Mitteilungen

 

1.           Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes;

              hier: Mitteilung vom Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert über den Beschluss der Landesregierung, der den Kommunen zur Verbesserung der Finanzausstattung Mittel i. H. v. 299.856.000 € zukommen lässt. Der Anteil für Emmerich am Rhein beträgt 393.714 €.

 

Anfragen

 

1.           Gelände Wemmer & Jansen;

              hier: Anfrage von Mitglied Gertsen

 

Auf Nachfrage von Mitglied Gertsen teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit,  dass eine abschließende Bewertung des Sachstandes erst vollzogen werden kann, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. In der mündlichen Verhandlung ist deutlich gemacht, dass das Einzelhandelsgutachten / Einzelhandelskonzept und der daraus resultierende Bebauungsplan das grundsätzlich richtige Vorgehen im Sinne der Einzelhandessteuerung einer Kommune ist. Der Senat hat wohl die Frage der Abwägung im Sinne des Grundstückes bemängelt. Beispielsweise hätte in der Abwägung berücksichtigt werden müssen, dass eine Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes z. B. eines  Autohauses, Bürogebäudes etc. möglich ist.

Festzuhalten bleibt, dass der Senat die 9. Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben hat, nun tritt die 8. Änderung des Bebauungsplanes wieder in Kraft. Dieser beinhaltet, dass eine Festsetzung großflächen Einzelhandels auf diesem Grundstück ausgeschlossen ist.

Zurzeit befindet sich die Stadt in einer Aktualisierung des Einzelhandelgutachtens. Es muss nun die Notwendigkeit geprüft werden, ob die Aktualisierung und das Urteil aus Münster genutzt werden, wieder in ein neues Bebauungsplanverfahren einzutreten, um die vorliegenden Erkenntnisse umzusetzen.

 

2.           Sachstand Betuwe;

              hier: Anfrage von Mitglied Nellissen

 

Mitglied Nellissen bezieht sich auf einen Artikel in der Presse bezügl. Lärmschutz entlang der Betuwe-Linie. Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass diese Erkenntnisse der Verwaltung nicht vorliegen. Er nimmt kurz Bezug auf die Beratungen der DB-Projektbau und erläutert das Weitere.

3.           St. Martin-Umzug.

              hier: Anfrage von Mitglied Meschkapowitz

 

Auf Nachfrage von Mitglied Meschkapowitz, ob auch in diesem Jahr (wie vor einigen Jahren nach dem Umzug am Geistmarkt)  für die Weckmänner, die den Kindern zukommen, 1 € gezahlt werden muss teil der Vorsitzende mit, dass  die St. Martinszüge keine städt. Veranstaltung sind. Die Umzüge werden jedoch begleitend moderiert von der Wirtschaftsförderung und aus Mitteln einer Stiftung bezuschusst. Der Betrag für den Weckmann i. H. v. 1 € kann von der Verwaltung aus dem Prinzip der Gleichbehandlung, auch anderen Vereinen gegenüber, nicht getragen werden, da es im gesamten Gebiet von Emmerich ca. acht Umzüge gibt.

Mischkapowitz regt abschließend an, diese Maßnahme an allen Emmericher Schulen einzuführen, um den Symbolcharakter zu wahren.