Sitzung: 25.01.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Vorlage: 05 - 15 0356/2011
Der Rat fasst den
Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 -
Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2011 auf 2.565.263
Euro und im Finanzhaushalt auf 3.463.114 Euro fest.
Mitglied ten Brink stellt für die
CDU den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Schagen teilt für die FDP
mit, dass noch Beratungsbedarf besteht und somit keine Stellungnahme abgegeben
wird.
Mitglied Sickelmann führt aus, dass
von ihrer Fratkion noch Anträge vorgelegt worden sind. Seitens der Verwaltung
wurden sie darüber informiert, dass sie zur heutigen Sitzung nicht schriftlich
gestellt werden könnten sondern in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
beraten werden müssten.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass
von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bei der Verwaltung ein Antrag zum
Haushalt eingereicht wurde. Die Verwaltung hat dann die Fraktionsvorsitzenden
darüber informiert, dass dieser Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist.
Hinzu kommt, dass die angesprochenen Punkte nicht den Haushalt der Maßnahmen
des Fachbereiches 5 – Stadtentwickung – betreffen. Dennoch können in heutiger
Sitzung mündliche Anträge gestellt werden.
S. 283
Schwerpunktsetzung „Umgestaltung
des Bahnhofsumfeldes“ und „Spielhallensteuerungsgesetz“
Mitglied Spiertz kann sich der
Schwerpunktsetzung zum Thema „Umgestaltung des Bahnhofumfeldes“ nicht
anschließen, da derzeit noch nicht absehbar ist, was in Sache „Betuwe“ noch
passieren wird.
Hinsichtlich der Schwerpunktsetzung
„Spielhallensteuerungskonzept“ ist er der Meinung, dass dies so nicht gewünscht
war. Hierauf antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass es aus
städtebaulicher Sicht sehr sinnvoll ist, ein Spielhallensteuerungskonzept zu
erstellen. Grundsätzlich ist die Frage der Schwerpunktsetzung immer
zeitbedingt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage kann dies noch sehr
wichtig gewesen sein, allerdings 3 Monate später könnte es schon anders
aussehen.
S. 287
7000251 – Rad-Wegweisung
Stadtgebiet
Auf Nachfrage von Mitglied Diekman
teilt Herr Kemkes mit, dass es sich hierbei um die Ausweisung des überörtlichen
Radwegenetzes handelt, die mit einer Landesförderung mitfinanziert werden. Die
Kosten sind von Planungsbüros (im Auftrag vom Land) vorkalkuliert und
entsprechend in den Haushalt eingestellt worden. Herr Siebers ergänzt, dass es
sich nicht um 82.500 € sondern um 40.000 € handelt, die im letzten Jahr nicht
verbraucht wurden und somit in diesem Jahr erneut angesetzt werden.
S. 288
1.100.09.01.01 – Räumliche Planung,
Entwicklung, Geoinf.
Planungsrechtl. Stellungn. zu
Bauanträge (ST)
Mitglied Spiertz fällt der starke
Rückgang von planungsrechtlichen Stellungnahmen von 314 im Jahr 2009 zu 150 für
das Jahr 2010 auf. Erster Beigeordneter Dr. Wachs kann leider dem nichts entgegenstehen,
dieser Rückgang ist definitiv zu sehen.
Logisch ist für Mitglied Spiertz
leider nicht, dass, wenn die Bauberatung abnimmt die Bauüberwachung zunimmt.
Dem entgegnet Herr Kemkes, dass durch die Abnahme der Bauberatung durchaus
wieder mehr Kapazitäten für die Bauüberwachung frei sind.
S. 295
1.100.10.03.01 – Denkmalschutz und
-pflege
Denkmäler zum 01.01. des Jahres
(ST)
Mitglied Spiertz fragt an, welche
Anzahl Denkmäler richtig ist. In 2009 waren es lt. Haushaltsplan 9,17 und für
das Jahr 2011 sind es nunmehr 108.
Die aktuelle Anzahl der Denkmähler
zum 01.01.2011 beträgt 111 und für das Jahr 2009 betrug die Anzahl 108.
S. 297
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass
ihre Fraktion des Investitionsprogramm vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen
Situation als „zur ehrgeizig“ ansieht.
S. 305
7000031 – Bahnübergang Löwentor
Mitglied Diekman teilt mit, dass
bei der Maßnahme 1.835.952 € bei der Stadt Emmerich am Rhein hängen bleiben
werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert,
dass irgendwann eine festzustellende Kostenmasse für das
Eisenbahnkreuzungsbauwerk vorliegt. Im besten Fall wird diese in der
entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Danach erfolgt die Verteilung der
Kosten entsprechend der Anteile (je 1/3). Das letzte zu verteilende Drittel
kommt auf die Stadt hinzu, wobei nach Aussage des Verkehrsministers 75 % über
GVG-Mittel finanziert werden und die restlichen 25 % von der Stadt Emmerich am
Rhein zu finanzieren wären. Hier ist noch nicht endgültig geklärt, inwieweit
dort eine anteilige Kostenübernahme erfolgt.
Mitglied Beckschaefer weist auf die
Aussagen von Frau Dr. Hendricks und Herrn Pofalla hin, die dort hießen, dass
bei den Bahnübergängen, wo Konsens besteht, für die Stadt Emmerich am Rhein
keine Kosten anfallen würden. Nach der Aussage von Herrn Dr. Wachs muss aber
nunmehr festgestellt werden, dass diese Aussage in Frage gestellt werden muss.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
ergänzt, dass die Fragestellung „Konsens“ nicht eindeutig geklärt ist. Bedeutet
Konsens in Bezug auf alle Übergänge oder evtl. nur in Bezug auf einen
Bahnübergang.
S. 318 – 7000067 – Rheinpromenade
Umgestaltung
Nr. 14 – Auszahlung für
Baumaßnahmen
Mitglied Spiertz versteht diesen
Punkt im Haushalt so, dass der Ansatz von 370.000 € im Haushaltsjahr 2010 nicht
bezahlt worden sind. Allerdings steht in der Addierung 2010 und 2011 die Summe
von 747.548 €.
Hierauf antwortet Herr Siebers,
dass die Addierung selbstverständlich stimmig ist, inhaltlich dies aber nicht
stimmt, da die Summe in 2010 nicht ausgegeben wurde, so dass sich die
Additionssumme um 370.000 € mindert.
S. 328/329 – 1.100.12.01.02 -
Parkplätze
Mitglied Nellissen ist der Meinung,
dass die Schwerpunktsetzung „Parkplätze“ im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
nicht beschlossen wurde.
Herr Siebers widerspricht diesem
nicht und erklärt, dass in der noch nachzureichenden Ergänzungsliste der Betrag
von 195.000 € nicht mehr benötigt wird.
S. 334/335 – 1.100.13.01.01 – Natur
und Landschaft
Erläuterungen zu Zeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mitglied Sickelmann stellt den
Antrag, den restlichen Großbaumbestand besser gepflegt und geschützt wird. Es
soll nicht nur reduziertes Grün (z. B. Steinstraße) sondern auch Großbäume vor
dem Hintergrund der Klimaanpassung gepflanzt werden.
Hierzu merkt Erster Beigeordneter
Dr. Wachs an, dass die betroffenen Bürger in der Innenstadt bei
Neuanpflanzungen immer wieder darauf hinweisen, dass der Baum nicht zu groß
sein darf, keine Laubwurf haben sollte, keine Früchte etc. tragen sollte.
Grundsätzlich ist gegen „Grün“ in der Stadt natürlich nichts einzuwenden.
Allerdings sollte es an den geeigneten Orten erfolgen.
Ferner merkt Mitglied Sickelmann
an, dass ihr der Betrag von lediglich 3.000 € für die Neuanpflanzung nach
Stürmen zu gering ist. Mindestens der aus dem Holzverkauf erwirtschaftete
Betrag sollte für Neuanpflanzungen verwendet werden. Sie stellt den Antrag, den
Pauschalansatz für Neuanpflanzungen auf 15.000 € hoch zu setzen. Der
Deckungsvorschlag könnte über die Maßnahme der Umgestaltung Rheinpark erfolgen.
Hierauf erklärt Erster
Beigeordneter Dr. Wachs, dass der Ansatz einen spezifischen Hintergrund hat.
Handelt es sich um naturschutzrechtlichen Ausgleich geht eine Baumaßnahme
voraus, die auszugleichen ist. Somit müsste eine neue Haushaltsstelle „Mehr
Grün“ geschaffen werden. Ferner ergänzt
er, dass im Zuge der Umgestaltung des Rheinparks insgesamt 40 Bäume gepflanzt
werden. Die genauen Standorte werden in Zusammenarbeit mit der Initiative
Rheinpark begutachtet.
Abschließend erinnert Mitglied
Sickelmann an die Aufstellung von Blühpflanzen, welches im letzten Jahr von den
Eheleuten Husung beantragt wurde. In damaliger Sitzung wurde zugesagt, diesem
Wunsch zu entsprechen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erläutert, dass der Antrag der Eheleute Husung im letzten Jahr vom Rat an die
Kommunalbetriebe verwiesen wurde. Seines Wissens wurde der Antrag im
zuständigen Betriebsausschuss im März 2010 beraten. Aus der Stellungnahme der
Kommunalbetriebe geht hervor, dass die Haushaltsmittel mehr nicht zuließen;
insbesondere infolge der nachfolgenden notwendigen Pflege. Daraufhin hat sich
der Verein „Stadtbild“ bereiterklärt, einen Anteil der Kosten zu übernehmen.
Die entsprechenden Pflanzbehältnisse werden in Kürze aufgestellt werden.
Mitglied Diekman ist der
Auffassung, dass der Antrag von Mitglied Sickelmann im HFA behandelt wird.
Mitglied Spiertz schließt sich
diesem Vorschlag an.
Somit wird Mitglied Sickelmann
diesen Antrag zum HFA nochmals schriftlich einreichen, so dass eine Beratung
und Abstimmung erfolgt.
Die Verwaltung sagt zu, eine
entsprechende Stellungnahme zum HFA abzugeben.
S. 335
Zeile 15 - Transferaufwendungen
Mitglied Sloot fragt an, um welche
nennwerten Geldleistungen es sich handelt.
Herr Fidler antwortet, dass es sich
dabei um Leistungen handelt, die vom Naturschutzzentrum Rees-Bienen der Stadt
Emmerich am Rhein in Rechnung gestellt, wie z. B. Kartierungen, Nachweise
gegenüber der Unteren Landschaftsbehörde (z. B. für das Krähenkonzept) und
andere Naturschutzmaßnahmen.
S. 337 – 130101 – Natur und
Landschaft
Mitglied Spiertz teilt mit, dass
für die Umgestaltung des Rheinparks 1 Mio. € vorgesehen sind. Aus Sicht seiner
Fraktion ist es nicht fair, dass die Verwaltung eine neue Haushaltsstelle
„Einrichtung einer Toilettenanlage“ mit Mitteln in Höhe von 120.000 €
eingerichtet hat. Eine Toilettenanlage im Rheinpark war nicht möglich, da man
sich im Überschwemmungsbereich befindet. Die Gesamtsumme für die Umgestaltung
des Rheinparks beläuft sich somit auf 1,1 Mio. €.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
führt aus, dass es einen Ansatz „Umgestaltung Rheinpark“ und einen Ansatz
„Toilettenanlage außerhalb“ gibt. Dies war damals Grundlage für die
Entscheidung.
S. 339 – 1.100.13.02.01 – Forst
Schwerpunktsetzung Planjahr(e) –
Kulturen, Waldschutz
Mitglied Sickelmann führt aus, dass
ihre Fraktion eine Erweiterung der Waldflächen wünscht. Der Wald befindet sich
in einem erbärmlichen Zustand.
In der Schwerpunktsetzung Kulturen
ist ein Ansatz zur Wiederaufforstung mit Stieleiche und Buche und im Waldschutz
eine Bodenschutzkalkung auf 107 ha im Bereich Helenenbusch vorgesehen. Sie
stellt den Antrag des Prüfauftrages zum HFA, anstatt der Bodenschutzkalkung
eine großflächige Wiederaufforstung mit Buchen vorzunehmen. Dies hätte den
Vorteil der Waldgewinnung. Wie bereits durch die Stadtwerke Kleve geschehen
könnte durch solche eine Aufforstung die Verbesserung der Trinkwasserqualität
erreicht werden.
Die Verwaltung sagt zu, eine
entsprechende Stellungnahme zu diesem Antrag zum HFA abzugeben.
S. 341 – 1.100.13.02.01 – Forst
Gesamtforstfläche der Stadt
Emmerich a. Rh. (HAR)
Mitglied Spiertz führt aus, dass im
Jahr 2009 ein Wert von 10,86 und nunmehr ein Wert von 130,0 veranschlagt ist.
Es stellt sich die Frage, ob eine Wiederaufforstung erfolgt ist.
Herr Baumgärtner erklärt, dass der
Wert von 10,86 falsch ist. Es ist auch nicht erklärbar, wie dieser Wert
zustande gekommen ist. Die Gesamtforstfläche beträgt bereits seit Jahren 130
ha.
S. 344 – 1.100.14.01.01 –
Umweltschutzmaßnahmen
Altlastenverdachtsflächen (ST)
Mitglied Spiertz ist der Meinung,
dass die Anzahl der Altlastenverdachtsflächen verringern müsste, wenn sie
abgeschlossen sind.
Herr Kemkes erklärt, dass die
Anzahl der Altlastverdachtsflächen immer 105 bleiben wird. Diese Flächen sind in
einem Kataster erfasst.
Auf Anfrage von Mitglied
Beckschaefer teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die ehem.
Rako-Fläche nach dem Stand der Technik bereinigt ist. Allerdings bleibt bei
jeder bereinigten Altlastverdachtsfläche immer noch ein Restrisiko, was
allerdings für die Zukunft keine Bedeutung hat.
Mitglied Diekman teilt für die SPD
mit, dass man dem Haushalt der Maßnahmen des Fachbereichtes 5 –
Stadtentwicklung – zustimmt.
Mitglied Spiertz teilt für seine
Fraktion mit, dass man sich bei der Abstimmung enthalten wird.
Auch die Mitglieder Sickelmann und
Nellissen schließen sich diesem an.
Abstimmungsergebnis:
14 Stimmen dafür,
0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen