Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Zu 1)

Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 6/6 -Am Hasenberg- im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Grundstück des Kindergartens Heilig Geist, Am Hasenberg 1, dahin gehend zur ändern, dass auf der nördlichen Teilfläche des Flurstückes Gemarkung Emmerich, Flur 6, Nr. 352 die überbaubare Fläche in einer Tiefe von 15 m bis auf einen Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze Am Hasenberg 3 erweitert wird.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6/6 -Am Hasenberg- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.