Sitzung: 25.01.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0362/2011
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Baureifmachung der Grundstücke im Bereich des Pionierübungsplatzes Dornick in Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiter voranzutreiben.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erklärt, dass die Frage der Verwertung des Bundeswehrgeländes im Sinne einer
Bebauung nicht von der momentanen Frage der Pumpstation abhängig ist. Diese
Frage stellt sich derzeit noch nicht, da das Gelände immer noch im Besitz der
Bundeswehrverwaltung ist. Auch nach den langen Jahren ist das Grundstück noch
nicht an die Bundesrepublik bzw. die Verwertungsgesellschaften übergegangen. Im
Laufe der vergangenen Jahre und Monate hat die Verwaltung regelmäßig mit der
GEEB und der BImA Kontakt gehabt; zuletzt am 25.11.2010. Die BImA sagte zum
damaligen Zeitpunkt, dass sie das Grundstück nicht übernehme, da wesentliche
Aktenbestände nicht vorhanden sind, insbesondere nicht von dem Pumpwerk.
Man hat sich dann nach langem Hin
und Her darauf geeinigt, wenn bis Ende Januar 2011 bei der BImA seitens der
Bundeswehrverwaltung kein Aktenbestand aufgetaucht ist, das Gutachten von der
BImA in Auftrag gegeben wird. Dies ist nunmehr geschehen. Man befindet sich
nunmehr in einem Verfahrensstand, wo die Bundesrepublik die Akten herstellt.
Sobald dies erfolgt ist gehen diese an die BImA. Erst dann ist die Verwaltung
in der Lage, mit der BImA ein Verkaufsverfahren einzuleiten. An diesem derzeit
unbefriedigenden Sachstand kann man allerdings nichts ändern. Sobald neue
Informationen vorliegen werden diese selbstverständlich mitgeteilt.
Mitglied Diekman weist darauf hin,
dass es sich bei dem Antrag um die Randbebauung handelt, die an der dem
Ortsteil zugesandten Seite liegt.
Herr Kemkes ergänzt, dass die Frage
der Bebaubarkeit des Grundstückes mit dem Funktionieren des Pumpwerkes
zusammenhängt, da es ein Teil des zukünftigen Entwässerungskonzeptes für den
Bereich ist.
Mitglied Sickelmann möchte
sichergestellt haben, dass die Planung nicht über die beschlossene Variante 2
hinausgeht und nicht noch mehr gefordert wird. Die Verwaltung sagt dies zu.
Mitglied ten Brink ist der
Auffassung, dass durchaus mehr gefordert werden müsste. Bei der Vorstellung in
Dornick wurde zur Kenntnis genommen, dass auch die Dornicker Bürger die
Möglichkeit bekommen, Bauplätze zu schaffen. Dies wäre möglich, wenn die
Verwaltung erklären würde, dass man sich im Anschluss an dieses Verfahren mit
der Abrundungssatzung befasst. Vor diesem Hintergrund würde er der Vorlage
zustimmen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
schlägt zum Verfahren vor, dass die Verwaltung mit der BImA die Frage des
privatrechtlichen und zivilrechtlichen Zustandes (Verkauf des Grundstückes) an
Interessierte voranzutreiben und sicherzustellen. Dies vor dem Hintergrund der
vom Rat beschlossenen Planungsalternative 2. Wenn dieser Teil abgeschlossen ist
gelangt man in die Phase des Bebauungsplanverfahrens, wo die in Rede stehenden
Fragen abgearbeitet werden können. Derzeit befindet man sich noch in der
zivilrechtlichen Fragestellung. Die öffentlich-rechtliche Fragestellung der
Baureifmachung folgt danach.
Auf gemeinsamen Antrag der Mitglieder Beckschaefer
und Diekman lässt Vorsitzender Jansen über den Beschluss nach Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
19 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen