Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat beschließt die Städtebauliche Rahmanplanung „Katjes Quartier“ als Städtebauliches Konzept i. S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei den zur Umsetzung des Projektes anstehenden Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist.

 

Ergibt sich innerhalb der anstehenden Bauleitplanverfahren aus fachlichen Gründen die Notwendigkeit, die Städtebauliche Rahmenplanung „Katjes Quartier“ anzupassen, ist das städtebauliche Konzept entsprechend zu verändern.

 


 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.