Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zum Erlass der Änderung der Entwässerungssatzung zur Kenntnis und beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 6. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.

 


 

err Gruyters erläutert, dass die neue Fristensatzung, die im TOP  5 behandelt wird, es notwendig macht, auch in der Entwässerungssatzung entsprechende Verweise auf diese Satzung aufzunehmen.

 

Mitglied Beckschaefer stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.