Sitzung: 29.09.2010 Rat
Mitteilungen
1. Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes;
hier: Mitteilung vom
Vorsitzenden
Der Vorsitzende
informiert über den Beschluss der Landesregierung, der den Kommunen zur
Verbesserung der Finanzausstattung Mittel i. H. v. 299.856.000 € zukommen
lässt. Der Anteil für Emmerich am Rhein beträgt 393.714 €.
Anfragen
1. Gelände Wemmer & Jansen;
hier: Anfrage von Mitglied
Gertsen
Auf Nachfrage
von Mitglied Gertsen teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass eine abschließende Bewertung des
Sachstandes erst vollzogen werden kann, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. In
der mündlichen Verhandlung ist deutlich gemacht, dass das
Einzelhandelsgutachten / Einzelhandelskonzept und der daraus resultierende
Bebauungsplan das grundsätzlich richtige Vorgehen im Sinne der
Einzelhandessteuerung einer Kommune ist. Der Senat hat wohl die Frage der
Abwägung im Sinne des Grundstückes bemängelt. Beispielsweise hätte in der
Abwägung berücksichtigt werden müssen, dass eine Erweiterung des
Einzelhandelsbetriebes z. B. eines
Autohauses, Bürogebäudes etc. möglich ist.
Festzuhalten
bleibt, dass der Senat die 9. Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben hat, nun
tritt die 8. Änderung des Bebauungsplanes wieder in Kraft. Dieser beinhaltet,
dass eine Festsetzung großflächen Einzelhandels auf diesem Grundstück
ausgeschlossen ist.
Zurzeit befindet
sich die Stadt in einer Aktualisierung des Einzelhandelgutachtens. Es muss nun
die Notwendigkeit geprüft werden, ob die Aktualisierung und das Urteil aus
Münster genutzt werden, wieder in ein neues Bebauungsplanverfahren einzutreten,
um die vorliegenden Erkenntnisse umzusetzen.
2. Sachstand Betuwe;
hier: Anfrage von Mitglied
Nellissen
Mitglied
Nellissen bezieht sich auf einen Artikel in der Presse bezügl. Lärmschutz
entlang der Betuwe-Linie. Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass diese
Erkenntnisse der Verwaltung nicht vorliegen. Er nimmt kurz Bezug auf die
Beratungen der DB-Projektbau und erläutert das Weitere.
3. St. Martin-Umzug.
hier: Anfrage von Mitglied
Meschkapowitz
Auf Nachfrage
von Mitglied Meschkapowitz, ob auch in diesem Jahr (wie vor einigen Jahren nach
dem Umzug am Geistmarkt) für die
Weckmänner, die den Kindern zukommen, 1 € gezahlt werden muss teil der
Vorsitzende mit, dass die St.
Martinszüge keine städt. Veranstaltung sind. Die Umzüge werden jedoch
begleitend moderiert von der Wirtschaftsförderung und aus Mitteln einer
Stiftung bezuschusst. Der Betrag für den Weckmann i. H. v. 1 € kann von der
Verwaltung aus dem Prinzip der Gleichbehandlung, auch anderen Vereinen gegenüber,
nicht getragen werden, da es im gesamten Gebiet von Emmerich ca. acht Umzüge
gibt.
Mischkapowitz
regt abschließend an, diese Maßnahme an allen Emmericher Schulen einzuführen,
um den Symbolcharakter zu wahren.