Sitzung: 23.02.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0133/2010
Der Rat beschließt als Ergänzung zum Ratsbeschluss vom
15.12.2009 zu dem Projekt „Umgestaltung des Rheinparks“ (Vorlage-Nr. 05-15
0070/2009 E1) folgenden Ausgleich zum Thema Bäume:
1. Fällung von 21 Bäumen zur
Umsetzung des „reduzierten Entwurfs“ (davon 15 im Baumgutachten als mittelfristig
nicht zu erhalten eingestuft und Wegnahme von 6 Bäumen aus funktionalen
Gründen)
2. Fällung von 9 kranken Bäumen
3. Erhalt von 19 Bäumen außerhalb
des „Entwurfskerns“
4. Erhalt 1 Trauerweide (mit
baumchirurgischen Maßnahmen)
5. Ersatzpflanzung 1 Trauerweide
6. Ersatzpflanzungen 7 Bäume
7. Pflanzung von 22 Bäumen
außerhalb des Rheinparks
8. vegetationstechnische Maßnahmen
zum Erhalt des Bestandes – z.B. Schonung des Wurzelwerks – als Bestandteil der
Ausschreibung (s. Baumgutachten 9/2009)
Somit erübrigt sich eine Abstimmung über den
Vertagungsantrag von Mitglied Spiertz .
Der Vorsitzende erläutert kurz den Beschlussvorschlag der
Verwaltung und bezieht sich auf am 19.02.2010 mit Vertretern des
Bürgerbegehrens, der Politik und der Verwaltung geführte Konsensgespräch. Es
wurde der Vorschlag erarbeitet, nicht wie in der Sitzung des Rates am 15.12.209
beschlossen 50 sondern nur 30 Bäume (einschl. 9 kranker Bäume) zu fällen.
Zusätzlich werden im Park acht neue Bäume sowie darüber hinaus 22 weitere Bäume
außerhalb des Parks gepflanzt. Der Vorsitzende hatte den am Abend des
19.02.2010 Eindruck, dass diese Lösung auf die Zustimmung der Anwesenden
Vertreter der Fraktionen gestoßen ist. Herr Helmich hat sich als Vertreter des
Bündnisses Bäume für Emmerich sich sehr für den Erhalt der Bäume eingesetzt;
Herr Muradian als weiterer Vertreter des Bürgerbegehrens hat sich klar gegen
die Errichtung eines Soccerplatzes im Rheinpark ausgesprochen. Diese Intention
war dem Text des Bürgerbegehrens nicht zu entnehmen.
Am heutigen Tag hat die Verwaltung aus der Presse sowie aus
E-Mails erfahren, dass das „Bündnis Bäume
für Emmerich“ mit der am 19.02.2010 vorgestellten Kompromisslösung nicht
einverstanden ist.
Er führt weiter aus, dass seitens der
Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine Klage mit entsprechendem
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf den Weg gebracht wurde und das
Gericht zu entscheiden hat, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht.
Mitglied Sickelmann beantragt für Herrn Helmich das
Rederecht innerhalb dieses Tagesordnungspunktes.
Der Vorsitzende bezieht sich auf seine bereits in der
Sitzung des Rates vom 17.02.2010 gemachten Ausführungen. Ein Rederecht ist den
Vertretern des Bürgerbegehrens, nur in
den Fällen einzuräumen, in denen die Sachbehandlung eines für zulässig
erklärten Bürgerbegehrens stattfindet.
Ein darüber hinausgehendes Rederecht sieht die
Gemeindeordnung nicht vor. Gesetzestext und Kommentierungen belegen, dass eine
Beteiligung Dritter an Ratssitzungen, die über das Zuhören hinausgeht, nur in
Fragestunden zulässig ist.
Mitglied Sickelmann stellt die Aussage der Gemeindeordnung
nicht in Frage. Ihrer Meinung sollte Herrn Helmich trotzdem ein Rederecht
einräumt werden.
Mitglied Beckschaefer schlägt aufgrund der Tatsache, dass
die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abgewartet werden muss, bevor die
Verwaltung tätig wird, vor, heute den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass beim
Verwaltungsgericht ein Klageantrag eines Düsseldorfer Anwaltes vorliegt, der
die Vertreter des Bürgerbegehrens im Hinblick der Verpflichtung des Stadtrates
auf die Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens vertritt.
Weiterhin liegt ein Antrag
(§ 123 VwGO) auf Gewährung eines einstweiligen Rechtschutzes vor.
Dieses ist der die Stadt vertretenden Anwaltskanzlei,
seitens des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf (erste Kammer) übermittelt worden.
Darüber hinaus gibt es keine inhaltlichen Aussagen des Verwaltungsgerichtes.
Er zitiert auf Wunsch
von Mitglied Beckschaefer aus dem Schreiben des Verwaltungsgerichtes an die
Anwaltskanzlei :
„Sehr geehrte Herren, anliegende, bei Gericht am 22.02.2010
eingegangene Klage und der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes
werden zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 24.02.2010, 11.00 Uhr
zugestellt. Um Vorlage der mit Blattzahlen versehenen Verwaltungsakten wird
gebeten. Es wird gebeten, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag,
auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes, nicht mit Fällarbeiten im Rheinpark zu
beginnen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen. Alle Schriftsätze sind
dreifach einzureichen.“
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend dazu mit,
dass hier keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Das, was vom Verwaltungsgericht im Sinne des Baumfällens
angeregt wurde, ist für die Verwaltung selbstverständlich, da alles andere
treuwidriges Verhalten gegenüber den Rechtschutzsuchenden wäre.
Der Vorsitzende verdeutlicht nochmals, dass, wenn das
Gericht entscheidet, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, der heute zu
fassende Beschluss greift.
Die Mitglieder Nellissen und Sickelmann stellen den Antrag,
die Sitzung kurz zu unterbrechen, damit Herrn Helmich ein Rederecht eingeräumt
wird.
Mitglied Gertsen teilt mit, dass er über die E-Mail von
Herrn Helmich sehr erstaunt war. Er hatte am Freitag den Eindruck, dass die
Verantwortlichen des Bürgerbegehrens sowie die Vertreter von Politik und
Verwaltung mit dem ausgearbeiteten Vorschlag einverstanden waren, auch wenn BGE
und FDP signalisierten, zwar mit der Planung einverstanden zu sein, die
Gesamtmaßnahme jedoch aufgrund der Kosten ablehnen.
Somit kann er die heutige Aussage von Herrn Helmich, die
Zahl der Bäume erheblich nach unten zu korrigieren, nicht verstehen.
Seine Fraktion steht hinter dem am Freitag erarbeiteten
Vorschlag. Er stellt den Antrag, die heute im Beschlussvorschlag stehenden acht
Punkte in Anlehnung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 zu sehen und so zu
beschließen.
Mitglied Beckschaefer bezieht sich auf das Gespräch vom
19.02.2010 und verweist darauf, dass Herr Helmich am Freitag die Aussage
getroffen hat, die zu fällenden Bäume, mit Vertretern des Bündnisses, noch
einmal zu begutachten. Die Verwaltung hat Herrn Helmich einen aktuellen
Baumplan zur Verfügung gestellt. Am Montag hat dieses dann stattgefunden. Das
durch Herrn Helmich vor der Sitzung an die Mitglieder des Rates verteilte
Schreiben ist das Ergebnis der Begehung.
Auch Mitglied Diekman hatte nach dem Gespräch am Freitag den
Eindruck, dass man sich weitestgehend geeinigt hätte. Auch er zeigt seine
Verwunderung darüber, dass das Bündnis einen neuen Kompromissvorschlag
vorgelegt hat.
Er schließt sich den Antrag der CDU-Ratsfraktion an.
Mitglied Spiertz macht aufgrund der Aussage vom Ersten
Beigeordneten Dr. Wachs den Vorschlag, da das Verwaltungsgericht im Sinne des
einstweiligen Rechtschutzes wahrscheinlich in dieser Woche eine Entscheidung
trifft, diese abzuwarten, um dann in einer erneut stattfindenden Sitzung des
Rates in der nächsten Woche einen Beschluss zu fassen. Er stellt den entsprechenden Antrag.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs verdeutlicht noch einmal,
dass gewisse Fristen einzuhalten sind. Die Untere Landschaftsbehörde hat der
Verwaltung mitgeteilt, dass sich das Naturlandschaftsgesetz zum 1. März ändert; es gebe hier auch keine
Ausnahmeregelung.
Somit müssten die abschließenden Fragen bis einschließlich
Freitag geklärt werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs schlägt vor, heute den
vorliegenden Beschluss, der mit den Vertretern des Bürgerbegehrens, der Politik
und der Verwaltung erarbeitet wurde, zu fassen.
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf wird
selbstverständlich abgewartet.
Die Verwaltung hat dem Gericht dargelegt, dass Mittel aus
dem Konjunkturpaket II befristet zur Verfügung
stehen und das Naturlandschaftsgesetz beachtet werden muss.
Der Beschluss greift nur dann, wenn es keine negative
Aussage des Gerichtes gibt.
Mitglied Meschkapowitz unterstützt den Antrag der Mitglieder
Sickelmann und Nellissen auf Sitzungsunterbrechung, um Herrn Helmich die
Möglichkeit zu geben, den vom Aktionsbündnis vorgelegten Kompromissvorschlag zu
erläutern. Er bittet den Vorsitzenden, hierüber abstimmen zu lassen.
Der Vorsitzende teilt hierauf mit, dass er dem Antrag von Mitglied
Meschkapowitz, die Sitzung, gemäß § 15 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein, für 15 Minuten zu unterbrechen,
nach Abarbeitung der vorliegenden Wortmeldungen stattgibt.
Die Verwaltung bestätigt die Frage von Mitglied Kukulies,
dass, bei dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag, der
Finanzierung sowie der gesamten Gestaltung zugestimmt wird.
Daraufhin erklärt Mitglied Kukulies, dass seine Fraktion mit
der Finanzierung sowie einigen Gestaltungspunkten nicht einverstanden ist und
somit dem heute vorgelegten Beschlussvorschlag nicht zustimmen kann.
Mitglied Siebers bezieht sich auf das am Freitag erfolgte
Gespräch. In diesem Gespräch und den vorgelegten Plänen war ihrer Meinung nach
nicht deutlich zu erkennen, welche Bäume gefällt und welche erhalten werden
sollen. Aus diesem Grunde hat am Montag eine Begehung des Parks stattgefunden
und das Aktionsbündnis ist zu einem anderen Ergebnis gekommen. Dieses Ergebnis
wurde heute von Vertretern des Bündnisses vorgelegt.
Sie unterstützt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung, um
Herrn Helmich die Möglichkeit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 18.15 Uhr bis
18.30 Uhr.
Nach der Sitzungsunterbrechung erteilt der Vorsitzende
Mitglied Sickelmann das Wort.
Mitglied Sickelmann gibt nachfolgende Stellungnahme ab: „In
der Auseinandersetzung, die wir jetzt in mehreren Sternstunden der Bürgernähe
erlebt haben, denke ich, ist ein Konflikt nicht deutlich geworden und zwar der,
dass das Parkband den Park in zwei Hälften teilt. Das ist, glaube ich, nicht
ganz klar. Das ist das Eigentliche, warum die Bürger sich gegen diese Planung
wehren. Ich möchte noch einmal die SPD-Arbeitsgruppe zitieren, die da sagt -
die Bürger möchten ihren Park behalten, so wie er ist -. Das war ja auch Ihr
Ergebnis. Was jetzt gemacht wird, ist ein komplettes Ummodeln. Die alten Wege,
die Wegeführung, die Ordnung des Parks wird aufgehoben. Für mich städtebaulich
zu Gunsten eines unsäglichen Entwurfs, so möchte ich das ausdrücken. Das die
Bäume auf dem Parkband erhalten bleiben sollen, das ist die Forderung, um den Park nicht in zwei
Hälften zu fallen zu lassen. Ich habe hier in zwanzig Jahren viele Male
dokumentiert, was Baumschutz in Emmerich heißt. Ich habe es hier auch noch
einmal gesagt, dass Bäume, trotz der Ausschreibung der DIN A 18920, auch die
habe ich oft genug genannt, nicht erhalten werden, sondern beschädigt wurden.
Das ist Hinter dem Engel passiert, das ist an der evangelischen Kirche passiert
und das jüngste Beispiel können Sie gerade bei ehemals Nova-Möbel sehen.
Das sind alles geschützte Bäume, vom Rat geschützte Bäume,
die unter dem besonderen Schutz standen. Aus dem Grunde habe ich kein großes
Vertrauen, dass die zugesagten Schutzmaßnahmen tatsächlich den Effekt
erreichen. Vor allem müssen die Bäume, alle mit einem scharfen Messer von der
Hand, an den Wurzeln amputiert werden. Das steht in dem Gutachten. Dass ein
alter Baumbestand durch Wurzelamputation besser, gesünder und vitaler in seinem
Bestand bleibt, kann man mir nicht erzählen. Dass, was Sie dem Bürger bieten,
ist nur noch der Rundweg. Ansonsten geht eine Aschedecke, eine wassergebundene
Decke mit seitlicher Einfassung durch Betonplatten, mitten durch den Park, an
dessen Anfang man dann schon einen Soccerkäfig sehen kann, statt der viel
verzweigten Wege, die es jetzt gibt. Man
hat nur das Ziel zu dem Soccerkäfig zu gehen, wieder zurück oder den Rundweg
gehen. Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten kann ich diese Planung nicht
verstehen und nicht nachvollziehen. Ich muss sagen, unter städtebaulich
ästhetischen Maßnahmen hätte man den Eingriff visualisieren müssen. Dieses ist
nicht geschehen, wie bei so vielen Dingen. Dieser Soccerkäfig durfte ja nicht
visualisiert werden, weil man vielleicht befürchtet, dass diese vier Meter
hohen, vom Maschendraht eingezäunten Wände, nicht so schön aussehen. Vor allem
dann nicht, wenn die gesamte Fassade des Wasser- und Schifffahrtsamtes noch
entbaumt wird. Das ist ja auch noch ein Streitpunkt, wo man auch noch gesunde
Bäume, die eigentlich zur Ästhetik noch beitragen könnten, auch entfernt, wo es
nicht nötig ist. Ich kann über so eine Planung, auch aus städtebaulichen
Gründen, nur den Kopf schütteln.
Ich will noch einmal versuchen, ein ökologisches Argument
einzubringen. Wir leben hier an der
Rheinschiene, einer hochbelasteten Schiene mit Feinstaub durch den Schiffsruß.
Die Stadt Düsseldorf hat trotz ihrer Verkehrsdichte 25 % der Feinstaubbelastung
aus dem Schiffsverkehr. Wenn man das auf Emmerich herunterrechnet, wäre das
noch erheblich mehr. Eigentlich beseitigt man alles Kollektive. Wir haben in
den letzten fünf Jahren hunderte von Bäumen im Stadtgebiet gefällt, ohne dass dafür Ersatz geschaffen
wurde. Auch unter diesen Gesichtspunkten kann ich das nicht verstehen. Sie
nehmen den Bürgern ein Stück Lebensqualität. Wenn die Parkgestaltung so
durchgeführt wird, dass habe ich dem Bürgermeister heute Morgen in einem Gespräch
gesagt, könnte ich nur weinen. Das ist das, was bei mir zurückbleibt. Ich sage
es noch einmal, es ist ein unsäglicher Entwurf, der da noch die Züge hat,
kinderfreundlich zu sein. Die Initiative hat Ihnen dann eben noch dargestellt,
dass die Spielfläche für die Kinder noch einmal reduziert wird, zu Gunsten
eines Soccerplatzes, also was daran kinder- und jugendfreundlich sein soll,
kann man beim besten Willen nicht erkennen. Sie machen mit dieser Planung einen
funktionierenden Park kaputt. Aus diesem Grunde können wir auch diesem
Kompromiss nicht zustimmen.“
Mitglied Spiertz erklärt, dass seine Fraktion dem Beschluss
nicht zustimmt da sie der Auffassung sind, dass die Gestaltung des Rheinparks
mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket
II finanziert werden sollte und nicht noch mit weiteren 350.000 € aus dem
städt. Haushalt. Er möchte zum Ausdruck
bringen, dass solche Gespräche mit den Bürgern, wie sie am Freitag und heute
geführt wurden, nicht förderlich für die Stadt sind und in Zukunft nicht mehr
geführt werden sollten.
Mitglied Meschkapowitz macht deutlich, dass seine Fraktion
der Auffassung ist, dass man mit dem
vorliegenden Beschlussvorschlag die Standpunkte und Wünsche von 5.- 6.000
Bürgern nicht genügend berücksichtigt.
Seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Gertsen
und Diekman abstimmen.