Sitzung: 02.12.2010 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 70-15 0327/2010
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis und
beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 8. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am
Rhein vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.
Anhand der Vorlage erläutert der
Betriebsleiter nochmals kurz die aus seiner Sicht notwendige Erhöhung der
Abwassergebühren im Kanalbereich. Hier sind durch hohe Investitionen in den
letzten Jahren Defizite entstanden, die ausgeglichen werden müssen.
Frau Sickelmann erklärt, dass ihre
Fraktion der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung auf keinen Fall zustimmen wird.
Sie bekräftigt die von ihr bereits mehrfach geübte Kritik an den mit der Firma
Gelsenwasser geschlossenen Verträgen, die ihrer Meinung nach an der geplanten
Gebührenerhöhung ursächlich Schuld sind.
Sie führt hier als Beispiel die hohen Zinsen für die Forfaitierung der
TWE GmbH für die großen Investitionsmaßnahmen an und fordert dahingehend ein
Nachverhandeln der geschlossenen Verträge. Dr. Wachs merkt hierzu an, dass die
Verträge ihre Gültigkeit haben und auf 25 Jahre kalkuliert worden sind. Ein
Nachverhandeln wird zu keinem Erfolg führen.
Er schlägt vor, sich doch besser mit den
geschaffenen Fakten auseinander zu setzen.
Die hohen Kosten resultieren aus dem
Investitionsstau der vergangenen Jahre. Diese Versäumnisse müssen nun
abgearbeitet werden.
Eine weitere Äußerung von Frau
Sickelmann betrifft die großzügige Dimensionierung der Kläranlage. Eine
Verkleinerung würde sicherlich Betriebskosten sparen. Herr Gruyters entgegnet
darauf, dass die Anlage grundsätzlich nicht überdimensioniert ist. Letztlich ist entscheidend, dass die
Betriebssicherheit (z.B. hinsichtlich Überschreitungen) gewährleistet ist und
zudem ein höherer Reinigungsgrad geschaffen wird. Außerdem werden durch diese
Weise Spitzenbelastungen der Kläranlage aufgefangen. Die eventuell daraus
entstehenenden Einsparungen würden allerdings in erster Linie der TWE GmbH zu
Gute kommen, da diese die Betreiberin der Kläranlage ist.
Eine
Anfrage von Herrn Weicht betrifft die Erhöhung der Verwaltungsumlage von
2009 gegen um 50 T€ und vermisst auch eine entsprechende Erläuterung. Es
handelt sich hierbei um einen
Schreibfehler. Auch für 2009 lag dieser Wert richtigerweise bereits mit
187.869,30 € auf dem Niveau der Kalkulation für 2011. Da die Klärwerksgebühr
nicht angepasst werden soll, resultieren
aus diesem Übertragungsfehler keine Konsequenzen.
Herr Beckschaefer erklärt für die
Fraktion der BGE, dass sie den vorgeschlagenen Erhöhungen der
Tagesordnungspunkte 6 – 9 nicht zustimmen wird. Er weist nochmals auf den
seiner Meinung nach zu hohen Prozentsatz der Eigenkapitalverzinsung an die
Stadt Emmerich am Rhein hin. Sowohl Frau Hövelmann und Herr Spiegelhoff sind
der Meinung, dass dieses Thema nunmehr ausreichend diskutiert worden ist und
darüber hinaus die Höhe der Verzinsung im rechtlichen Rahmen ist. Zudem besteht
zwischen den Gebührenanpassungen und der Höhe der Eigenkapitalverzinsung kein
sachlicher Zusammenhang.
Herr Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.