Sitzung: 14.12.2010 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine
Einwände erhoben. Sie wird vom
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 14.12.2010 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine
Einwände erhoben. Sie wird vom
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.