Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 - Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2011 auf 2.565.263 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.463.114 Euro fest.

 


Mitglied ten Brink stellt für die CDU den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Schagen teilt für die FDP mit, dass noch Beratungsbedarf besteht und somit keine Stellungnahme abgegeben wird.

 

Mitglied Sickelmann führt aus, dass von ihrer Fratkion noch Anträge vorgelegt worden sind. Seitens der Verwaltung wurden sie darüber informiert, dass sie zur heutigen Sitzung nicht schriftlich gestellt werden könnten sondern in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden müssten.

Vorsitzender Jansen erklärt, dass von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bei der Verwaltung ein Antrag zum Haushalt eingereicht wurde. Die Verwaltung hat dann die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert, dass dieser Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist. Hinzu kommt, dass die angesprochenen Punkte nicht den Haushalt der Maßnahmen des Fachbereiches 5 – Stadtentwickung – betreffen. Dennoch können in heutiger Sitzung mündliche Anträge gestellt werden.

S. 283

Schwerpunktsetzung „Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes“ und „Spielhallensteuerungsgesetz“

Mitglied Spiertz kann sich der Schwerpunktsetzung zum Thema „Umgestaltung des Bahnhofumfeldes“ nicht anschließen, da derzeit noch nicht absehbar ist, was in Sache „Betuwe“ noch passieren wird.

Hinsichtlich der Schwerpunktsetzung „Spielhallensteuerungskonzept“ ist er der Meinung, dass dies so nicht gewünscht war. Hierauf antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass es aus städtebaulicher Sicht sehr sinnvoll ist, ein Spielhallensteuerungskonzept zu erstellen. Grundsätzlich ist die Frage der Schwerpunktsetzung immer zeitbedingt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage kann dies noch sehr wichtig gewesen sein, allerdings 3 Monate später könnte es schon anders aussehen.

 

S. 287

7000251 – Rad-Wegweisung Stadtgebiet

Auf Nachfrage von Mitglied Diekman teilt Herr Kemkes mit, dass es sich hierbei um die Ausweisung des überörtlichen Radwegenetzes handelt, die mit einer Landesförderung mitfinanziert werden. Die Kosten sind von Planungsbüros (im Auftrag vom Land) vorkalkuliert und entsprechend in den Haushalt eingestellt worden. Herr Siebers ergänzt, dass es sich nicht um 82.500 € sondern um 40.000 € handelt, die im letzten Jahr nicht verbraucht wurden und somit in diesem Jahr erneut angesetzt werden.

 

S. 288

1.100.09.01.01 – Räumliche Planung, Entwicklung, Geoinf.

Planungsrechtl. Stellungn. zu Bauanträge (ST)

Mitglied Spiertz fällt der starke Rückgang von planungsrechtlichen Stellungnahmen von 314 im Jahr 2009 zu 150 für das Jahr 2010 auf. Erster Beigeordneter Dr. Wachs kann leider dem nichts entgegenstehen, dieser Rückgang ist definitiv zu sehen.

Logisch ist für Mitglied Spiertz leider nicht, dass, wenn die Bauberatung abnimmt die Bauüberwachung zunimmt. Dem entgegnet Herr Kemkes, dass durch die Abnahme der Bauberatung durchaus wieder mehr Kapazitäten für die Bauüberwachung frei sind.

 

S. 295

1.100.10.03.01 – Denkmalschutz und -pflege

Denkmäler zum 01.01. des Jahres (ST)

Mitglied Spiertz fragt an, welche Anzahl Denkmäler richtig ist. In 2009 waren es lt. Haushaltsplan 9,17 und für das Jahr 2011 sind es nunmehr 108.

Die aktuelle Anzahl der Denkmähler zum 01.01.2011 beträgt 111 und für das Jahr 2009 betrug die Anzahl 108.

 

S. 297

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass ihre Fraktion des Investitionsprogramm vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation als „zur ehrgeizig“ ansieht.

 

S. 305

7000031 – Bahnübergang Löwentor

Mitglied Diekman teilt mit, dass bei der Maßnahme 1.835.952 € bei der Stadt Emmerich am Rhein hängen bleiben werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass irgendwann eine festzustellende Kostenmasse für das Eisenbahnkreuzungsbauwerk vorliegt. Im besten Fall wird diese in der entsprechenden Vereinbarung anerkannt.


Danach erfolgt die Verteilung der Kosten entsprechend der Anteile (je 1/3). Das letzte zu verteilende Drittel kommt auf die Stadt hinzu, wobei nach Aussage des Verkehrsministers 75 % über GVG-Mittel finanziert werden und die restlichen 25 % von der Stadt Emmerich am Rhein zu finanzieren wären. Hier ist noch nicht endgültig geklärt, inwieweit dort eine anteilige Kostenübernahme erfolgt.

 

Mitglied Beckschaefer weist auf die Aussagen von Frau Dr. Hendricks und Herrn Pofalla hin, die dort hießen, dass bei den Bahnübergängen, wo Konsens besteht, für die Stadt Emmerich am Rhein keine Kosten anfallen würden. Nach der Aussage von Herrn Dr. Wachs muss aber nunmehr festgestellt werden, dass diese Aussage in Frage gestellt werden muss.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die Fragestellung „Konsens“ nicht eindeutig geklärt ist. Bedeutet Konsens in Bezug auf alle Übergänge oder evtl. nur in Bezug auf einen Bahnübergang.

 

S. 318 – 7000067 – Rheinpromenade Umgestaltung

Nr. 14 – Auszahlung für Baumaßnahmen

Mitglied Spiertz versteht diesen Punkt im Haushalt so, dass der Ansatz von 370.000 € im Haushaltsjahr 2010 nicht bezahlt worden sind. Allerdings steht in der Addierung 2010 und 2011 die Summe von 747.548 €.

Hierauf antwortet Herr Siebers, dass die Addierung selbstverständlich stimmig ist, inhaltlich dies aber nicht stimmt, da die Summe in 2010 nicht ausgegeben wurde, so dass sich die Additionssumme um 370.000 € mindert.

 

S. 328/329 – 1.100.12.01.02 - Parkplätze

Mitglied Nellissen ist der Meinung, dass die Schwerpunktsetzung „Parkplätze“ im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nicht beschlossen wurde.

Herr Siebers widerspricht diesem nicht und erklärt, dass in der noch nachzureichenden Ergänzungsliste der Betrag von 195.000 € nicht mehr benötigt wird.

 

S. 334/335 – 1.100.13.01.01 – Natur und Landschaft

Erläuterungen zu Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, den restlichen Großbaumbestand besser gepflegt und geschützt wird. Es soll nicht nur reduziertes Grün (z. B. Steinstraße) sondern auch Großbäume vor dem Hintergrund der Klimaanpassung gepflanzt werden.

Hierzu merkt Erster Beigeordneter Dr. Wachs an, dass die betroffenen Bürger in der Innenstadt bei Neuanpflanzungen immer wieder darauf hinweisen, dass der Baum nicht zu groß sein darf, keine Laubwurf haben sollte, keine Früchte etc. tragen sollte. Grundsätzlich ist gegen „Grün“ in der Stadt natürlich nichts einzuwenden. Allerdings sollte es an den geeigneten Orten erfolgen.

 

Ferner merkt Mitglied Sickelmann an, dass ihr der Betrag von lediglich 3.000 € für die Neuanpflanzung nach Stürmen zu gering ist. Mindestens der aus dem Holzverkauf erwirtschaftete Betrag sollte für Neuanpflanzungen verwendet werden. Sie stellt den Antrag, den Pauschalansatz für Neuanpflanzungen auf 15.000 € hoch zu setzen. Der Deckungsvorschlag könnte über die Maßnahme der Umgestaltung Rheinpark erfolgen.

Hierauf erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass der Ansatz einen spezifischen Hintergrund hat. Handelt es sich um naturschutzrechtlichen Ausgleich geht eine Baumaßnahme voraus, die auszugleichen ist. Somit müsste eine neue Haushaltsstelle „Mehr Grün“ geschaffen werden.  Ferner ergänzt er, dass im Zuge der Umgestaltung des Rheinparks insgesamt 40 Bäume gepflanzt werden. Die genauen Standorte werden in Zusammenarbeit mit der Initiative Rheinpark begutachtet.

Abschließend erinnert Mitglied Sickelmann an die Aufstellung von Blühpflanzen, welches im letzten Jahr von den Eheleuten Husung beantragt wurde. In damaliger Sitzung wurde zugesagt, diesem Wunsch zu entsprechen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass der Antrag der Eheleute Husung im letzten Jahr vom Rat an die Kommunalbetriebe verwiesen wurde. Seines Wissens wurde der Antrag im zuständigen Betriebsausschuss im März 2010 beraten. Aus der Stellungnahme der Kommunalbetriebe geht hervor, dass die Haushaltsmittel mehr nicht zuließen; insbesondere infolge der nachfolgenden notwendigen Pflege. Daraufhin hat sich der Verein „Stadtbild“ bereiterklärt, einen Anteil der Kosten zu übernehmen. Die entsprechenden Pflanzbehältnisse werden in Kürze aufgestellt werden.

 

Mitglied Diekman ist der Auffassung, dass der Antrag von Mitglied Sickelmann im HFA behandelt wird.

Mitglied Spiertz schließt sich diesem Vorschlag an.

Somit wird Mitglied Sickelmann diesen Antrag zum HFA nochmals schriftlich einreichen, so dass eine Beratung und Abstimmung erfolgt.

Die Verwaltung sagt zu, eine entsprechende Stellungnahme zum HFA abzugeben.

 

S. 335

Zeile 15 - Transferaufwendungen

Mitglied Sloot fragt an, um welche nennwerten Geldleistungen es sich handelt.

Herr Fidler antwortet, dass es sich dabei um Leistungen handelt, die vom Naturschutzzentrum Rees-Bienen der Stadt Emmerich am Rhein in Rechnung gestellt, wie z. B. Kartierungen, Nachweise gegenüber der Unteren Landschaftsbehörde (z. B. für das Krähenkonzept) und andere Naturschutzmaßnahmen.

 

S. 337 – 130101 – Natur und Landschaft

Mitglied Spiertz teilt mit, dass für die Umgestaltung des Rheinparks 1 Mio. € vorgesehen sind. Aus Sicht seiner Fraktion ist es nicht fair, dass die Verwaltung eine neue Haushaltsstelle „Einrichtung einer Toilettenanlage“ mit Mitteln in Höhe von 120.000 € eingerichtet hat. Eine Toilettenanlage im Rheinpark war nicht möglich, da man sich im Überschwemmungsbereich befindet. Die Gesamtsumme für die Umgestaltung des Rheinparks beläuft sich somit auf 1,1 Mio. €.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass es einen Ansatz „Umgestaltung Rheinpark“ und einen Ansatz „Toilettenanlage außerhalb“ gibt. Dies war damals Grundlage für die Entscheidung.

 

S. 339 – 1.100.13.02.01 – Forst

Schwerpunktsetzung Planjahr(e) – Kulturen, Waldschutz

Mitglied Sickelmann führt aus, dass ihre Fraktion eine Erweiterung der Waldflächen wünscht. Der Wald befindet sich in einem erbärmlichen Zustand.

In der Schwerpunktsetzung Kulturen ist ein Ansatz zur Wiederaufforstung mit Stieleiche und Buche und im Waldschutz eine Bodenschutzkalkung auf 107 ha im Bereich Helenenbusch vorgesehen. Sie stellt den Antrag des Prüfauftrages zum HFA, anstatt der Bodenschutzkalkung eine großflächige Wiederaufforstung mit Buchen vorzunehmen. Dies hätte den Vorteil der Waldgewinnung. Wie bereits durch die Stadtwerke Kleve geschehen könnte durch solche eine Aufforstung die Verbesserung der Trinkwasserqualität erreicht werden.

Die Verwaltung sagt zu, eine entsprechende Stellungnahme zu diesem Antrag zum HFA abzugeben.

S. 341 – 1.100.13.02.01 – Forst

Gesamtforstfläche der Stadt Emmerich a. Rh. (HAR)

Mitglied Spiertz führt aus, dass im Jahr 2009 ein Wert von 10,86 und nunmehr ein Wert von 130,0 veranschlagt ist. Es stellt sich die Frage, ob eine Wiederaufforstung erfolgt ist.

Herr Baumgärtner erklärt, dass der Wert von 10,86 falsch ist. Es ist auch nicht erklärbar, wie dieser Wert zustande gekommen ist. Die Gesamtforstfläche beträgt bereits seit Jahren 130 ha.

 

 

S. 344 – 1.100.14.01.01 – Umweltschutzmaßnahmen

Altlastenverdachtsflächen (ST)

Mitglied Spiertz ist der Meinung, dass die Anzahl der Altlastenverdachtsflächen verringern müsste, wenn sie abgeschlossen sind.

Herr Kemkes erklärt, dass die Anzahl der Altlastverdachtsflächen immer 105 bleiben wird. Diese Flächen sind in einem Kataster erfasst.

Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die ehem. Rako-Fläche nach dem Stand der Technik bereinigt ist. Allerdings bleibt bei jeder bereinigten Altlastverdachtsfläche immer noch ein Restrisiko, was allerdings für die Zukunft keine Bedeutung hat.

 

Mitglied Diekman teilt für die SPD mit, dass man dem Haushalt der Maßnahmen des Fachbereichtes 5 – Stadtentwicklung – zustimmt.

 

Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass man sich bei der Abstimmung enthalten wird.

 

Auch die Mitglieder Sickelmann und Nellissen schließen sich diesem an.

 


Abstimmungsergebnis:

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen