Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schließt sich der Einschätzung an, dass in Bezug auf das Urteil des OVG Münster vom 26.08.2009 (11 D 31/08.AK) die Notwendigkeit zur Durchführung von Folgemaßnahmen – Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Anschluss-Stelle (Emmerich-Süd) an der A 3 / L 90 nicht gegeben ist. Ein Rechtsbehelf, hier durch Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, ist infolgedessen nicht zu erheben.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, die in unterschiedlichen Programmen abzuwickelnden Maßnahmen – Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – entsprechend den Zusagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Erörterungstermin vom 19./20.03.2009 mit Nachdruck weiter zu verfolgen.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für den Fall, dass aufgrund des im Rahmen des Programms „Radwege an Landesstraßen“ erfolgende Bewertungsverfahren für den Radwegenetzschluss an der Netterdenschen Straße eine zeitgleiche Realisierung nicht in Aussicht steht, die Stadt Emmerich am Rhein städtische Haushaltsmittel für den Radwegebau zur Verfügung stellen wird, um dadurch einen früheren Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme zu erreichen.

 


 

Der Vorsitzende teilt die Ergänzug aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit. Er lässt über den entsprechenden Antrag gemäß Empfehlung des HFA zu beschließen, abstimmen.

 

Mitglied Siebers teilt mit, dass ihre Fraktion dem Autobahnanschluss nicht zustimmt. Ihre Fraktion hält das Abwägungsverfahren für fehlerhaft und würde dem geplanten Radweg im Zusammenhang mit dem Autobahnanschluss nur als Ortsumgehung zustimmen.