Sitzung: 14.12.2010 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05-15 0334/2010
Verweisung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung
Stellungnahme der
Verwaltung
Herr Schmitz hat sich am
28.08.2010 mit beiliegenden Anschreiben / Fax an die Verwaltung gewandt. Dieses
Anschreiben wurde mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht als Ratseingabe
qualifiziert. Prüfung und Beantworgung erfolgte mithin durch den zuständigen
Fachbereich. Dies wurde Herrn Schmitz
schriftlich am 14.09.2010 mitgeteilt. Erst nach mehrmaligem wechselseitigen
Schriftverkehr zwischen Herrn Schmitz und dem zuständigen Fachbereich 5 –
Stadtentwicklung- machte Herr Schmitz mit Schreiben vom 07.10.2010 deutlich,
dass er eine Weiterleitung seines Anliegens an die politischen Gremien –ASE und
Rat- begehre.
Im Sinne des Petenten wurde das
Schreiben in eine Eingabe an den Rat umgedeutet und dem Rat zur Behandlung
zugeleitet.
Eine direkte Zuleitung der Anregung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und somit die frühere Beratung war aufgrund der Bestimmungen in § 24 GO NW i.V.m. § 4 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht zulässig, da zwingend zunächst der Rat über die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde zu entscheiden hat.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.