Sitzung: 18.11.2010 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02-15 0292/2010
Der Rat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept 2010 und beauftragt die Verwaltung, die darin vorgesehenen Maßnahmen entsprechend des Zeitplanes umzusetzen.
Zu Beginn der
Diskussion des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nimmt Bürgermeister Diks noch
mal kurz Stellung und erläutert die Beweggründe, die zum
Haushaltskonsoliderungskonzept geführt haben, sowie die Vorgehensweise
innerhalb der Verwaltung und der Einbeziehung des Ältestenrates in zwei
nicht-öffentlichen Sitzungen. In diesen Sitzungen sollte abgeklärt werden,
welche Vorschläge der Verwaltung auch von Seiten der Politik getragen werden
und welche nicht. Bürgermeister Diks äußert seinen Unmut darüber, dass die
Vorschläge der Verwaltung bereits in der Beratungsphase an die Öffentlichkeit
gedrungen sind und somit teilweise auch betroffene Vereine und Institutionen
vorab nicht informiert werden konnten. Als Basis des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes dient der Prüfbericht der GPA. Bürgermeister
Diks macht in diesem Zusammenhang nochmal deutlich, dass sich gerade der
GPA-Prüfbericht in vielen Bereichen mit dem Standard auseinandergesetzt hat.
Eine Senkung des Standards würde mittelfristig auch zu einer Senkung der Kosten
führen. Dies liegt allerdings im Entscheidungsrahmen des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein.
Mitglied Spiertz
macht für die BGE-Fraktion deutlich, dass man den Ausführungen des
Bürgermeisters in einigen Punkten widersprechen muss. Er legt dar, dass bei der
ersten Sitzung des Ältestenrates die Vorschläge der Verwaltung vorgestellt
wurden. Diese sollten dann in den Fraktionen erörtert werden und bei der
zweiten Sitzung des Ältestenrates sollten die Vorschläge durch Anregungen und
weitere Ideen der Fraktionen ergänzt werden. Lediglich die BGE-Fraktion hat zu
dieser zweiten Sitzung weitere Vorschläge eingebracht. Mitglied Spiertz äußert
seinen Unmut, dass die Vorschläge der Fraktionen nicht in das aktuelle Konzept
eingearbeitet wurden. Er führt hier das Beispiel der Hundesteuererhöhung an. Er
führt weiter aus, dass er die Vorgehensweise der anderen Fraktionen vorab an
die Presse zu treten, nicht billigt.Er spricht sich auch dagegen aus, das
vorliegende Konzept noch einmal Seite für Seite durchsprechen, da bereits in
der Presse alles gesagt wurde. Dem stimmt der stellv. Vorsitzende Urbach zu.
Allerdings ist er der Meinung, den anwesenden Einwohnern das
Haushaltskonsolidierungskonzept vorzustellen.
Mitglied Spiertz
würdigt nochmal die Arbeit der Verwaltung bei der Erstellung des Konzeptes,
rügt aber die anderen Fraktionen, die sich nicht die Mühe gemacht haben, sich
ausführliche Gedanken zum vorliegenden Konzept gemacht zu haben. Bürgermeister
Diks erläutert, das man den Fehlbetrag nicht allein durch Sparen sondern auch
durch Konsolidierung und Verbesserung der Einnahmenseite verringern muss.
Mitglied Diekman
nimmt zu den Vorwürfen Stellung und erwidert, dass sich auch die SPD-Fraktion
Gedanken gemacht hat und legt auch die Beweggründe dar, warum man im Vorfeld
der Sitzung an die Presse getreten ist. Stadtkämmerer Siebers erläutert, warum
das Konzept lediglich ein paar redaktionelle Änderungen aufweist. Des Weiteren
legt er dar, das man in den letzten zwei Jahren keine neuen Investitionskredite
aufgenommen hat und die Inanspruchnahme der Kassenkredite zu Spitzenzeiten in
2010 lediglich bei 5,5 Mio Euro lag und bei weiten nicht bei den genehmigten 12
Mio Euro.
Der stellv.
Vorsitzende Urbach erteilt Mitglied Gertsen das Wort. Dieser führt aus,
dass sich auch die CDU-Fraktion intensiv
mit dem Konzept auseinander gesetzt hat. Allerdings sieht er wenig Sinn darin,
nichtöffentliche Diskussionen zu führen, die am nächsten Tag in der Presse
wieder zu finden sind. Mitglied Gertsen äußert ebenfalls sein Unverständnis,
dass das Konzept in der Presse diskutiert wird, wo noch nichts durch den Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen wurde bzw. die Verwaltung noch keinen
Auftrag vom Rat erhalten hat. Nach der kontrovers geführten Diskussion steigt
der stellv.Vorsitzende Urbach in das vorliegende
Haushaltskonsolidierungskonzept ein.
Punkt 3.2.1
Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B
Mitglied Diekman
legt dar, dass sich die SPD-Fraktion mit der Erhöhung sehr schwer getan hat,
dieser aber zustimmen wird, da an anderer Stelle Einsparungen nicht mitgetragen
werden. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer war auch angedacht, wurde aber wegen
mangelender Zustimmung wieder verworfen.
Mitglied Spiertz
stellt für die BGE-Fraktion klar, dass man einer Erhöhung nicht zustimmen wird.
Mitglied Roebrock
macht für die CDU-Fraktion deutlich, dass man einer Erhöhung zustimmen wird.
Stellv.
Vorsitzende Urbach erklärt, dass die FDP-Fraktion einer Erhöhung nicht
zustimmen wird.
Punkt 3.2.2
Erhöhung Hundesteuer
Mitglied
Roebrock erklärt, dass sich die CDU-Fraktion eine Erhöhung der Hundesteuer auf
60 Euro für den ersten Hund, 84 Euro für den zweiten und 120 Euro für den
dritten Hund vorstellen kann und den Wegfall der Steuerermäßigungen mitträgt.
Die anderen Fraktionen sind ebenfalls einverstanden.
Punkt 3.2.3
Einführung der sog. Sex-Steuer
Mitglied
Roebrock schlägt für die CDU-Fraktion vor, die Steuer nicht mit 3,- €/10 qm
sondern mit 5,- €/10 qm anzusetzen. Mitglied Spiertz fragt nach, ob die 1.000
qm Betriebsfläche, die in der Vorlage stehen, bereits ermittelt sind oder nur
geschätzt. Stadtkämmerer Siebers antwortet, dass der Betrag lediglich geschätzt
wurde. Eine konkrete Ermittlung wird dann anhand von Abfragen und unter
Einsichtnahme von Bauplänen erfolgen. Mitglied Spiertz spricht sich für seine Fraktion
für einen Betrag von 4,50 €/10 qm aus. Stadtkämmerer Siebers merkt an, dass
4,50 € bzw. 5,-- € ziemlich aus dem Rahmen fallen. Vergleichszahlen aus den
Städten des Ruhrgebietes liegen bei ca. 2,-- bis 4,-- €. Die SPD-Fraktion
spricht sich für eine Erhöhung auf 5,-- € aus; die FDP-Fraktion für 4,50 €.
Schließlich einigen sich alle Fraktionen auf 4,50 € je 10 qm.
Punkt 3.2.5
Ausschüttung Solar & Spar
Mitglied
Roebrock spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für eine Vertragsänderung aus,
allerdings sollte im Vorfeld mit der Schulleitung gesprochen werden. Dies wird
von Seiten der Verwaltung zugesichert. Auch Mitglied Diekman spricht sich für
diese Vorgehensweise aus. Er ist der Meinung, dass der Überschuss an alle
Schulen verteilt werden sollte. Mitglied Spiertz fragt nach, ob der bestehende
Vertrag eine Änderung überhaupt zulässt. Nicht, dass man über etwas diskutiert,
was gar nicht geändert werden kann. Stadtkämmerer Siebers führt aus, dass zum
jetztigen Zeitpunkt ein Votum ausgesprochen wird, die bisherige Praxis zu
ändern. Der Vertragsänderung müssen dann an anderer Stelle auch noch weitere
Vertragspartner zustimmen.
Punkt 3.3.3
Kleinschwimmhalle Elten
Mitglied Gertsen
regt an, dass die Verwaltung das Gespräch mit dem Verein `t Eltense Bürgerbad
sowie der EGD sucht, damit die Kleinschwimmhalle auf jeden Fall erhalten bleibt
und man gemeinsam eine Lösung findet, das jährlich auflaufende Defizit zu
verringern.Mitglied Diekman schließst sich dem an. Mitglied Spiertz stellt dar,
dass der Verein `t Eltense Bürgerbad lediglich 17 % der Kosten der
Kleinschwimmhalle trägt. Laut seiner Aussage ist zu beachten, dass, wenn sich
die EGD am Bürgerbad beteiligt, diese zwar die MWSt absetzen kann, aber im
Endeffekt durch die zusätzlichen Kosten die Gewinnabführung an die Stadt
Emmerich am Rhein geringer ausfallen wird. Mitglied Spiertz führt weiter aus,
dass die Kleinschwimmhalle nur von Mitglieder genutzt werden kann, diese aber
von Steuergeldern getragen wird. Er wünscht sich, dass auch über diesen Zustand
gesprochen wird. Bürgermeister Diks bestätigt, dass mit dem Vorsitzenden Herrn
Theo Berntsen bereits ein sehr gutes Gespräch stattgefunden hat, in welchem
beide Seiten zugesagt haben, bestimmte Vorschläge zu überpüfen.Bürgermeister Diks legt dar,
dass die Höhe der Einsparung von 40.000,-- € geschätzt war. Allerdings ist er
zum jetzigen Zeitpunkt der Meinung, dass dieser Betrag tatsächlich erreicht
werden kann. Auch der Verein kann die MWSt als Vorsteuer absetzen. Er gibt
bekannt, dass bereits vor der Ratssitzung am 14.12. ein zweites Gespräch
stattfinden wird, so dass man in dieser Sitzung vielleicht schon konkrete
Ergebnisse bekannt geben kann. Des Weiteren werden aber auch Gespräche mit der
EGD geführt. Bezüglich der Frage, warum nur Mitglieder das Bad nutzen können
erklärt Bürgermeister Diks, dass dies versicherungstechnische Gründe hat; bei
Nutzung durch die Öffentlichkeit muss ein Schwimmmeister anwesend sein.
Punkt 3.3.6
Abbruch Gebäude Gerhard-Storm-Straße 56
Mitglied Diekman
erklärt, dass es für das o. g. Objekt Kaufinteressenten gibt, so dass man
diesen Posten ab 2011 nicht mehr beachten muss. Für die CDU-Fraktion erklärt
Herr Roebrock, dass diese auch den Verkauf des Objektes präferiert. Mitglied
Spiertz führt aus, dass er die Abbruchkosten mit 140.000 € als sehr hoch
angesetzt sieht. Er erklärt weiter, dass er gegen den Vorschlag ist, das Objekt
für einen Euro zu verkaufen. Er spricht sich dafür aus, das Gebäude abzureißen
und das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt an einen Investor zu verkaufen.
Mitglied Diekman spricht sich nochmals für den Verkauf des Gebäudes unter der
Prämise aus, dass der zukünftige Investor vor Vertragsabschluss genau weiß, was
er auf dem Gelände bauen darf und was nicht. Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs
erklärt, dass der Verkauf nicht bis Ende des Jahres zustande kommen wird, da es
bei der Sicherung des Geländes einer öffentlich-rechtlichen Regelung bedarf,
wobei es sich um ein planendes Verfahren nach BauGB handelt. Der stellv.
Vorsitzende Urbach gibt für die FDP-Fraktion an, dass man für beide Wege offen
sei und auf eine entsprechende Vorlage von Seiten der Verwaltung warten werde.
Punkt 3.3.7
Benutzungsgebühren Turnhalle
Mitglied Gertsen
stellt den Antrag, dass man zu TOP 8 keinen Beschluss fasst und den TOP ohne
Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter gibt. Die Verwaltung
soll den Auftrag erhalten mit dem Stadtsportbund (SSB) Gespräche zu führen, wie
man diesen Punkt am besten regeln kann. Der Leiter des Fachbereiches Immobilien
führt auf Nachfrage von Mitglied Spiertz nochmal aus, wie sich die Berechnung zusammensetzt und wie
Vereine bzw. andere Sportgruppen zukünftig belangt werden sollen. Er macht
deutlich, dass man auf die Zusammenarbeit mit dem SSB angewiesen ist, da dieser
z. B. die Hallenbelegung der einzelnen Vereine regelt. Bürgermeister Diks
erklärt nochmals, dass man von Seiten der Verwaltung keinen Verein überfordern
will. Er informiert die Mitglieder des Ausschusses, dass am Dienstag ein erstes
Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des SSB stattgefunden hat. Auch Bürgermeister
Diks ist der Meinung, dass man im Einvernehmen bzw. zumindest in der Diskussion
mit dem SSB eine Einigung erzielen sollte, das gewünschte Einsparpotential von
knapp 50.000 € aber nicht aus den Augen verlieren sollte. Es ist allerdings
fraglich, ob dies bis zur Ratssitzung am 14.12. erfolgen wird. Bürgermeister
Diks führt weiter aus, dass die Einführung der Turnhallennutzungsgebühr auch
ggf. zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.01.2011 erfolgen sollte, um auch
den Vereinen die Möglichkeit zu geben, eventuelle Beitragserhöhungen auf ihren
Hauptversammlungen zu beschließen.
Alle Fraktionen
schließen sich dem Vorschlag von Mitglied Gertsen an, noch weitere Gespräche zu
führen und den TOP 8 ohne Empfehlung an den Rat weiter zu geben.
Punkte 3.4.1 bis
3.4.4
Mitglied Diekman
stellt für die SPD-Fraktion den Antrag diese Punkte nicht durchzusetzen.
Mitglied Spiertz
stimmt der Verwaltung im Namen der BGE-Fraktion den Punkten 3.4.1 bis 3.4.3 zu, den Punkt 3.4.4 lehnt er ebenfalls
ab.
Auch die
CDU-Fraktion beantragt die Punkte 3.4.1 bis 3.4.4 zu streichen.
Punkt 3.4.5
Schülerbeförderung
Mitglied Diekman
erklärt für die SPD-Fraktion, dass man damit einverstanden ist.
Mitglied Spiertz
fragt nach, wie die Auszahlung des "Fahrradbonus" geregelt wird.
Bürgermeister Diks erwidert, dass die Verwaltung noch keinen Auftrag vorliegen
hat, dies einzuführen. Somit liegen auch noch keine Details vor. Auf die Frage
nach dem "Reeser Modell" antwortet er, dass die Stadt Emmerich am
Rhein das gleiche Modell plant nur mit dem Vorteil, dass die Verwaltung keinen
starren Vertrag plant, wo man sich für ein Jahr entscheiden muss, sondern den
Schülern die Möglichkeit gegeben wird, sich monatlich zu entscheiden. Mitglied
Spiertz und der stellv. Vorsitzende Urbach stellen die Frage nach dem
Verhältnis Aufwand und Ertrag, da es bei einer Stelle, Schulamt und/oder
Schulsekretäriat zu einer erhöhten Arbeitsbelastung kommt, da die E-tickets
bestellt bzw. abbestellt, ausgegeben bzw. eingesammelt werden müssen. Herr
Loock aus der Schulverwaltung erläutert kurz die mögliche Vorgehensweise; der
Schüler sollte sich immer für 6 Wochen festlegen. Danach können die Schüler im
Schulsekreteriat wieder den Antrag auf ein E-ticket stellen. Dieses gibt die
Anträge an das Schulamt weiter, wo dann die Tickets zentral bestellt werden.
Die Ausgabe erfolgt wiederum in der Schule.
Punkte 3.4.6 bis
3.4.8
Mitglied Diekman
stellt den Antrag, die alte Regelung zu belassen und keine Kürzungen
vorzunehmen.
Auch Mitglied
Gertsen stellt für die CDU-Fraktion den Antrag die Punkte 3.4.6 und 3.4.7 zu
streichen, der Punkt 3.4.8 sollte als Position bestehen bleiben und als
Verhandlungsmasse in die Verhandlungen mit dem SSB bzgl. der
Hallennutzungsgebühr einfließen zu lassen. Dazu erklärt Mitglied Diekman, dass
sich die SPD-Fraktion grundsätzlich damit einverstanden erklären könnte, wenn
man die geplanten Kürzungen an den Ausgang der Gespräche koppeln würde und
somit gewährleistet wäre, dass die Kürzungen solange nicht greifen, solange man
mit dem SSB zu einer Einigung gekommen ist.
Mitglied Spiertz
stimmt dem Punkt 3.4.8 im Namen der BGE-Fraktion nicht zu.
Der stellv.
Vorsitzende Urbach erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese auch gegen die
Kürzungen ist und dass es nicht so sauber ist, die Punkte Hallennutzungsgebühr
und Zuschüsse zu vermengen.
Mitglied
Meschkapowitz erklärt, dass er Kürzungen im Fachbereich Jugend Schule und Sport
generell für kontraproduktiv hält.
Punkt 3.7.1
Mitglied Diekman
stellt den Antrag, diese Zuschüsse nicht zu streichen. Mitglied Roebrock macht
für die CDU-Fraktion deutlich, dass man sich diesem Vorschlag anschließt.
Mitglied Spiertz äußert sich dahingehend, dass man gerade bei den kleinen
Zuwendungen von 100,-- € auch mal hinterfragen muss, was dies die Verwaltung an
Verwaltungsaufwand kostet. Und seiner Meinung nach sollte man auch bedenken,
dass die Gruppierungen ihre Arbeit nicht einstellen werden, wenn sie den
Zuschuss von 100,-- € nicht mehr erhalten werden. Mitglied Spiertz schlägt vor,
diese Bezuschussung nicht mehr vorzunehmen.
Punkt 3.41.1
Stadtkämmerer
Siebers erläutert, dass im Haushaltskonsolidierungkonzept nicht nur die
Einnahmen erhöht wurden, sondern gerade in diesem Bereich auch Einsparungen auf
der Aufwandsseite erfolgt sind. Mitglied Spiertz erklärt an dieser Stelle
nochmals, dass er der Meinung ist, das Kino im PAN zu streichen. Der stellv.
Vorsitzende Urbach erwidert, dass dieses Thema ausführlich im zuständigen
Fachausschuss diskutiert wurde. Mitglied Meschkapowitz erklärt, dass dies
seiner Meinung Haarspalterei an verkehrter Stelle ist, da es sich eben nicht
alle Eltern leisten können, ihre Kinder nach Kleve ins Kino zu fahren. Das wäre
Sparen an der falschen Stelle.
Punkt 3.70.1
Auf Nachfrage
von Mitglied Roebrock erläutert Stadtkämmerer Siebers kurz die Ausführungen der
Verwaltung. Selbst wenn nach Abrechung aller Kosten ein Überschuss in der
kostenrechnenden Einrichtungen der KBE übrig bleiben würde, würde dieser bei
der KBE verbleiben. Somit würde die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes,
welche in einem zweiten Schritt eine Beitragserhöhung zur Folge hätte,
lediglich Kosten für den städt. Haushalt verursachen, da die
Straßenunterhaltung und damit auch ihre Entwässerung aus dem städtischen
Betriebskostenzuschuss finanziert wird.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass dem Rat eine geänderte Fassung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes vorgelegt wird und empfiehlt dem Rat, dass
Haushaltskonsolidierungskonzept 2010 mit den Änderungen zu beschließen und die
Verwaltung zu beauftragen, die darin vorgesehenen Maßnahmen entsprechend des
Zeitplanes umzusetzen.