Sitzung: 25.01.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0357/2011
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die
Geschwindigkeitsbegrenzung der 30er km/h-Zone nach geltendem Recht verlängert
werden kann. Zusätzlich wird das Zählgerät aufgestellt, um die
Verkehrsbelastung zu dokumentieren.
Mitglied Brouwer
erklärt, dass man dem Wunsch einiger Vrasselter Eltern nachkommen möchte, die
sich um ihre Kinder sorgen. Auch Betreuer des Sportvereins Vrasselt haben schon
Bedenken herangetragen. Direkt vor der Sport- und Spielanlage wird die
Beschränkung „30 km/h“ aufgehoben. Da die Straße aber einen relativ geraden
Verlauf hat verleitet sie gerade zum Beschleunigen. Wenn es verkehrsrechtliche
Probleme gibt, die 30 kmh-Zonen-Beschilderung zu verlängern bittet er zu
prüfen, ob nicht außerhalb dieser Zone die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h festgelegt werden kann.
Mitglied Spiertz
bezweifelt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Abhilfe schaffen
würde. Es ist durchaus erkennbar, dass diejenigen Bürger, die dort zu schnell
fahren, die Ortsansässigen selbst sein dürften. Er für seine Person stimmt dem
Verwaltungsvorschlag zu.
Mitglied
Sickelmann schließt sich der Wortmeldung und dem Antrag von Mitglied Brouwer
an. Ihre Fraktion vertritt die Auffassung, dass man die Bürger durchaus
zufrieden stellen kann, wo dies mit wenig Aufwand geschehen könnte.
Herr Kemkes
merkt an, dass eine Vergrößerung der Beschilderung der 30er-Zone aus den
bekannten Gründen nicht möglich ist. Allerdings wurde die Straße, welche sicher
außerorts befindet, mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung eine
maßgebliche Beschränkung derart festgelegt, dass anstatt 100 km/h nur 50 km/h
gefahren werden darf. Eine nochmalige Reduzierung auf 30 km/h ist ohne Weiteres
nicht vertretbar, da es rechtlich einwandfrei sein muss. Zum anderen muss man
sich die Frage stellen, welche Wirkung ein Schild „30 km/h“ bewirken würde;
schließlich werden keine baulichen Maßnahmen im Straßenbereich vorgenommen.
Durch einen entsprechenden Ausbaustandard der Straße wird dem Benutzer des
Straßenraumes entsprechend signalisiert, dass man nur mit angemessener
Geschwindigkeit fahren kann. Die Verwaltung wird den Prüfauftrag von Mitglied
Brouwer selbstverständlich abarbeiten. Zusätzlich könnte man das Zählgerät
versteckt aufstellen, um die Verkehrsbelastung zu dokumentieren.
Mitglied Schagen
ist der Meinung, dass an die Bürger appelliert werden sollte, die
Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten.
Mitglied Brouwer
kann den vorgebrachten Argumenten nicht folgen. Bei Auswärtsspielen des
Fußballvereins kommen etliche Auswärtige, die natürlich nicht genau wissen, wo
sich der Sportplatz befindet und somit direkt nach Aufhebung der 30er km/h-Zone
Gas geben. Auch dem Argument, dass die Unfallhäufigkeit in den letzten 3 Jahren
keinen Anlass zum Einschreiten gibt, kann er nicht folgen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Verwaltung sicherlich für den Bürger
arbeiten sollte. Dies beinhaltet aber letztendlich auch, rechtmäßige
Entscheidungen zu treffen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein
Verwaltungsakt, der nach geltendem Recht zu erfolgen hat.
Nunmehr lässt der Vorsitzende
Jansen über folgenden Beschluss abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
20 Stimmen dafür,
0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen