Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport hat in den letzten Jahren bereits gute Erfahrung mit einer vergleichbaren Kooperationsvereinbarung mit den Kindertagesstätten gemacht und ist nun auch mit den Schulen zu entsprechenden Vereinbarungen gekommen.

 

Gem. § 42 Absatz 6 Schulgesetz für das Land NRW wird es auch in den Schulen für erforderlich angesehen, dass zur Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen ist. Die Schule entscheidet dabei rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes.

 

Herr Rieger vom Fachbereich 4 stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift beigefügt ist, die Vorgehensweise vor.