Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 4 c EigVO

1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2009

    festzustellen,

 

2. den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:                                                                      

    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich

                    am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und            

    b.) Einstellung eines Betrages in Höhe von 23.872,07 € in die allgemeine Rücklage

         (Gewinnrücklage) und

 

3. den Betriebsausschuss zu entlasten


 

Mitglied Beckschaefer bittet über die Punkte getrennt abzustimmen, da die BGE-Fraktion dem Pkt 2 a) nicht zustimmt, weil sie eine Eigenkapitalverzinsung i. H. v. 7 % für zu hoch hält.

 

Mitglied Sickelmann legt dar, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmt; sie merkt jedoch die  Aufnahme von Krediten, die durch die Gelsenwasser AG zur Verfügung gestellt werden, kritisch an. In diesem Zusammenhang verweist sie auf das Gutachten über die Zulässigkeit der Eigenkapitalverzinsung, welches noch aussteht.

 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Pkt. 1):                         35 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

zu Pkt. 2a)                   27 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

zu Pkt. 2b)                   35 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

zu Pkt. 3)                     34 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung