Sitzung: 25.01.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift erhoben werden, wird sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.