Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Mitglied Roebrock stellt die Frage, ob die Satzung so umfangreich sein muss und mit wie viel Verwaltungsaufwand für die Überwachung dieser Satzung zu rechnen ist. Des Weiteren fragt er nach, ob die Plakatierungssatzung weiterhin ihre Gültigkeit behält.Der Leiter des zuständigen Fachbereiches Herr Runge erläutert kurz, dass die bestehende Satzung nur das Plakatieren an öffentlichen Gebäuden regelt. Die neue Satzung soll, neben anderen Dingen, vor allem die Plakatflut in Emmerich eindämmen. Mitglied Spiertz fragt nach, warum der Eltener Markt bei der Zoneneinteilung in Zone 3 eingeteilt wurde. Seiner Meinung nach ist er ebenfalls in Zone 2 anzusiedeln. Dem wird verwaltungsseitig zugestimmt. Nach kurzer Diskussion lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Erlass einer Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Emmerich am Rhein, mit der Änderung, den Eltener Markt von Zone 3 nach Zone 2 zu zuordnen.