Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Aussschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Gastreferentin von der Waterschap Rijn en Ijssel zur Kenntnis.

 


Vorsitzender Jansen erteilt das Wort nunmehr Frau Lamberts (Vorstandsvorsitzende Waterschap Rijn en Ijssel). Sie teilt mit, dass dieses Projekt auch Emmericher Bürger interessiert hat, die bei der Informationsveranstaltung in Holland teilgenommen haben. Sie bedankt sich dafür, dass dieses Projekt im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt werden kann.

Nunmehr geht Frau Reurink-Vuurens in ihrem Vortrag auf die Details des Projektes ein. Am 23. und 25. November 2010 hat der Wasserverband Rijn en Ijssel in Babberich 2 Informationstage veranstaltet, wo über die Wasserstandsänderungen und die Entschädigungsansprüche der Betroffenen aufgeklärt wurde. Herr Fidler war bei dieser Veranstaltung ebenfalls anwesend, und hatte eine Einladung für den heutigen Ausschuss ausgesprochen.

Nunmehr geht sie auf die Geschichte des Projektes „Rijnstrangen“ ein. Am 01.03.2007 hat der Gesamtvorstand des Wasserverbandes Rijn und Ijssel den erwünschten Grundwasser- und Flächengewässerhaushalt verabschiedet (Stichwort ‚GGOR’).  Der Beschluss ist im Jahr 2009 rechtskräftig geworden. Das Gebiet „Rijnstrangen“ ist als „Top-Gebiet“ eingestuft und auf die Liste der „Natura 2000-Projekte“ gesetzt worden. Ziel ist es, die Natur in diesem Gebiet zu schützen (Schilfvegetation) und der Austrocknung des Gebietes entgegen zu wirken. Die aktuellen Grundwasserstände im Gebiet sind noch nicht optimal, um eine ggfs. mögliche Austrocknung zu verhindern. Somit werden die Ziele von „Natura 2000“ noch nicht erfüllt. Daher sind Anpassungen im Wasserhaushalt des Rijnstrangengebietes, die über das Wasserregime im Vorfluter, dem ‚Oude Rijn’ gesteuert werden. Erforderlich sind leicht höhere Wasserstände dort, um ein Austrocknung der „Rijnstrangen“ zu verhindern und die ökologische Bedeutung des Gebietes zu erhalten. Um dies zu erreichen sind die im Folgenden von ihr genannten Maßnahmen notwendig:

Nun zeigt sie eine Karte der beabsichtigten Wasserstandsänderungen im Gebiet  „Rijnstrangen“. Derzeit hat man 2 Pegelstände in dem Gebiet, der maximale und der minimale Pegel. Von einem minimalen Pegel spricht man dann, wenn der Alte Rhein weniger als 9,75 m Wasser führt. Das Schöpfwerk „Kandia“ würde dann geschlossen werden, so dass kein Wasser in den Pannerdenschen Kanal mehr abfließen kann und somit der Wasserstand nicht weiter abnimmt. Von einem maximalen Pegel spricht man, wenn der Wasserstand 10,75 erreicht. Wird der Wasserstand höher, pumpt das Schöpfwerk „Kandia“ das Wasser in den Pannerdenschen Kanal. Die Folgen für die Wasserstandsänderungen wären, dass der minimale Pegel sich um 25-45 cm höher einstellen wird und der maximale Pegel in der Anbausaison um 10-30 cm tiefer ausfallen wird.

Dann  geht sie auf die 4 verschiedenen Bereiche in der Karte ein. In Abschnitt A ändert sich der Wasserstand des minimalen Pegels von 9,75 m auf 10,00 m. Der maximale Pegel geht 30 cm tiefer. Um die Dynamik für die Schilfvegetation in diesem Gebiet zurück zu gewinnen, wird einmal alle 4 Jahre der Pegel um 75 cm auf 9 m über NN gesenkt. Im Abschnitt D befindet sich die Natur in einem guten ökologischen Zustand. Der minimale Pegel wird auch hier auf 10,00 m gesetzt und der maximale Pegel in der Anbausaison um 30 cm reduziert. Hierfür wird ein Stau angelegt werden. Im Abschnitt B wird der minimale Pegel von 9,75 m auf 10,20 m angehoben und auch hierfür wird ein Stau angelegt werden. Der maximale Pegel wird auch hier in der Anbausaison um 30 cm gesenkt werden. Für den Abschnitt C ist keine große Veränderung geplant. Der derzeitig minimale Pegel wird beibehalten (10,60 m) und der maximale Pegel wird in der Anbausaison 10 cm tiefer gelegt.

Die geplanten Wasserstandsänderungen sind nicht ohne Auswirkungen auf die im Gebiet befindlichen landwirtschaftlichen Flächen. Die zu erwartenden Folgen sind allerdings  gering, so dass eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist. Allerdings wird sich der wirtschaftliche Nutzungswert teilweise verschlechtern. Dies wird auf Grundlage von Artikel 40 des niederländischen Wasserhaushaltsgesetzes finanziell kompensiert.

In der zweiten Karte sind die voraussichtlichen Zunahmen der jeweiligen Grundwasser-stände dargestellt, die auch Auswirkungen auf deutscher Seite haben können. Jedoch sind nicht alle Grundwasserstandsänderungen problematisch. Der Wasserverband Rijn en Ijssel hat ein Gutachten erstellen lassen, wann und wo durch das Grundwasser Probleme auftreten könnten. Hierfür verweist Frau Reurink-Vuurens auf die dritte Karte. Dort ist der Ertragsrückgang erkennbar. Einige wenige Flächen liegen auf deutschem Gebiet. Dort wo möglicherweise ein Ertragsrückgang zu befürchten ist, wird mit Sorgfalt ein Verfahren eingeleitet werden, indem den Grundbesitzern und Nutzern des betroffenen Gebietes bereits im Vorfeld die Möglichkeit geboten wird, einen finanziellen Ausgleich für die Folgen der Grundwasserstandsänderung zu beantragen. Grundlage hierfür ist die Schadensersatz-regelung des Wasserbandes Rijn en Ijssel.

Abschließend geht sie auf das Thema „Kompensation“ ein. Um die möglichen Folgen der Wasserstandsänderungen im Vorfeld finanziell kompensieren zu können, hat der Wasserverband am 01.07.2010 eine Beratungskommission einberufen, die mit externen Sachverständigen besetzt ist. Grundbesitzer und Pächter, die durch die Wasserstands-änderungen benachteiligt werden, können mit Hilfe eines Antragsformulars Kompensations-ausgleich beantragen. Die Beratungskommission nimmt die Anträge an, wenn die notwendigen Unterlagen beigelegt werden und eine Begründung vorgelegt wird, dass ein wirtschaftlicher Schaden im Vergleich zur Nullsituation (Periode 1996 bis 2004) entsteht. Danach stellt die Beratungskommission fest, welcher wirtschaftliche Nachteil ihrer Meinung nach zu erwarten ist, der dann vom Wasserverband Rijn en Ijssel kompensiert werden muss. Die Beratungskommission führt Anhörungen durch, um sowohl dem Antragsteller als auch evtl. beauftragten Sachverständigen die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunktes. Darzulegen. Selbstverständlich kann auch erst nach Wasserstandsänderung Schaden geltend gemacht werden.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich für diesen Vortrag.

 

Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer antwortet Frau Reurink-Vuurens, dass jeder Betroffene eine frei Wahl des Sachverständigen hat, den man zur Anhörung nach Holland mitnehmen kann.

 

Mitglied Sickelmann führt aus, dass vor 2 Jahren bereits ein Zwischenstand zu dem Projekt gegeben wurde. Ihre Fraktion hatte zum damaligen Zeitpunkt empfohlen, ein eigenes hydrogeologisches Gutachten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen für die Emmericher Bürger darzustellen. Leider wurde diese Meinung nicht geteilt.

Nunmehr fragt sie, ob die vorgestellten Kartenwerke parzellenscharf für den deutschen Grenzraum vorliegen. Auf diese Anfrage teilt Frau Reurink-Vuurens mit, dass es möglich ist, spezielle Karten für eine bestimmte Parzelle auf deutschem Gebiet zu erstellen. Derzeit wird es so gehandhabt, dass eine solche Karte dann erstellt wird, wenn der Betroffene seine Grundstücksangaben entweder schriftlich, per E-Mail oder telefonisch durchgibt. Selbstverständlich ist es möglich, diese Kartenwerke der deutschen Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Informationen für bestimmte Parzellen werden auch für das deutsche Gebiet angefertigt.

Frau Lamberts ergänzt weiter, dass deutsche Bürger an den Informationsveranstaltungen teilgenommen haben und bereits 4 Geschädigte entsprechende Anträge auf Entschädigung eingereicht haben. 

Weiterhin stellt Frau Sickelmann den Antrag, dass die parzellenscharfen Kartenwerke der betroffenen Flächen und die entsprechenden Antragsformulare für die Emmericher Bürger ins Internet gestellt werden.

 

Vorsitzender Jansen bittet die Verwaltung, die parzellenscharfen Kartenwerke und die Antragsformulare für Entschädigungsansprüche im Internetauftritt der Stadt zur Verfügung zu stellen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink teilt Herr Pollmann mit, dass die Abschaltung des Pumpwerkes „Kandia“ nicht geplant ist. Vielmehr wurde das Pumpwerk in der Vergangenheit für ca. 4 Mio. Euro unter Beteiligung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze renoviert. .  Derzeit ist das Pumpwerk Kandia in Betrieb und auch zukünftig wird es notwendig bleiben, um die maximale Pegelhöhe nicht noch höher auflaufen zu lassen.

 

Mitglied Schagen fragt an, ob die betroffenen Landwirte in Elten persönlich angesprochen oder informiert worden sind.

Frau Reurink-Vuurens erklärt noch mal, dass nach Meinung des Wasserverbandes Rijn en Ijssel der Schaden in Deutschland gering ist. Der Pegel bei der Erfkamerlingschap bleibt so bestehen, lediglich in der Blühzeit geht er nach unten. Sollte weiterhin Interesse von betroffenen Landwirten bekundet werden so ist die Vorführung dieser Präsentation jederzeit möglich. Alle betroffenen Bürger in diesem Gebiet waren zur damaligen Informations-veranstaltung persönlich eingeladen.

 

Mitglied Sloot führt aus, dass aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen hervorgeht, dass es sich um ein niederländisches Projekt handelt, welches nunmehr bereits über einen Zeitraum von 10 Jahren läuft. Sie fragt an, wer auf deutscher Seite an dem Verfahren beteiligt war und wer den deutschen Rechtsstatus vertreten hat. Ferner fragt sie, ob die Waterschap Rijn en Ijssel als Rechtsvertretung für Schäden auf deutscher Seite tätig wird und wie das Verfahren bei evtl. Schadensansprüchen aussieht. An wen muss sich der Geschädigte mit seinem Anliegen richten? Wenn seitens der Waterschap Rijn en Ijssel in der Sitzung darauf keine Antwort gegeben werden kann, so bittet Mitglied Sloot um entsprechende Beantwortung in der Niederschrift.

Weiterhin fragt Mitglied Sloot an, ob und in welcher Höhe EU-Mittel in das Projekt „Rijnstrangen“ für die Naturentwicklung im Rahmen „Natura 2000“ eingeflossen sind.

Frau Lamberts antwortet hinsichtlich des deutschen und niederländischen Rechts, dass man davon ausgeht, dass das niederländische Recht auch für die deutschen Betroffenen Gültigkeit hat. Eine Untersuchung hierfür ist im Gange und man erwartet eine entsprechende Antwort. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

Hinsichtlich möglicher EU-Mittel antwortet Herr Toen Spek von der Provinz Gelderland, dass keine EU-Mittel für dieses Projekt geflossen sind. 75 % der Kosten werden von der Provinz Gelderland und 25 % der Kosten vom Wasserverband getragen

Mitglied Sloot fragt weiter, ob geprüft worden ist, dass die Grundwasserflurabstände, im Hinblick auf die ackerbauliche Nutzung und die Grünlandnutzung, mit den geltenden Bodenschutzgesetzen abgeglichen wurden. Sollte der Grundwasserflurabstand nicht ausreichen, so können die Flächen nicht bewirtschaftet werden.  Sie fragt an, ob diese Problematik seitens der niederländischen Seite berücksichtigt wurde und von der EU abgeprüft wurde. Frau Reurink-Vuurens teilt mit, dass alle evtl. möglichen Schäden bei der Waterschap eingereicht werden können; Voraussetzung ist natürlich, dass der Grund hierfür die Veränderung des Pegels ist. Frau Lamberts ergänzt, dass auch der Schaden gemeldet werden kann, wenn man anstatt Mais evtl. nur Gras anbauen kann.

Mitglied Sloot weist erneut darauf hin, dass der Rechtsstatus zwar noch nicht abschließend geklärt ist, dennoch Leistungen bereits angeboten werden, obwohl nicht sicher ist, ob das Angebot umsetzbar ist. Die Betroffenen möchten den entstandenen Schaden selbstverständlich zeitnah ersetzt bekommen und nicht eine längere Zeit auf eine Entscheidung warten. Sie spricht hier z. B. die Starkregenfälle an. Wird der Grundwasser-stand künstlich angehoben und Starkregen kommt hinzu, dann entsteht eine Situation, wo mehrere Faktoren dazu führen, dass landwirtschaftliche Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden können.

Weiter führt sie aus, dass laut ihres Wissens 3 Stellungnahmen von Landwirten vorliegen, die keine Entschädigung anfragen, sondern die bisherige Feststellung nicht anerkennen und darauf verweisen, dass sie nicht auf die Umsetzung warten. Seitens dieser Landwirte wird die Planung grundsätzlich abgelehnt, da nicht gewährleistet sei, dass der Rechtsrahmen eingehalten wird und die Schadensereignisse trotz fehlender Untersuchungen (hydro-geologisches Gutachten) korrekt dargestellt werden können.

Frau Lamberts erklärt, dass, sofern die Bewertungskommission dem positiv gegenüber steht, der Ersatzanspruch des Schadens vorab ausbezahlt wird. Sollte sich nach 3 Jahren herausstellen, dass dies nicht ausreichend war, besteht auch dann immer noch die Möglichkeit, den Schaden erneut nachzumelden.

 

Mitglied Sickelmann stellt nochmals fest, dass es definitiv sinnvoll gewesen wäre, wenn man ein hydrogelogisches Gutachten für die deutsche Seite in Auftrag gegeben hätte. Nunmehr ist jeder privat Betroffene gefordert, seinen Schaden nachzuweisen, obwohl er keine gutachterlich gesicherte Ausgangslage vorweisen kann. Es muss darauf geachtet werden, dass die Schadensregulierung nicht nur auf dem Papier steht.

Sie hat den Vortrag so verstanden, dass die Auswirkungen des Projektes gering sein werden. Sie fragt an, ob seitens der Niederlande ein hydrogeologisches Gutachten existiert, welches man im Bedarfsfall auf deutscher Seite im Beweissicherungsverfahren anwenden kann.

Frau Reurink-Vuurens teilt mit, dass für die Periode 1996 bis 2004 eine Untersuchung erfolgt ist. Dort sind bestimmte Pegel bei Kandia mit ihren Jahresgängen eingeflossen. Diese Studie könne selbstverständlich weitergegeben werden. Die weiteren Karten sind auf der Grundlage eines hydrogeologischen Modells erstellt worden. Dies kann nicht ohne weiteres weitergegeben werden, da hierfür entsprechende Computerprogramme benötigt werden. Für mögliche Schadensersatzansprüche wird immer die Untersuchung der Periode 1996 bis 2004 als Nullsituation zu Grunde gelegt. Frau Lamberts führt ergänzend aus, dass die Periode 1996 bis 2004 richterlich anerkannt ist.

 

Erster Beigeordneter Wachs führt aus, dass die Frage der Nullsituation in den vergangenen Jahren sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite ein Thema gewesen sei, insbesondere bei dem zuständigen Deichverband Bislich-Landesgrenze. In Abstimmung mit den niederländischen Kollegen wurden in den vergangenen Jahren die Messpunkte, das Regime, wie zu messen ist, etc. festgelegt. Sollten also weitere Informationen benötigt werden, kann man sich jederzeit an den Deichverband Bislich-Landesgrenze wenden.

Nach dieser Wortäußerung fragt Mitglied Sloot, ob der rechtliche Ansprechpartner auf deutscher Seite  der Deichverband Bislich-Landesgrenze sei.

Hierauf antwortet Frau Reurink-Vuurens dass die Schadensersatzansprüche bei der Waterschap Rijn en Ijssel schriftlich vorgelegt werden müssen. Selbstverständlich kann man sich auch in einer Gruppe zusammentun, um die Schäden vorzutragen.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich bei den Vortragenden der Waterschap Rijn en Ijssel und der Provinz Gelderland.

 


Abstimmungsergebnis:

21 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen