Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Baureifmachung der Grundstücke im Bereich des Pionierübungsplatzes Dornick in Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiter voranzutreiben.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Frage der Verwertung des Bundeswehrgeländes im Sinne einer Bebauung nicht von der momentanen Frage der Pumpstation abhängig ist. Diese Frage stellt sich derzeit noch nicht, da das Gelände immer noch im Besitz der Bundeswehrverwaltung ist. Auch nach den langen Jahren ist das Grundstück noch nicht an die Bundesrepublik bzw. die Verwertungsgesellschaften übergegangen. Im Laufe der vergangenen Jahre und Monate hat die Verwaltung regelmäßig mit der GEEB und der BImA Kontakt gehabt; zuletzt am 25.11.2010. Die BImA sagte zum damaligen Zeitpunkt, dass sie das Grundstück nicht übernehme, da wesentliche Aktenbestände nicht vorhanden sind, insbesondere nicht von dem Pumpwerk.

Man hat sich dann nach langem Hin und Her darauf geeinigt, wenn bis Ende Januar 2011 bei der BImA seitens der Bundeswehrverwaltung kein Aktenbestand aufgetaucht ist, das Gutachten von der BImA in Auftrag gegeben wird. Dies ist nunmehr geschehen. Man befindet sich nunmehr in einem Verfahrensstand, wo die Bundesrepublik die Akten herstellt. Sobald dies erfolgt ist gehen diese an die BImA. Erst dann ist die Verwaltung in der Lage, mit der BImA ein Verkaufsverfahren einzuleiten. An diesem derzeit unbefriedigenden Sachstand kann man allerdings nichts ändern. Sobald neue Informationen vorliegen werden diese selbstverständlich mitgeteilt.

 

Mitglied Diekman weist darauf hin, dass es sich bei dem Antrag um die Randbebauung handelt, die an der dem Ortsteil zugesandten Seite liegt.

Herr Kemkes ergänzt, dass die Frage der Bebaubarkeit des Grundstückes mit dem Funktionieren des Pumpwerkes zusammenhängt, da es ein Teil des zukünftigen Entwässerungskonzeptes für den Bereich ist.

Mitglied Sickelmann möchte sichergestellt haben, dass die Planung nicht über die beschlossene Variante 2 hinausgeht und nicht noch mehr gefordert wird. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass durchaus mehr gefordert werden müsste. Bei der Vorstellung in Dornick wurde zur Kenntnis genommen, dass auch die Dornicker Bürger die Möglichkeit bekommen, Bauplätze zu schaffen. Dies wäre möglich, wenn die Verwaltung erklären würde, dass man sich im Anschluss an dieses Verfahren mit der Abrundungssatzung befasst. Vor diesem Hintergrund würde er der Vorlage zustimmen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs schlägt zum Verfahren vor, dass die Verwaltung mit der BImA die Frage des privatrechtlichen und zivilrechtlichen Zustandes (Verkauf des Grundstückes) an Interessierte voranzutreiben und sicherzustellen. Dies vor dem Hintergrund der vom Rat beschlossenen Planungsalternative 2. Wenn dieser Teil abgeschlossen ist gelangt man in die Phase des Bebauungsplanverfahrens, wo die in Rede stehenden Fragen abgearbeitet werden können. Derzeit befindet man sich noch in der zivilrechtlichen Fragestellung. Die öffentlich-rechtliche Fragestellung der Baureifmachung folgt danach.

Auf gemeinsamen Antrag der Mitglieder Beckschaefer und Diekman lässt Vorsitzender Jansen über den Beschluss nach Vorlage abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

19 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen