Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 2

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis und beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.


Anhand der Vorlage erläutert der Betriebsleiter nochmals kurz die aus seiner Sicht notwendige Erhöhung der Abwassergebühren im Kanalbereich. Hier sind durch hohe Investitionen in den letzten Jahren Defizite entstanden, die ausgeglichen werden müssen.

 

Frau Sickelmann erklärt, dass ihre Fraktion der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung auf keinen Fall zustimmen wird. Sie bekräftigt die von ihr bereits mehrfach geübte Kritik an den mit der Firma Gelsenwasser geschlossenen Verträgen, die ihrer Meinung nach an der geplanten Gebührenerhöhung ursächlich Schuld sind.  Sie führt hier als Beispiel die hohen Zinsen für die Forfaitierung der TWE GmbH für die großen Investitionsmaßnahmen an und fordert dahingehend ein Nachverhandeln der geschlossenen Verträge. Dr. Wachs merkt hierzu an, dass die Verträge ihre Gültigkeit haben und auf 25 Jahre kalkuliert worden sind. Ein Nachverhandeln wird zu keinem Erfolg führen.

Er schlägt vor, sich doch besser mit den geschaffenen Fakten auseinander zu setzen.

Die hohen Kosten resultieren aus dem Investitionsstau der vergangenen Jahre. Diese Versäumnisse müssen nun abgearbeitet werden.

Eine weitere Äußerung von Frau Sickelmann betrifft die großzügige Dimensionierung der Kläranlage. Eine Verkleinerung würde sicherlich Betriebskosten sparen. Herr Gruyters entgegnet darauf, dass die Anlage grundsätzlich nicht überdimensioniert ist.  Letztlich ist entscheidend, dass die Betriebssicherheit (z.B. hinsichtlich Überschreitungen) gewährleistet ist und zudem ein höherer Reinigungsgrad geschaffen wird. Außerdem werden durch diese Weise Spitzenbelastungen der Kläranlage aufgefangen. Die eventuell daraus entstehenenden Einsparungen würden allerdings in erster Linie der TWE GmbH zu Gute kommen, da diese die Betreiberin der Kläranlage ist.

 

Eine  Anfrage von Herrn Weicht betrifft die Erhöhung der Verwaltungsumlage von 2009 gegen um 50 T€ und vermisst auch eine entsprechende Erläuterung. Es handelt  sich hierbei um einen Schreibfehler. Auch für 2009 lag dieser Wert richtigerweise bereits mit 187.869,30 € auf dem Niveau der Kalkulation für 2011. Da die Klärwerksgebühr nicht angepasst werden soll, resultieren  aus diesem Übertragungsfehler keine Konsequenzen.

 

Herr Beckschaefer erklärt für die Fraktion der BGE, dass sie den vorgeschlagenen Erhöhungen der Tagesordnungspunkte 6 – 9 nicht zustimmen wird. Er weist nochmals auf den seiner Meinung nach zu hohen Prozentsatz der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein hin. Sowohl Frau Hövelmann und Herr Spiegelhoff sind der Meinung, dass dieses Thema nunmehr ausreichend diskutiert worden ist und darüber hinaus die Höhe der Verzinsung im rechtlichen Rahmen ist. Zudem besteht zwischen den Gebührenanpassungen und der Höhe der Eigenkapitalverzinsung kein sachlicher Zusammenhang.

 

Herr Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.