Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 11, Enthaltungen: 2

 

 

Bartels, Gerd-Wilhelm                                            Nein

Beckschaefer, Christian                                         Nein

Bongers, Sandra                                                    Nein

Braun, Elisabeth                                                     Ja

Brink ten, Johannes                                                Ja

Brockmann, Manfred                                              Nein        

Brouwer, Botho                                                       Ja

Diekman, Rolf                                                         Ja           

Elbers, Markus Herbert                                           Ja

Gertsen, Gerhard                                                    Ja

Gorgs, Hans-Jürgen                                               Ja

Heering, Karin                                                         Ja

Hinze, Peter                                                            Ja           

Hövelmann, Gabriele                                              Ja

Jansen, Albert                                                         Ja

Jessner, Udo                                                          Ja

Kukulies, Christoph                                                Nein

Kulka, Irmgard                                                        Ja

Lorenz, Marianne                                                    Enthaltung

Ludwig, Jan-Ruben                                                 Ja

Meschkapowitz, Thomas                                       Nein

Mölder, Manfred                                                      Ja

Offergeld, Birgit                                                       Ja

Reintjes, Kurt                                                          Ja

Roebrock, Wilhelm                                                 Ja

Sickelmann, Ute                                                     Enthaltung

Sloot, Birgit                                                             Ja

Spiegelhoff, Werner                                                Ja

Spiertz, Andre                                                         Nein

Tepaß, Udo                                                             Nein

Trüpschuch, Elke                                                   Ja

Urbach, Wolfgang                                                   Nein

Weicht, Sigrid                                                         Nein

Nellissen, Bernd                                                     Nein

Diks, Johannes                                                       Ja

Zu 1) Bestätigung des Grundsatzbeschlusses vom 13.09.2005

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestätigt auf der Grundlage des Beschlusses vom 13.09.2005 die „Leitlinien zur Einzelhandelsentwicklung und Einzelhandelssteuerung“ als räumlich-funktionales Grundkonzept für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Für die im Einzelhandelskonzept definierten Entwicklungsstandorte 1 und 2 gilt:

 

Standort 1 – Neumarkt

Das Versorgungszentrum mit dem Rhein-Center, dem potentiellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und seinen Leerständen soll entwickelt werden.

Auf der Fläche Neumarkt soll durch Abriss und Neubebauung (großflächiger) Einzelhandel realisiert werden.

Nach Unterzeichnung entsprechender Durchführungsverträge zu einem Entwicklungskonzept Neumarkt ist eine Aktualisierung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen.

 

Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße

Der Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße steht als nicht integrierter Standort nicht für eine Entwicklung mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel zur Verfügung.

Auf Basis des späterhin fortzuschreibenden Einzelhandelskonzeptes sind die – über den Status quo hinausgehenden – Entwicklungsmöglichkeiten des außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt liegenden Standortes 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße zu prüfen.

 

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.

 

 

Zu 2) Ratseingabe R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009 (Nr. 15/2009)

 

Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1) lehnt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Eingabe der R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009 (Nr. 15/2009) zur planungsrechtlichen Öffnung des Standortes Bahnhofstraße/Mennonitenstraße in Emmerich am Rhein für Lebensmitteleinzelhandel ab.

 

 

Zu 3) Ratseingabe Emmericher Elektrohändler vom 12.11.2009 (Nr. 17/2009)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Eingabe der Emmericher Elektrohändler zur Kenntnis. Auf die Begründung zu 3) und die Begründung sowie Beratung mit Beschlussfassung zu 1) wird verwiesen.

 


 

Jansen, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, teilt das Abstimmungsergebnis des Ausschusses, der vor der Sitzung des Rates über diesen Tagesordnungspunkt beraten hat, mit. Der Ausschuss hat über die einzelnen Punkte des Beschlusses getrennt abgestimmt:

zu 1.     15 Stimmen Dafür, 6 Stimmen dagegen

zu 2.     15 Stimmen Dafür, 6 Stimmen dagegen

zu 3.     14 Stimmen Dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

 

Mitglied Spiertz weist darauf hin, dass REWE kein Discounter sondern ein Vollsortimenter ist. Das Abstimmungsergebnis des Ausschusses ist gerade bekanntgegeben worden. Man muss leider annehmen, dass die CDU und auch SPD diese entscheidende Entwicklung in Emmerich durch ihr Abstimmungsverhalten zunichtemachen wird. Wenn heute eine isolierte Entscheidung für den Neumarkt fällt wird damit die Entwicklung des Geländes „Wemmer/Jansen“ für immer unmöglich gemacht. Die Ansiedlung des Magneten „Medimax“ und die damit verbundene Kaufkraftstärkung in der Innenstadt von Emmerich sind damit gefährdet. Die CDU und SPD wiederholen damit den Fehler der Vergangenheit. Mit der gleichen Vehemenz würde diesmal das Rhein-Center verödet wie es vor Jahren mit dem Neumarkt passiert ist. Man muss sich fragen, warum? Es ist bekannt, dass der Rat über Eingaben entscheiden muss. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum nicht die bereits im Ältestenrat vorgestellten Planungen von Frau Biber sowie Herrn Welmans im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt werden. Der Bürgermeister hat bereits am 01.02.2010 erklärt, dass mit der Planung von Frau Biber ein großer Wurf vorgestellt wurde. Jeder interessierte Zeitungsleser kennt mittlerweile die Inhalte der Planung für den Neumarkt. Nur den beiden Entscheidungsorganen, Ausschuss für Stadtentwicklung und Rat, werden diese Planungen nicht vorgelegt. Die Fraktion BürgerGemeinschaft hat sich seit der Sitzung des Rates am 03.11.2009 mit der Thematik ausführlich auseinandergesetzt. Damals wurde eine Vertagung auf den 15.12.2009 herbeigeführt werden, um sich ausführlicher zu informieren. In der Sitzung des Rates am 15.12.2009 wurde von der Fraktion BürgerGemeinschaft vor dem Hintergrund, dass sich seit Erstellung des Einzelhandelsgutachtens viel geändert hat (Wegfall Kaserne, Öffnung der Steinstraße), die Aktualisierung des Einzelhandelsgutachtens und die Schaffung des Baurechts für das Gelände Wemmer/Jansen beantragt. Aufgrund der Erörterung des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs, sich an alte Ratsbeschlüsse zu halten und des Selbsterlasses des Masterplanes, wurde der Antrag der Fraktion mit Stimmen der CDU und SPD abgelehnt. Nach Auffassung der Fraktion BürgerGemeinschaft wird es eine Illusion bleiben, dass auf dem Gelände Neumarkt ein großflächiger Einzelhandel (Vollsortimenter und kein Discounter) angesiedelt werden kann. Daher sollte sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung als auch der Rat endlich den Realitäten ins Auge sehen. Auch wenn heute nur der Grundsatzbeschluss vom 13.09.2005 bestätigt werden soll ist es fraglich, ob die Verwirklichung des großflächigen Einzelhandels kommt. Der Bürgermeister hat in einer Sitzung des Ältestenrates gesagt, dass der Rat neu beraten und einen anderen Beschluss fassen muss, wenn das nicht zum Tragen kommt. Z. B. die Bebauung des Neumarktes mit Sozialwohnungen.


 

Auch hier sollte man die Realitäten berücksichtigen. Der Kreis Kleve hatte für das Jahr entsprechende Anträge für den sozialen Wohnungsbau im Wert von 40 Mio. Euro vorliegen; diese wurden noch lange nicht alle abgerufen. Für das Jahr 2010 sind lediglich 7,1 Mio. Euro für den Kreis Kleve vorgesehen. Bei einer Einwohnerzahl von 250.000 für den Kreis Kleve und davon 30.000 für Emmerich fließen 12 % an Fördergeldern (rd. 850.000 €) nach Emmerich. Der alternativ geplante geförderte Wohnungsbau am Neumarkt ist dabei noch nicht berücksichtigt. Dem Kreis Kleve liegen derzeit 16 Anträge aus Emmerich vor. Wann könnte mit einem entsprechenden Baubeginn zu rechnen sein? Vor dem Jahr 2014 wird dies sicherlich nicht der Fall sein und wahrscheinlich sind die entsprechenden Fördertöpfe noch geringer. Für seine Fraktion BürgerGemeinschaft wiederholt er also nochmals, dass mit der heutigen Entscheidung die Weichen für eine künftige, positive Innenstadtentwicklung gestellt werden sollen. Allerdings in ihrer Sicht die falschen Weichen. Daher hält die Fraktion an der Forderung zur gleichzeitigen Entwicklung beider Standorte fest und wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Die BGE-Fraktion beantragt zu diesem Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung.

 

Mitglied Kukulies teilt mit, dass seine Fraktion zu dem Schluss gekommen ist, dass der Grundsatzbeschluss zu revidieren ist. Seine Fraktion hat der damaligen Entscheidung, gewisse Sortimente einzugrenzen schon kritisch gegenübergestanden. Der Standort Mennonitenstraße gehört grenzweise zum Innenstadtbereich und ist im Einzelhandelsgutachten als entwicklungswürdig eingestuft worden. Im Ältestenrat wurde mitgeteilt, dass Investoren und Projektentwickler für die Mennonitenstraße wie auch für den Neumarkt vorhanden sind. Seine Fraktion bevorzugt diese Lösung und lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

 

Mitglied Jessner stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Nellissten erklärt, dass seine Fraktion eine Lösung zur Innenstadtentwicklung aller Fraktionen bevorzugt hätte. Seine Fraktion wünscht    eine parallele Entwicklung von Neumarkt, Rewe , Rheincenter und Wemmer/Jansen unter Einbeziehung Medimax.

 

Mitglied Gertsen teilt für die CDU-Fraktion mit, dass eine Entwicklung des Geländes Neumarkt für die Emmericher Innenstadt sehr wichtig ist. Eine Entwicklung des Geländes Wemmer/Jansen ist für die CDU-Fraktion nicht sinnvoll. Er schließt sich dem Antrag von Mitglied Jessner, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, an.

 

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass ihre Fraktion den Grundsatzbeschluss im Kern für den richtigen hält. Ihrer Meinung nach entwickelt sich das Rheincenter positiv. Auch andere Filialisten haben hierauf reagiert, wie Deichmann und dm, die sich schon in dem Umkreis angesiedelt haben. Aus diesem Grunde hält sie eine Entwicklung des Geländes Wemmer/Jansen für den Einzelhandel für fatal. Ihre Fraktion ist jedoch mit der Konzeption, die für den Neumarkt (großflächiger Einzelhandel) vorgesehen ist, nicht einverstanden. Parallel dazu wünscht sie sich eine zentrenverträgliche Lösung für das Grundstück Wemmer/Jansen.

Aus diesem Grunde hat sie auch in der Sitzung des ASE um eine differenzierte Abstimmung des Beschussvorschlages gebeten, um ihre Haltung wiederzuspiegeln. Da der Rat der Meinung ihrer Fraktion nicht zustimmt, verzichtet sie auf eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlages und ihre Fraktion wird sich bei der Abstimmung enthalten.

Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag der BGE-Fraktion gemäß § 15 Abs. 6 der Geschäftsordnung für denRat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein, abstimmen.

 

Der Rat  beschließt gemäß § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse namentliche Abstimmung.