Sitzung: 23.09.2010 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 70 - 15 0257/2010
1. Der
Betriebsausschuss beschließt der Betriebsleitung für 2009 Entlaastungen gem.
§
5 Abs. 5 EigVO zu erteilen.
2. Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 4 c EigVO den
Jahresabschluss
der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2009
festzustellen,
3. den Jahresüberschuss
wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von
981.732,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) Einstellung eines Betrages in Höhe
von 23.872,07 € in die allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) und
4. den
Betriebsausschuss zu entlasten.
Herr Gruyters berichtet, dass das
Jahresergebnis zufriedenstellend ausgefallen ist und mit dem aus dem Jahr 2008
vergleichbar ist.
Herr Cebulla vom Prüfbüro Dr.
Röhricht/Dr. Schillen aus Bielefeld fasst die wesentlichen Ergebnisse des
Jahresabschlusses 2009 in einer Power-Point-Präsentation zusammen. (Diese ist
der Vorlage als Anhang beigefügt.) Er beendet seinen Vortrag mit der Aussage,
dass dem Jahresabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
werden konnte.
Auf Antrag von Mitglied Beckschaefer
wird über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt. Für
die BGE betont er an dieser Stelle nochmals deutlich, dass seine Fraktion den
Prozentsatz der Eigenkapitalverzinsung für überhöht hält.
Abstimmungsergebnis:
Beratungsergebnis: Zu Pkt. 1 15 Dafür
0 Dagegen 0 Enthaltungen
Zu Pkt. 2 15
Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen
zu Pkt. 3 a)
12 Dafür 3 Dagegen 0 Enthaltungen
Zu Pkt. 3 b)
15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen
Zu Pkt. 4 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen