Sitzung: 18.11.2010 Rechnungsprüfungsausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
öffentliche Niederschrift vom 19.11.2009 werden keine Einwände erhoben. Sie
wird vom stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.