Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt die als Anlage 1 in der Vorlage bezeichnete Satzung über die Erhebung einer Steuer für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in der Stadt Emmerich am Rhein.


 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einigen sich auf einen Betrag von 4,50 € je 10 qm und stellen den gemeinsamen Antrag, gemäß die Satzung dahin gehend zu ändern.