Zu 1)
Der Rat beschließt, die unter den
Punkten 1.3, 1.3a und 3 der Vorlage 05-15 0204/2010-E1 am 13.07.2010 von ihm
gefassten Beschlüsse -Beschluss zur Erweiterung des Satzungsbereiches um die
Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 4, Flurstücke 2537 und 2538 sowie
Satzungsbeschluss des Offenlageentwurfes der Außenbereichssatzung „Hauberg“
einschließlich der Ergänzung der Altlastuntersuchung zum Grundstück Hauberg 1-
aufzuheben.
Die Verwaltung teilt noch ergänzend
mit, dass, sollte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht
zustimmen, gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Mitglied Jansen erklärt, dass die
Mitglieder der CDU-Fraktion zum größten Teil der Auffassung sind, die Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 4,
Flurstücke 2537 und 2538 in die Außenbereichssatzung aufzunehmen. Er bittet
über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.
Auf Anfrage von Mitglied Spiertz
erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass der Petent eine Eingabe an den Rat
gestellt hat. Hier liegt kein Verwaltungsverfahren vor aus dem ein Anspruch
generiert und ein entsprechendes Rechtschutzverfahren eingeleitet werden
müsste. Dafür hätte eine Bauvoranfrage/Bauantrag gestellt werden müssen und
keine Eingabe an den Rat.
Auch Mitglied Diekman teilt für
seine Fraktion mit, dass sie der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen. Die
Grundstücke liegen in einem vorhanden
Wohngebiet, in dem mehrere Wohnhäuser stehen.
Mitglied Kukulies äußert sich im
Namen seiner Fraktion gegen den vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung;
seine Fraktion stimmt der Erweiterung der Flurstücke 2537 und 2538 in den
Satzungsbereich zu.
Mitglied Sickelmann verdeutlicht,
dass ihre Fraktion der Erweiterung der Satzung um die Flurstücke 2537 und
2538 aus städtebaulicher Sicht ablehnen.
Aus diesem Grund stimmen sie dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Auf Wunsch von Mitglied Jessner
erklärt die Verwaltung das weitere Vorgehen, wenn dem Beschluss heute nicht
gefolgt werden würde. Sollte der Rat der Beschlussempfehlung zu Pkt 1 nicht
folgen, liegen die notwendigen Beschlüsse des Satzungsbeschlusses zum
städtebaulichen Vertrag nicht vor. Somit müsste die Vorlage nach dem Votum des
Landrates nochmals dem Rat vorgelegt
werden, um einen entsprechenden Satzungsbeschluss herbeizuführen.
Der Vorsitzende stellt nun den
Punkt 1 der Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Beratungsergebnis zu Pkt 1 des
Beschlussvorschlages:
11 Stimmen dafür, 20 Stimmen
dagegen, 4 Enthaltungen
Eine Abstimmung zu den Punkten 2) -
4) des Beschlussvorschlages ist nicht mehr erforderlich.