Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Der Rat beschließt als Ergänzung zum Ratsbeschluss vom 15.12.2009 zu dem Projekt „Umgestaltung des Rheinparks“ (Vorlage-Nr. 05-15 0070/2009 E1) folgenden Ausgleich zum Thema Bäume:

 

1.         Fällung von 21 Bäumen zur Umsetzung des „reduzierten Entwurfs“ (davon 15 im Baumgutachten als mittelfristig nicht zu erhalten eingestuft und Wegnahme von 6 Bäumen aus funktionalen Gründen)

2.         Fällung von 9 kranken Bäumen

3.         Erhalt von 19 Bäumen außerhalb des „Entwurfskerns“

4.         Erhalt 1 Trauerweide (mit baumchirurgischen Maßnahmen)

5.         Ersatzpflanzung 1 Trauerweide

6.         Ersatzpflanzungen 7 Bäume

7.         Pflanzung von 22 Bäumen außerhalb des Rheinparks

8.         vegetationstechnische Maßnahmen zum Erhalt des Bestandes – z.B. Schonung des Wurzelwerks – als Bestandteil der Ausschreibung (s. Baumgutachten 9/2009)

 

 

Somit erübrigt sich eine Abstimmung über den Vertagungsantrag von Mitglied Spiertz .

 


 

Der Vorsitzende erläutert kurz den Beschlussvorschlag der Verwaltung und bezieht sich auf am 19.02.2010 mit Vertretern des Bürgerbegehrens, der Politik und der Verwaltung geführte Konsensgespräch. Es wurde der Vorschlag erarbeitet, nicht wie in der Sitzung des Rates am 15.12.209 beschlossen 50 sondern nur 30 Bäume (einschl. 9 kranker Bäume) zu fällen. Zusätzlich werden im Park acht neue Bäume sowie darüber hinaus 22 weitere Bäume außerhalb des Parks gepflanzt. Der Vorsitzende hatte den am Abend des 19.02.2010 Eindruck, dass diese Lösung auf die Zustimmung der Anwesenden Vertreter der Fraktionen gestoßen ist. Herr Helmich hat sich als Vertreter des Bündnisses Bäume für Emmerich sich sehr für den Erhalt der Bäume eingesetzt; Herr Muradian als weiterer Vertreter des Bürgerbegehrens hat sich klar gegen die Errichtung eines Soccerplatzes im Rheinpark ausgesprochen. Diese Intention war dem Text des Bürgerbegehrens nicht zu entnehmen.

 

Am heutigen Tag hat die Verwaltung aus der Presse sowie aus E-Mails erfahren, dass das  „Bündnis Bäume für Emmerich“ mit der am 19.02.2010 vorgestellten Kompromisslösung nicht einverstanden ist.

Er führt weiter aus, dass seitens der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine Klage mit entsprechendem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf den Weg gebracht wurde und das Gericht zu entscheiden hat, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht.

 

Mitglied Sickelmann beantragt für Herrn Helmich das Rederecht innerhalb dieses Tagesordnungspunktes.

 

Der Vorsitzende bezieht sich auf seine bereits in der Sitzung des Rates vom 17.02.2010 gemachten Ausführungen. Ein Rederecht ist den Vertretern des Bürgerbegehrens, nur  in den Fällen einzuräumen, in denen die Sachbehandlung eines für zulässig erklärten Bürgerbegehrens stattfindet.

Ein darüber hinausgehendes Rederecht sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Gesetzestext und Kommentierungen belegen, dass eine Beteiligung Dritter an Ratssitzungen, die über das Zuhören hinausgeht, nur in Fragestunden zulässig ist.

Mitglied Sickelmann stellt die Aussage der Gemeindeordnung nicht in Frage. Ihrer Meinung sollte Herrn Helmich trotzdem ein Rederecht einräumt werden.

 

Mitglied Beckschaefer schlägt aufgrund der Tatsache, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abgewartet werden muss, bevor die Verwaltung tätig wird, vor, heute den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass beim Verwaltungsgericht ein Klageantrag eines Düsseldorfer Anwaltes vorliegt, der die Vertreter des Bürgerbegehrens im Hinblick der Verpflichtung des Stadtrates auf die Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens vertritt.

Weiterhin liegt ein Antrag  (§ 123 VwGO) auf Gewährung eines einstweiligen Rechtschutzes vor.

Dieses ist der die Stadt vertretenden Anwaltskanzlei, seitens des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf (erste Kammer) übermittelt worden. Darüber hinaus gibt es keine inhaltlichen Aussagen des Verwaltungsgerichtes.

 

Er zitiert  auf Wunsch von Mitglied Beckschaefer aus dem Schreiben des Verwaltungsgerichtes an die Anwaltskanzlei  :

„Sehr geehrte Herren, anliegende, bei Gericht am 22.02.2010 eingegangene Klage und der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes werden zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 24.02.2010, 11.00 Uhr zugestellt. Um Vorlage der mit Blattzahlen versehenen Verwaltungsakten wird gebeten. Es wird gebeten, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag, auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes, nicht mit Fällarbeiten im Rheinpark zu beginnen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen. Alle Schriftsätze sind dreifach einzureichen.“

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend dazu mit, dass hier keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.

Das, was vom Verwaltungsgericht im Sinne des Baumfällens angeregt wurde, ist für die Verwaltung selbstverständlich, da alles andere treuwidriges Verhalten gegenüber den Rechtschutzsuchenden wäre.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht nochmals, dass, wenn das Gericht entscheidet, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, der heute zu fassende Beschluss greift.

 

Die Mitglieder Nellissen und Sickelmann stellen den Antrag, die Sitzung kurz zu unterbrechen, damit Herrn Helmich ein Rederecht eingeräumt wird.

 

Mitglied Gertsen teilt mit, dass er über die E-Mail von Herrn Helmich sehr erstaunt war. Er hatte am Freitag den Eindruck, dass die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens sowie die Vertreter von Politik und Verwaltung mit dem ausgearbeiteten Vorschlag einverstanden waren, auch wenn BGE und FDP signalisierten, zwar mit der Planung einverstanden zu sein, die Gesamtmaßnahme jedoch aufgrund der Kosten ablehnen.

Somit kann er die heutige Aussage von Herrn Helmich, die Zahl der Bäume erheblich nach unten zu korrigieren, nicht verstehen.

Seine Fraktion steht hinter dem am Freitag erarbeiteten Vorschlag. Er stellt den Antrag, die heute im Beschlussvorschlag stehenden acht Punkte in Anlehnung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 zu sehen und so zu beschließen.

Mitglied Beckschaefer bezieht sich auf das Gespräch vom 19.02.2010 und verweist darauf, dass Herr Helmich am Freitag die Aussage getroffen hat, die zu fällenden Bäume, mit Vertretern des Bündnisses, noch einmal zu begutachten. Die Verwaltung hat Herrn Helmich einen aktuellen Baumplan zur Verfügung gestellt. Am Montag hat dieses dann stattgefunden. Das durch Herrn Helmich vor der Sitzung an die Mitglieder des Rates verteilte Schreiben ist das Ergebnis der Begehung.

 

Auch Mitglied Diekman hatte nach dem Gespräch am Freitag den Eindruck, dass man sich weitestgehend geeinigt hätte. Auch er zeigt seine Verwunderung darüber, dass das Bündnis einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt hat.

Er schließt sich den Antrag der CDU-Ratsfraktion an.

 

Mitglied Spiertz macht aufgrund der Aussage vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs den Vorschlag, da das Verwaltungsgericht im Sinne des einstweiligen Rechtschutzes wahrscheinlich in dieser Woche eine Entscheidung trifft, diese abzuwarten, um dann in einer erneut stattfindenden Sitzung des Rates in der nächsten Woche einen Beschluss zu fassen.  Er stellt den entsprechenden Antrag.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs verdeutlicht noch einmal, dass gewisse Fristen einzuhalten sind. Die Untere Landschaftsbehörde hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sich das Naturlandschaftsgesetz  zum 1. März ändert; es gebe hier auch keine Ausnahmeregelung.

Somit müssten die abschließenden Fragen bis einschließlich Freitag geklärt werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs schlägt vor, heute den vorliegenden Beschluss, der mit den Vertretern des Bürgerbegehrens, der Politik und der Verwaltung erarbeitet wurde, zu fassen.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf wird selbstverständlich abgewartet.

Die Verwaltung hat dem Gericht dargelegt, dass Mittel aus dem Konjunkturpaket II befristet zur Verfügung  stehen und das Naturlandschaftsgesetz beachtet werden muss.

Der Beschluss greift nur dann, wenn es keine negative Aussage des Gerichtes gibt.

 

Mitglied Meschkapowitz unterstützt den Antrag der Mitglieder Sickelmann und Nellissen auf Sitzungsunterbrechung, um Herrn Helmich die Möglichkeit zu geben, den vom Aktionsbündnis vorgelegten Kompromissvorschlag zu erläutern. Er bittet den Vorsitzenden, hierüber abstimmen zu lassen.

 

Der Vorsitzende teilt hierauf mit, dass er dem Antrag von Mitglied Meschkapowitz, die Sitzung, gemäß § 15 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein, für 15 Minuten zu unterbrechen, nach Abarbeitung der vorliegenden Wortmeldungen stattgibt.

 

Die Verwaltung bestätigt die Frage von Mitglied Kukulies, dass, bei dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag, der Finanzierung sowie der gesamten Gestaltung zugestimmt wird.

Daraufhin erklärt Mitglied Kukulies, dass seine Fraktion mit der Finanzierung sowie einigen Gestaltungspunkten nicht einverstanden ist und somit dem heute vorgelegten Beschlussvorschlag nicht zustimmen kann.

Mitglied Siebers bezieht sich auf das am Freitag erfolgte Gespräch. In diesem Gespräch und den vorgelegten Plänen war ihrer Meinung nach nicht deutlich zu erkennen, welche Bäume gefällt und welche erhalten werden sollen. Aus diesem Grunde hat am Montag eine Begehung des Parks stattgefunden und das Aktionsbündnis ist zu einem anderen Ergebnis gekommen. Dieses Ergebnis wurde heute von Vertretern des Bündnisses vorgelegt.

Sie unterstützt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung, um Herrn Helmich die Möglichkeit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 18.15 Uhr bis 18.30 Uhr.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung erteilt der Vorsitzende Mitglied Sickelmann das Wort.

 

Mitglied Sickelmann gibt nachfolgende Stellungnahme ab: „In der Auseinandersetzung, die wir jetzt in mehreren Sternstunden der Bürgernähe erlebt haben, denke ich, ist ein Konflikt nicht deutlich geworden und zwar der, dass das Parkband den Park in zwei Hälften teilt. Das ist, glaube ich, nicht ganz klar. Das ist das Eigentliche, warum die Bürger sich gegen diese Planung wehren. Ich möchte noch einmal die SPD-Arbeitsgruppe zitieren, die da sagt - die Bürger möchten ihren Park behalten, so wie er ist -. Das war ja auch Ihr Ergebnis. Was jetzt gemacht wird, ist ein komplettes Ummodeln. Die alten Wege, die Wegeführung, die Ordnung des Parks wird aufgehoben. Für mich städtebaulich zu Gunsten eines unsäglichen Entwurfs, so möchte ich das ausdrücken. Das die Bäume auf dem Parkband erhalten bleiben sollen, das  ist die Forderung, um den Park nicht in zwei Hälften zu fallen zu lassen. Ich habe hier in zwanzig Jahren viele Male dokumentiert, was Baumschutz in Emmerich heißt. Ich habe es hier auch noch einmal gesagt, dass Bäume, trotz der Ausschreibung der DIN A 18920, auch die habe ich oft genug genannt, nicht erhalten werden, sondern beschädigt wurden. Das ist Hinter dem Engel passiert, das ist an der evangelischen Kirche passiert und das jüngste Beispiel können Sie gerade bei ehemals Nova-Möbel sehen.

 

Das sind alles geschützte Bäume, vom Rat geschützte Bäume, die unter dem besonderen Schutz standen. Aus dem Grunde habe ich kein großes Vertrauen, dass die zugesagten Schutzmaßnahmen tatsächlich den Effekt erreichen. Vor allem müssen die Bäume, alle mit einem scharfen Messer von der Hand, an den Wurzeln amputiert werden. Das steht in dem Gutachten. Dass ein alter Baumbestand durch Wurzelamputation besser, gesünder und vitaler in seinem Bestand bleibt, kann man mir nicht erzählen. Dass, was Sie dem Bürger bieten, ist nur noch der Rundweg. Ansonsten geht eine Aschedecke, eine wassergebundene Decke mit seitlicher Einfassung durch Betonplatten, mitten durch den Park, an dessen Anfang man dann schon einen Soccerkäfig sehen kann, statt der viel verzweigten Wege, die es  jetzt gibt. Man hat nur das Ziel zu dem Soccerkäfig zu gehen, wieder zurück oder den Rundweg gehen. Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten kann ich diese Planung nicht verstehen und nicht nachvollziehen. Ich muss sagen, unter städtebaulich ästhetischen Maßnahmen hätte man den Eingriff visualisieren müssen. Dieses ist nicht geschehen, wie bei so vielen Dingen. Dieser Soccerkäfig durfte ja nicht visualisiert werden, weil man vielleicht befürchtet, dass diese vier Meter hohen, vom Maschendraht eingezäunten Wände, nicht so schön aussehen. Vor allem dann nicht, wenn die gesamte Fassade des Wasser- und Schifffahrtsamtes noch entbaumt wird. Das ist ja auch noch ein Streitpunkt, wo man auch noch gesunde Bäume, die eigentlich zur Ästhetik noch beitragen könnten, auch entfernt, wo es nicht nötig ist. Ich kann über so eine Planung, auch aus städtebaulichen Gründen, nur den Kopf schütteln.

Ich will noch einmal versuchen, ein ökologisches Argument einzubringen.  Wir leben hier an der Rheinschiene, einer hochbelasteten Schiene mit Feinstaub durch den Schiffsruß. Die Stadt Düsseldorf hat trotz ihrer Verkehrsdichte 25 % der Feinstaubbelastung aus dem Schiffsverkehr. Wenn man das auf Emmerich herunterrechnet, wäre das noch erheblich mehr. Eigentlich beseitigt man alles Kollektive. Wir haben in den letzten fünf Jahren hunderte von Bäumen im Stadtgebiet  gefällt, ohne dass dafür Ersatz geschaffen wurde. Auch unter diesen Gesichtspunkten kann ich das nicht verstehen. Sie nehmen den Bürgern ein Stück Lebensqualität. Wenn die Parkgestaltung so durchgeführt wird, dass habe ich dem Bürgermeister heute Morgen in einem Gespräch gesagt, könnte ich nur weinen. Das ist das, was bei mir zurückbleibt. Ich sage es noch einmal, es ist ein unsäglicher Entwurf, der da noch die Züge hat, kinderfreundlich zu sein. Die Initiative hat Ihnen dann eben noch dargestellt, dass die Spielfläche für die Kinder noch einmal reduziert wird, zu Gunsten eines Soccerplatzes, also was daran kinder- und jugendfreundlich sein soll, kann man beim besten Willen nicht erkennen. Sie machen mit dieser Planung einen funktionierenden Park kaputt. Aus diesem Grunde können wir auch diesem Kompromiss nicht zustimmen.“

 

Mitglied Spiertz erklärt, dass seine Fraktion dem Beschluss nicht zustimmt da sie der Auffassung sind, dass die Gestaltung des Rheinparks mit den Mitteln aus  dem Konjunkturpaket II finanziert werden sollte und nicht noch mit weiteren 350.000 € aus dem städt. Haushalt.  Er möchte zum Ausdruck bringen, dass solche Gespräche mit den Bürgern, wie sie am Freitag und heute geführt wurden, nicht förderlich für die Stadt sind und in Zukunft nicht mehr geführt werden sollten.

 

Mitglied Meschkapowitz macht deutlich, dass seine Fraktion der Auffassung ist,  dass man mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag die Standpunkte und Wünsche von 5.- 6.000 Bürgern nicht genügend berücksichtigt. 

Seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Gertsen und Diekman abstimmen.