Sitzung: 14.09.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0244/2010/1
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schließt sich der
Einschätzung an, dass in Bezug auf das Urteil des OVG Münster vom 26.08.2009
(11 D 31/08.AK) die Notwendigkeit zur Durchführung von Folgemaßnahmen –
Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Anschluss-Stelle
(Emmerich-Süd) an der A 3 / L 90 nicht gegeben ist. Ein Rechtsbehelf, hier
durch Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, ist infolgedessen nicht zu
erheben.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
die in unterschiedlichen Programmen abzuwickelnden Maßnahmen – Ortsumgehung L
90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – entsprechend den Zusagen des
Landesbetriebs Straßenbau NRW im Erörterungstermin vom 19./20.03.2009 mit
Nachdruck weiter zu verfolgen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für
den Fall, dass aufgrund des im Rahmen des Programms „Radwege an Landesstraßen“
erfolgende Bewertungsverfahren für den Radwegenetzschluss an der Netterdenschen
Straße eine zeitgleiche Realisierung nicht in Aussicht steht, die Stadt
Emmerich am Rhein städtische Haushaltsmittel für den Radwegebau zur Verfügung
stellen wird, um dadurch einen früheren Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme zu
erreichen.
Der Vorsitzende teilt die Ergänzug
aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit. Er lässt über den
entsprechenden Antrag gemäß Empfehlung des HFA zu beschließen, abstimmen.
Mitglied Siebers teilt mit, dass
ihre Fraktion dem Autobahnanschluss nicht zustimmt. Ihre Fraktion hält das
Abwägungsverfahren für fehlerhaft und würde dem geplanten Radweg im
Zusammenhang mit dem Autobahnanschluss nur als Ortsumgehung zustimmen.