Sitzung: 24.03.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 15 0167/2010
Bartels,
Gerd-Wilhelm Nein
Beckschaefer,
Christian Nein
Bongers, Sandra Nein
Braun, Elisabeth
Ja
Brink ten,
Johannes Ja
Brockmann,
Manfred Nein
Brouwer, Botho Ja
Diekman, Rolf Ja
Elbers, Markus
Herbert Ja
Gertsen, Gerhard
Ja
Gorgs,
Hans-Jürgen Ja
Heering, Karin Ja
Hinze, Peter Ja
Hövelmann,
Gabriele Ja
Jansen, Albert Ja
Jessner, Udo Ja
Kukulies,
Christoph Nein
Kulka, Irmgard Ja
Lorenz, Marianne
Enthaltung
Ludwig,
Jan-Ruben Ja
Meschkapowitz,
Thomas Nein
Mölder, Manfred Ja
Offergeld,
Birgit Ja
Reintjes, Kurt Ja
Roebrock,
Wilhelm Ja
Sickelmann, Ute Enthaltung
Sloot, Birgit Ja
Spiegelhoff,
Werner Ja
Spiertz, Andre Nein
Tepaß, Udo Nein
Trüpschuch, Elke
Ja
Urbach, Wolfgang
Nein
Weicht, Sigrid Nein
Nellissen, Bernd
Nein
Diks, Johannes Ja
Zu 1) Bestätigung des Grundsatzbeschlusses vom 13.09.2005
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestätigt auf der
Grundlage des Beschlusses vom 13.09.2005 die „Leitlinien zur
Einzelhandelsentwicklung und Einzelhandelssteuerung“ als räumlich-funktionales
Grundkonzept für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der
Stadt Emmerich am Rhein.
Für die im Einzelhandelskonzept definierten
Entwicklungsstandorte 1 und 2 gilt:
Standort 1 – Neumarkt
Das Versorgungszentrum mit dem Rhein-Center, dem
potentiellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und seinen Leerständen soll entwickelt
werden.
Auf der Fläche Neumarkt soll durch Abriss und Neubebauung
(großflächiger) Einzelhandel realisiert werden.
Nach Unterzeichnung entsprechender Durchführungsverträge zu
einem Entwicklungskonzept Neumarkt ist eine Aktualisierung des gesamtstädtischen
Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen.
Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße
Der Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße steht als
nicht integrierter Standort nicht für eine Entwicklung mit zentren- und
nahversorgungsrelevantem Einzelhandel zur Verfügung.
Auf Basis des späterhin fortzuschreibenden
Einzelhandelskonzeptes sind die – über den Status quo hinausgehenden –
Entwicklungsmöglichkeiten des außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt
liegenden Standortes 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße zu prüfen.
Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene
Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein
städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von
Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung
von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.
Zu 2) Ratseingabe R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009
(Nr. 15/2009)
Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1) lehnt der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein die Eingabe der R. Schmeing Bauträger GmbH vom
22.10.2009 (Nr. 15/2009) zur planungsrechtlichen Öffnung des Standortes
Bahnhofstraße/Mennonitenstraße in Emmerich am Rhein für
Lebensmitteleinzelhandel ab.
Zu 3) Ratseingabe Emmericher Elektrohändler vom 12.11.2009
(Nr. 17/2009)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Eingabe der
Emmericher Elektrohändler zur Kenntnis. Auf die Begründung zu 3) und die
Begründung sowie Beratung mit Beschlussfassung zu 1) wird verwiesen.
Jansen,
Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, teilt das
Abstimmungsergebnis des Ausschusses, der vor der Sitzung des Rates über diesen
Tagesordnungspunkt beraten hat, mit. Der Ausschuss hat über die einzelnen
Punkte des Beschlusses getrennt abgestimmt:
zu 1. 15 Stimmen Dafür, 6 Stimmen dagegen
zu 2. 15 Stimmen Dafür, 6 Stimmen dagegen
zu 3. 14 Stimmen Dafür, 6 Stimmen dagegen, 1
Enthaltung.
Mitglied Spiertz weist darauf hin, dass REWE kein Discounter
sondern ein Vollsortimenter ist. Das Abstimmungsergebnis des Ausschusses ist
gerade bekanntgegeben worden. Man muss leider annehmen, dass die CDU und auch
SPD diese entscheidende Entwicklung in Emmerich durch ihr Abstimmungsverhalten
zunichtemachen wird. Wenn heute eine isolierte Entscheidung für den Neumarkt
fällt wird damit die Entwicklung des Geländes „Wemmer/Jansen“ für immer
unmöglich gemacht. Die Ansiedlung des Magneten „Medimax“ und die damit
verbundene Kaufkraftstärkung in der Innenstadt von Emmerich sind damit
gefährdet. Die CDU und SPD wiederholen damit den Fehler der Vergangenheit. Mit
der gleichen Vehemenz würde diesmal das Rhein-Center verödet wie es vor Jahren
mit dem Neumarkt passiert ist. Man muss sich fragen, warum? Es ist bekannt,
dass der Rat über Eingaben entscheiden muss. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar,
warum nicht die bereits im Ältestenrat vorgestellten Planungen von Frau Biber
sowie Herrn Welmans im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt werden. Der
Bürgermeister hat bereits am 01.02.2010 erklärt, dass mit der Planung von Frau
Biber ein großer Wurf vorgestellt wurde. Jeder interessierte Zeitungsleser
kennt mittlerweile die Inhalte der Planung für den Neumarkt. Nur den beiden
Entscheidungsorganen, Ausschuss für Stadtentwicklung und Rat, werden diese
Planungen nicht vorgelegt. Die Fraktion BürgerGemeinschaft hat sich seit der
Sitzung des Rates am 03.11.2009 mit der Thematik ausführlich
auseinandergesetzt. Damals wurde eine Vertagung auf den 15.12.2009
herbeigeführt werden, um sich ausführlicher zu informieren. In der Sitzung des
Rates am 15.12.2009 wurde von der Fraktion BürgerGemeinschaft vor dem
Hintergrund, dass sich seit Erstellung des Einzelhandelsgutachtens viel
geändert hat (Wegfall Kaserne, Öffnung der Steinstraße), die Aktualisierung des
Einzelhandelsgutachtens und die Schaffung des Baurechts für das Gelände
Wemmer/Jansen beantragt. Aufgrund der Erörterung des Ersten Beigeordneten Dr.
Wachs, sich an alte Ratsbeschlüsse zu halten und des Selbsterlasses des
Masterplanes, wurde der Antrag der Fraktion mit Stimmen der CDU und SPD
abgelehnt. Nach Auffassung der Fraktion BürgerGemeinschaft wird es eine
Illusion bleiben, dass auf dem Gelände Neumarkt ein großflächiger Einzelhandel
(Vollsortimenter und kein Discounter) angesiedelt werden kann. Daher sollte
sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung als auch der Rat endlich den
Realitäten ins Auge sehen. Auch wenn heute nur der Grundsatzbeschluss vom
13.09.2005 bestätigt werden soll ist es fraglich, ob die Verwirklichung des
großflächigen Einzelhandels kommt. Der Bürgermeister hat in einer Sitzung des Ältestenrates
gesagt, dass der Rat neu beraten und einen anderen Beschluss fassen muss, wenn
das nicht zum Tragen kommt. Z. B. die Bebauung des Neumarktes mit
Sozialwohnungen.
Auch hier sollte man die Realitäten berücksichtigen. Der
Kreis Kleve hatte für das Jahr entsprechende Anträge für den sozialen
Wohnungsbau im Wert von 40 Mio. Euro vorliegen; diese wurden noch lange nicht
alle abgerufen. Für das Jahr 2010 sind lediglich 7,1 Mio. Euro für den Kreis
Kleve vorgesehen. Bei einer Einwohnerzahl von 250.000 für den Kreis Kleve und
davon 30.000 für Emmerich fließen 12 % an Fördergeldern (rd. 850.000 €) nach
Emmerich. Der alternativ geplante geförderte Wohnungsbau am Neumarkt ist dabei
noch nicht berücksichtigt. Dem Kreis Kleve liegen derzeit 16 Anträge aus Emmerich
vor. Wann könnte mit einem entsprechenden Baubeginn zu rechnen sein? Vor dem
Jahr 2014 wird dies sicherlich nicht der Fall sein und wahrscheinlich sind die
entsprechenden Fördertöpfe noch geringer. Für seine Fraktion BürgerGemeinschaft
wiederholt er also nochmals, dass mit der heutigen Entscheidung die Weichen für
eine künftige, positive Innenstadtentwicklung gestellt werden sollen.
Allerdings in ihrer Sicht die falschen Weichen. Daher hält die Fraktion an der
Forderung zur gleichzeitigen Entwicklung beider Standorte fest und wird dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Die BGE-Fraktion beantragt zu diesem Tagesordnungspunkt eine
namentliche Abstimmung.
Mitglied Kukulies teilt mit, dass seine Fraktion zu dem
Schluss gekommen ist, dass der Grundsatzbeschluss zu revidieren ist. Seine
Fraktion hat der damaligen Entscheidung, gewisse Sortimente einzugrenzen schon
kritisch gegenübergestanden. Der Standort Mennonitenstraße gehört grenzweise
zum Innenstadtbereich und ist im Einzelhandelsgutachten als entwicklungswürdig
eingestuft worden. Im Ältestenrat wurde mitgeteilt, dass Investoren und
Projektentwickler für die Mennonitenstraße wie auch für den Neumarkt vorhanden
sind. Seine Fraktion bevorzugt diese Lösung und lehnt den Beschlussvorschlag
der Verwaltung ab.
Mitglied Jessner stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu
beschließen.
Mitglied Nellissten erklärt, dass seine Fraktion eine Lösung
zur Innenstadtentwicklung aller Fraktionen bevorzugt hätte. Seine Fraktion
wünscht eine parallele Entwicklung von
Neumarkt, Rewe , Rheincenter und Wemmer/Jansen unter Einbeziehung Medimax.
Mitglied Gertsen teilt für die CDU-Fraktion mit, dass eine
Entwicklung des Geländes Neumarkt für die Emmericher Innenstadt sehr wichtig
ist. Eine Entwicklung des Geländes Wemmer/Jansen ist für die CDU-Fraktion nicht
sinnvoll. Er schließt sich dem Antrag von Mitglied Jessner, gemäß Vorlage der
Verwaltung zu beschließen, an.
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass ihre Fraktion den
Grundsatzbeschluss im Kern für den richtigen hält. Ihrer Meinung nach
entwickelt sich das Rheincenter positiv. Auch andere Filialisten haben hierauf
reagiert, wie Deichmann und dm, die sich schon in dem Umkreis angesiedelt
haben. Aus diesem Grunde hält sie eine Entwicklung des Geländes Wemmer/Jansen
für den Einzelhandel für fatal. Ihre Fraktion ist jedoch mit der Konzeption,
die für den Neumarkt (großflächiger Einzelhandel) vorgesehen ist, nicht
einverstanden. Parallel dazu wünscht sie sich eine zentrenverträgliche Lösung
für das Grundstück Wemmer/Jansen.
Aus diesem Grunde hat sie auch in der Sitzung des ASE um
eine differenzierte Abstimmung des Beschussvorschlages gebeten, um ihre Haltung
wiederzuspiegeln. Da der Rat der Meinung ihrer Fraktion nicht zustimmt,
verzichtet sie auf eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlages und ihre
Fraktion wird sich bei der Abstimmung enthalten.
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag
der BGE-Fraktion gemäß § 15 Abs. 6 der Geschäftsordnung für denRat und die
Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein, abstimmen.
Der Rat beschließt
gemäß § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
namentliche Abstimmung.