Sitzung: 18.05.2010 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0176/2010
Zu 1)
Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB,
den Bebauungsplan Nr. E 6/6 -Am Hasenberg- im Wege eines vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB für das Grundstück des Kindergartens Heilig Geist,
Am Hasenberg 1, dahin gehend zur ändern, dass auf der nördlichen Teilfläche des
Flurstückes Gemarkung Emmerich, Flur 6, Nr. 352 die überbaubare Fläche in einer
Tiefe von 15 m bis auf einen Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze Am Hasenberg
3 erweitert wird.
Zu 2)
Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6/6 -Am Hasenberg- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.