Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt die als Anlage 1 in der Vorlage bezeichnete Satzung über die Erhebung einer Steuer für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

 

 


Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Diekman, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Mitglied Bartels gibt zu bedenken, dass z. B. für ein Emmericher Unternehmen welches eine Größe von 700 m² Fläche hat, Kosten i. H. v. 100.000 € entstehen. Für den Unternehmer sind dieses enorme Kosten und die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet.  Aus diesem Grunde sieht er hier noch Beratungsbedarf.

 

Stadtkämmerer Herr Siebers teilt hierzu mit, dass die Verwaltung genau aus diesem Grunde einen Quadratmeterpreis von 3,00 € vorgeschlagen hat. Der RPA hat dem Rat in seiner Sitzung den Steuersatz von 5,00 € vorgeschlagen und sich auf 4,50 € geeinigt.

 

Die Gleichstellungsbeauftrage Frau Schnieders erklärt, dass das Landesnetzwerk NRW auf die Problematik hinweist, das die Steuer, die erhoben wird, auf die Frauen, die in diesem Gewerbe arbeiten, umgelegt wird und diese unter noch stärkerem Druck stehen, ihre Tätigkeiten verrichten zu müssen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: