Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zu 1)

Der Rat beschließt, die unter den Punkten 1.3, 1.3a und 3 der Vorlage 05-15 0204/2010-E1 am 13.07.2010 von ihm gefassten Beschlüsse -Beschluss zur Erweiterung des Satzungsbereiches um die Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 4, Flurstücke 2537 und 2538 sowie Satzungsbeschluss des Offenlageentwurfes der Außenbereichssatzung „Hauberg“ einschließlich der Ergänzung der Altlastuntersuchung zum Grundstück Hauberg 1- aufzuheben.

 

 


 

Die Verwaltung teilt noch ergänzend mit, dass, sollte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen, gegen geltendes Recht verstoßen wird.

 

Mitglied Jansen erklärt, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion zum größten Teil der Auffassung sind,  die Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 4, Flurstücke 2537 und 2538 in die Außenbereichssatzung aufzunehmen. Er bittet über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Auf Anfrage von Mitglied Spiertz erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass der Petent eine Eingabe an den Rat gestellt hat. Hier liegt kein Verwaltungsverfahren vor aus dem ein Anspruch generiert und ein entsprechendes Rechtschutzverfahren eingeleitet werden müsste. Dafür hätte eine Bauvoranfrage/Bauantrag gestellt werden müssen und keine Eingabe an den Rat.

 

Auch Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass sie der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen. Die Grundstücke liegen in einem  vorhanden Wohngebiet, in dem mehrere Wohnhäuser stehen.

 

Mitglied Kukulies äußert sich im Namen seiner Fraktion gegen den vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung; seine Fraktion stimmt der Erweiterung der Flurstücke 2537 und 2538 in den Satzungsbereich zu.

 

Mitglied Sickelmann verdeutlicht, dass ihre Fraktion der Erweiterung der Satzung um die Flurstücke 2537 und 2538  aus städtebaulicher Sicht ablehnen.

Aus diesem Grund stimmen sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Auf Wunsch von Mitglied Jessner erklärt die Verwaltung das weitere Vorgehen, wenn dem Beschluss heute nicht gefolgt werden würde. Sollte der Rat der Beschlussempfehlung zu Pkt 1 nicht folgen, liegen die notwendigen Beschlüsse des Satzungsbeschlusses zum städtebaulichen Vertrag nicht vor. Somit müsste die Vorlage nach dem Votum des Landrates  nochmals dem Rat vorgelegt werden, um einen entsprechenden Satzungsbeschluss herbeizuführen.

Der Vorsitzende stellt nun den Punkt 1 der Beschlussempfehlung zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beratungsergebnis zu Pkt 1 des Beschlussvorschlages:

11 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

 

Eine Abstimmung zu den Punkten 2) - 4) des Beschlussvorschlages ist nicht mehr erforderlich.