Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30er km/h-Zone nach geltendem Recht verlängert werden kann. Zusätzlich wird das Zählgerät aufgestellt, um die Verkehrsbelastung zu dokumentieren.

 


Mitglied Brouwer erklärt, dass man dem Wunsch einiger Vrasselter Eltern nachkommen möchte, die sich um ihre Kinder sorgen. Auch Betreuer des Sportvereins Vrasselt haben schon Bedenken herangetragen. Direkt vor der Sport- und Spielanlage wird die Beschränkung „30 km/h“ aufgehoben. Da die Straße aber einen relativ geraden Verlauf hat verleitet sie gerade zum Beschleunigen. Wenn es verkehrsrechtliche Probleme gibt, die 30 kmh-Zonen-Beschilderung zu verlängern bittet er zu prüfen, ob nicht außerhalb dieser Zone die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h festgelegt werden kann.

 

Mitglied Spiertz bezweifelt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Abhilfe schaffen würde. Es ist durchaus erkennbar, dass diejenigen Bürger, die dort zu schnell fahren, die Ortsansässigen selbst sein dürften. Er für seine Person stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Mitglied Sickelmann schließt sich der Wortmeldung und dem Antrag von Mitglied Brouwer an. Ihre Fraktion vertritt die Auffassung, dass man die Bürger durchaus zufrieden stellen kann, wo dies mit wenig Aufwand geschehen könnte.

Herr Kemkes merkt an, dass eine Vergrößerung der Beschilderung der 30er-Zone aus den bekannten Gründen nicht möglich ist. Allerdings wurde die Straße, welche sicher außerorts befindet, mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung eine maßgebliche Beschränkung derart festgelegt, dass anstatt 100 km/h nur 50 km/h gefahren werden darf. Eine nochmalige Reduzierung auf 30 km/h ist ohne Weiteres nicht vertretbar, da es rechtlich einwandfrei sein muss. Zum anderen muss man sich die Frage stellen, welche Wirkung ein Schild „30 km/h“ bewirken würde; schließlich werden keine baulichen Maßnahmen im Straßenbereich vorgenommen. Durch einen entsprechenden Ausbaustandard der Straße wird dem Benutzer des Straßenraumes entsprechend signalisiert, dass man nur mit angemessener Geschwindigkeit fahren kann. Die Verwaltung wird den Prüfauftrag von Mitglied Brouwer selbstverständlich abarbeiten. Zusätzlich könnte man das Zählgerät versteckt aufstellen, um die Verkehrsbelastung zu dokumentieren.

 

Mitglied Schagen ist der Meinung, dass an die Bürger appelliert werden sollte, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten.

 

Mitglied Brouwer kann den vorgebrachten Argumenten nicht folgen. Bei Auswärtsspielen des Fußballvereins kommen etliche Auswärtige, die natürlich nicht genau wissen, wo sich der Sportplatz befindet und somit direkt nach Aufhebung der 30er km/h-Zone Gas geben. Auch dem Argument, dass die Unfallhäufigkeit in den letzten 3 Jahren keinen Anlass zum Einschreiten gibt, kann er nicht folgen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Verwaltung sicherlich für den Bürger arbeiten sollte. Dies beinhaltet aber letztendlich auch, rechtmäßige Entscheidungen zu treffen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Verwaltungsakt, der nach geltendem Recht zu erfolgen hat.

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende Jansen über folgenden Beschluss abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis:

20 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen