Sitzung: 14.12.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04-15 0341/2010
Der Rat folgt aus den dargelegten
Gründen der Anregung der Frau Melanie Zaunbrecher nicht.
Begründung
1. Antrag einer erneuten
Ausnahmegenehmigung
Bereits im März
2009 wurde die Stadt Emmerich am Rhein aufgefordert, schulorganisatorische
Maßnahmen zu treffen, um den sinkenden Schülerzahlen im Hauptschulbereich
Rechnung zu tragen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 81 Abs.
1 SchulG der Schulträger verpflichtet ist, angemessene Klassen- und Schulgrößen
zu gewährleisten. Da gem. § 82 Abs. 1 SchulG die Schulen die für einen
geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben muss, wurde von Seiten
der Bezirksregierung bereits auf eine Zusammenlegung der Hauptschulen
hingewiesen. Im Rahmen einer Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung im
gleichen Jahr konnte aufgrund der noch nicht abgeschlossenen
Schulentwicklungsplanung noch etwas Zeit gewonnen werden und der Schulbetrieb
im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Die Stadt musste sich jedoch
verpflichten, die erforderliche Schulentwicklungsplanung durchzuführen und
entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. Nach weiteren
Gesprächen wurde vereinbart, diese Maßnahmen noch in 2010 in Angriff zu nehmen.
Die
Bezirksregieung unterstützt die von der Stadt eingeleiteten Maßnahmen,
insbesondere, weil sie die Lehrerversorgung in Elten gefährdet sieht. Eine
weitere Verschiebung der schulorganisatorischen Maßnahmen würde den
geschlossenen Vereinbarungen widersprechen und von der Bezirksregierung nicht
begrüßt.
2. Möglichkeit einer
Gemeinschaftsschule in Elten.
Gem. dem
Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 18. November 2010) wird
davon abgeraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis
existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Weiter wird darauf
hingewiesen, dass einzeln liegende kleine Hauptschulgebäude in der Regel für
eine Gemeinschaftsschule nicht geeignet sind. Hierauf wurde bereits mehrfach,
zuletzt in der HFA-Sitzung am 30. November 2010 hingewiesen. Das Schulgebäude
der Luitgardisschule ist bereits jetzt für die Unterbringung einer zweizügigen
Hauptschule und einer Grundschule zu klein, so dass seit Jahren mit Pavillons
zusätzliche Klassenräume bereit gestellt werden mussten.
Wünschenswert
sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I vier
oder mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit. In
Elten wären in diesem Fall erhebliche Investitionen notwendig. Auch wäre der
Grundschulstandort Elten eventuell gefährdet.
Von sinkenden
Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels ist auch Emmerich nicht
ausgeschlossen. Soweit ein Schulstandort ausgebaut wird, wird sich dies doppelt
an den anderen Schulstandorten bemerkbar machen. Die Gründung einer
Gemeinschaftsschule kann nur im kommunalen Einklang mit allen anderen Schulen
erfolgen. Dafür ist eine entsprechende Schulentwicklungsplanung und die
Abstimmung auf kommunaler Schulebene erforderlich.
Da auf der einen Seite durch den Ausbau der Luitgardisschule zusätzlicher Schulraum geschafften werden müsste, in Emmerich jedoch durch diese Maßnahme Schulraum leer stehen würde und zusätzlich ggf. auch Schulform/en gefährdet wäre/n, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, in Elten weiteren eine Beschulung für Sekundarstufe I-Schüler zu gewährleisten, nicht gegeben.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglied Lorenz nimmt an der Beratung
und Abstimmung nicht teil.