Sitzung: 02.12.2010 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 0326/2010
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die in der Begründung aufgeführten
Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1.
Nachtragssatzung zur Satzung zur Abänderung der Fristen über die
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 – 7 LWG NRW der Stadt Emmerich am
Rhein.
err Gruyters
erklärt, warum diese erst kürzlich erlassene Satzung bereits jetzt schon
einerÄnderung bedarf. Durch die Schaffung des § 61 a LWG wurde hier
juristisches Neuland betreten, in dem viele Dinge – wie z.B. die Zuständigkeit
für Kleinkläranlagen – noch nicht abschließend geregelt ist. Auf Nachfrage
führt Herr Gruyters aus, dass es bei der TWE GmbH zwei Mitarbeiter gibt,
die im Besonderen für das Thema
„Dichtheitsprüfung“ zuständig sind. Es werden an alle Hauseigentümer Flyer und
Anschreiben verschickt, worin sie nähere Informationen zu der angesprochenen
Problematik erhalten sollen. Die Zeitpunkte dieser Anschreiben richten sich
nach dem Termin der jeweiligen Fristsetzung der unterteilten Bereiche. So soll
den Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, sich im Sinne von Kostenersparnis
zu Auftragsvergaben zusammen zu schließen. Ebenfalls soll in dem Flyer ein
Hinweis enthalten sein, der vor der Beauftragung sogenannter „Haustürgeschäfte“
warnt. Eine Liste mit zertifizierten Prüffirmen soll bei der TWE GmbH bzw. im
Internet erhältlich sein.
Auf Antrag von Herrn Beckschaefer lässt der Vorsitzende über den Tagesordnungspunkt nach Vorlage abstimmen.