Sitzung: 30.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 02-15 0314/2010/1
Der Rat beschließt die als Anlage 1 in der Vorlage
bezeichnete Satzung über die Erhebung einer Steuer für die gezielte Einräumung
der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in der Stadt Emmerich am Rhein.
Der Vorsitzende
lässt über den Antrag von Mitglied Diekman, gemäß Vorlage zu beschließen,
abstimmen.
Mitglied Bartels
gibt zu bedenken, dass z. B. für ein Emmericher Unternehmen welches eine Größe
von 700 m² Fläche hat, Kosten i. H. v. 100.000 € entstehen. Für den Unternehmer
sind dieses enorme Kosten und die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet. Aus diesem Grunde sieht er hier noch
Beratungsbedarf.
Stadtkämmerer
Herr Siebers teilt hierzu mit, dass die Verwaltung genau aus diesem Grunde
einen Quadratmeterpreis von 3,00 € vorgeschlagen hat. Der RPA hat dem Rat in
seiner Sitzung den Steuersatz von 5,00 € vorgeschlagen und sich auf 4,50 €
geeinigt.
Die
Gleichstellungsbeauftrage Frau Schnieders erklärt, dass das Landesnetzwerk NRW
auf die Problematik hinweist, das die Steuer, die erhoben wird, auf die Frauen,
die in diesem Gewerbe arbeiten, umgelegt wird und diese unter noch stärkerem
Druck stehen, ihre Tätigkeiten verrichten zu müssen.