Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 19, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat lehnt den Beschlussvorschlag einstimmig ab.

 

Zu 1)

a)         Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen das durch die Planänderung ermöglichte

            Mietshausvorhaben mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

b)         Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung der Tiefgaragenzufahrt

            längs der Grenze zum Grundstück Rheingoldstraße 3-11 mit dem beigebrachten Lärm-

            gutachten sowie den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 32/1 – Borussia – mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Eckgrundstück Am Klosterberg / Borussiastraße, Gemarkung Emmerich, Flur 32, Flurstück 300, dahin gehend geändert, dass die beiden separaten überbaubaren Flächen zu einer gesamten überbaubaren Fläche zusammengefasst werden, eine Fläche für eine Tiefgarage mit einer Zufahrt längst der nordwestlichen Grundstücksgrenze festgesetzt wird und hier eine Festsetzung der Geländehöhen erfolgt.