Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 4 c
EigVO
1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am
Rhein zum 31.12.2009
festzustellen,
2. den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines
Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b.) Einstellung
eines Betrages in Höhe von 23.872,07 € in die allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) und
3. den Betriebsausschuss zu entlasten
Mitglied Beckschaefer bittet über
die Punkte getrennt abzustimmen, da die BGE-Fraktion dem Pkt 2 a) nicht
zustimmt, weil sie eine Eigenkapitalverzinsung i. H. v. 7 % für zu hoch hält.
Mitglied Sickelmann legt dar, dass
ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmt; sie merkt jedoch die Aufnahme von Krediten, die durch die
Gelsenwasser AG zur Verfügung gestellt werden, kritisch an. In diesem
Zusammenhang verweist sie auf das Gutachten über die Zulässigkeit der
Eigenkapitalverzinsung, welches noch aussteht.
Mitglied Diekman stellt den Antrag,
gemäß Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Pkt. 1):
35 Stimmen
dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu Pkt. 2a) 27 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu Pkt. 2b) 35 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
zu Pkt. 3) 34 Stimmen dafür, 0 Stimmen
dagegen, 1 Enthaltung