Lebensqualität sie haben
wird. Bei der Planung des großen Centers ist die Rückseite zum Neuen Steinweg
hin problematisch zu betrachten, da dies eine Entwertung des Wohnraums
bedeutet. In dem Konzept sollte stärker berücksichtigt werden, dass mehr
Bewohnerpotenzial für die bereits leer stehenden Wohnungen erreicht werden
muss. Ferner vertritt sie die Auffassung, dass, wenn man sich für eine große
Lösung entscheidet, die Erarbeitung eines Leerstandskonzeptes für die anderen
Ladenlokale notwendig ist. Weiter sieht sie die Gefahr des weiteren Verfalls
der Emmericher Immobilien, wenn ein großer nicht Emmericher Investor die
Planung verwirklicht. Auch die bisherige Qualität des Einzelhandels, der von
mittelalten bis jungen Leuten geführt wird, gilt es zu erhalten. Hier fragt sie
an, ob in den Lenkungsausschuss Vertreter des örtlichen Handels eingebunden
werden können. Der Zeitpunkt der geplanten Bürgerbeteiligung für April 2011
hält sie für viel zu spät und plädiert dafür, die Öffentlichkeit bereits jetzt
mehr einzubinden.
Herr Junker führt aus, dass das geplante
Objekt nicht unter dem Aspekt „Projektentwicklung“ sondern „Stadtentwicklung“
zu betrachten ist und somit auch alle Bereiche von Wohnen bis Verkehr
einschließlich der Folgen begutachtet werden. Wie bereits geschildert, haben
beide Projekte sowohl Vor- als auch Nachteile. Die Stadt Emmerich am Rhein muss
diese sorgsam gegeneinander abwägen und somit eine Entscheidung treffen.
Mitglied Sickelmann regt an, die
sozialen und städtebaulichen Auswirkungen mehr in die Begutachtung einfließen
zu lassen. Sie ist der Auffassung, dass eine weitere Entwertung des städtischen
Raumes, auch im Hinblick auf die Zufriedenheit der Bewohner, nicht vertretbar
ist. Auch der Aspekt hinsichtlich des Klimawandels ist nicht zu vergessen; bei
Realisierung des Projektes wird eine sehr große Fläche im Herzen der Stadt
versiegelt.
Herr Junker teilt mit, dass es um eine
erste Bewertung geht. Sobald neue Ziele und Kriterien definiert werden, würde
eine nochmalige Bewertung erfolgen.
Im Namen der Bürgergemeinschaft bedankt
sich auch Mitglied Spiertz für die Präsentation und würde das Angebot, den
Fraktionen zur Verfügung zu stehen, sehr gerne annehmen. Leider muss er
feststellen, dass wenige Vertreter der Emmericher Werbegemeinschaft bei der
Sitzung anwesend sind.
Dennoch hat die Präsentation auch
gezeigt, dass entgegen der Meinung der Emmericher Bürger die Kaufkraft in
Emmerich nicht schlecht ist. Lediglich die Stadt Isselburg hat eine höhere
Kaufkraftzahl ausgewiesen, die Stadt Kleve liegt sogar noch unter Emmerich.
Mitglied Schagen weist darauf hin, dass
die größte Kaufkraft im Lebensmittelbereich außerhalb der Stadtgrenzen liegt.
In den anderen Bereichen wie z. B. Textilien wäre ein qualitativ hochwertigeres
Angebot besser, welches sicherlich auch mehr Zulauf bringen würde.
Mitglied Brouwer fragt nach, ob seitens
der Büros Analysen dahin gehend durchgeführt wurden, wie solche Center sich
nach 5 Jahren verhalten und mögliche nachhaltige Auswirkungen auf umliegende
Geschäfte nach sich ziehen.
Hierauf antwortet Herr Junker, dass die
Auswirkungen von verschiedenen Kriterien wie Mikrolage, Größe und Baustruktur
des Centers abhängig sind. Normalerweise werden Center in Stadtrandlage
errichtet, wodurch automatisch ein Sog von der Innenstadt in Richtung Center
entsteht. Diese Gefahr sieht er für Emmerich nicht, da eher ein bereits
bestehender innerstädtischer Punkt gestärkt würde. Die Lage für ein Center ist
als gut zu bezeichnen. Man muss nur sorgsam mit der möglichen Bauform und Größe
hinsichtlich Integration zum Umfeld und Verträglichkeit zum bestehenden Handel
umgehen. Entsprechende Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen bei Planung eines
Centers in verschiedenen Größenordnungen (3.000 qm, 5.000 qm, 10.000 qm) mit
verschiedenen Branchen werden noch gemacht.
Mitglied Sickelmann möchte den
Beschlussvorschlag dahin gehend erweitern, dass zum einen der soziale und
städtebauliche Bereich mit seinen Auswirkungen mehr berücksichtigt wird und zum
anderen die Beteiligung der Emmericher Bürger frühzeitiger erfolgt.
Nunmehr führt Frau Tepaß hinsichtlich
des weiteren Zeitablaufs aus, dass im November/Dezember 2010 die weiteren
Bausteine des Einzelhandelskonzeptes mit dem Büro Junker und Kruse zu vertiefen
und die Konzeptbewertung am „Neumarkt“ fortzuführen ist.
Die Ergebnisse aus den noch zu führenden
Gesprächen mit den Investoren fließen in die Bewertung ein. Das erste Treffen
der Lenkungsgruppe wird am 19. Januar 2011, 18.00 Uhr stattfinden. Die
Lenkungsgruppe setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Büro Junker und Kruse
Vertreter der Verwaltung
Fraktionsvorsitzende
Vorsitzender und. evtl. weiteres
Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung
Vorstand/Mitglieder der Emmericher
Werbegemeinschaft
Wichtig ist, die Industrie- und
Handelskammer in den Prozess mit einzubinden, da diese als wesentliche Behörde
das Einzelhandelskonzept mit zu begleiten hat. Auch die Wirtschaftsförderung
wird in den Prozess einzubeziehen sein.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag,
nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Faulseit verlässt um 18.40 Uhr
vor der Abstimmung die Sitzung.
Beratungsergebnis |
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Ergebnis |
mit |
18 Stimmen dafür 0 Stimmen
dagegen 1 Stimmenthaltungen |
18 Stimmen dafür, 0
Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
Beschlussvorschlag: |
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Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die vorgestellten Zwischenergebnisse zur Kenntnis
und beschließt, die „Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes mit vertiefender
Betrachtung zur Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbausteins auf dem
Neumarkt“ auf dieser Basis weiter durchzuarbeiten.
Nach Abstimmung über die
Verwaltungsvorlage bittet Mitglied Sickelmann um die Abstimmung über folgende
erweiterte Anträge:
Erweiterung der Bewertungsmatrix um
die vertiefenden sozialen und städtebaulichen
Folgen.
Dieser Antrag wird mit 1
Dafürstimme, 15 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Frühzeitigere Beteiligung der
Emmericher Bevölkerung mit Vorstellung des Zwischenergebnisses, um das Für und
Wider beider Konzepte vorzustellen.
Dieser Antrag wird mit 7
Dafürstimmen, 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Ergänzend führt Mitglied Sickelmann aus,
dass man dem Begriff „größeren Einzelhandelsbausteins“ im Beschlussvorschlag
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zustimmen kann, da noch keine
Bürgerbeteiligung erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis:
18 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung