Sitzung: 24.03.2010 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie werden vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 24.03.2010 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie werden vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.