Sitzung: 18.11.2010 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 06-15 0311/2010
Mitglied Roebrock stellt die Frage,
ob die Satzung so umfangreich sein muss und mit wie viel Verwaltungsaufwand für
die Überwachung dieser Satzung zu rechnen ist. Des Weiteren fragt er nach, ob
die Plakatierungssatzung weiterhin ihre Gültigkeit behält.Der Leiter des
zuständigen Fachbereiches Herr Runge erläutert kurz, dass die bestehende
Satzung nur das Plakatieren an öffentlichen Gebäuden regelt. Die neue Satzung
soll, neben anderen Dingen, vor allem die Plakatflut in Emmerich eindämmen.
Mitglied Spiertz fragt nach, warum der Eltener Markt bei der Zoneneinteilung in
Zone 3 eingeteilt wurde. Seiner Meinung nach ist er ebenfalls in Zone 2
anzusiedeln. Dem wird verwaltungsseitig zugestimmt. Nach kurzer Diskussion
lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt den Erlass einer Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
im Stadtgebiet Emmerich am Rhein, mit der Änderung, den Eltener Markt von Zone
3 nach Zone 2 zu zuordnen.