Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Herr Schmitz hat sich am 28.08.2010 mit beiliegenden Anschreiben / Fax an die Verwaltung gewandt. Dieses Anschreiben wurde mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht als Ratseingabe qualifiziert. Prüfung und Beantworgung erfolgte mithin durch den zuständigen Fachbereich.  Dies wurde Herrn Schmitz schriftlich am 14.09.2010 mitgeteilt. Erst nach mehrmaligem wechselseitigen Schriftverkehr zwischen Herrn Schmitz und dem zuständigen Fachbereich 5 – Stadtentwicklung- machte Herr Schmitz mit Schreiben vom 07.10.2010 deutlich, dass er eine Weiterleitung seines Anliegens an die politischen Gremien –ASE und Rat- begehre.

Im Sinne des Petenten wurde das Schreiben in eine Eingabe an den Rat umgedeutet und dem Rat zur Behandlung zugeleitet.

Eine direkte Zuleitung der Anregung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und somit die frühere Beratung war aufgrund der Bestimmungen in § 24 GO NW i.V.m. § 4 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht zulässig, da zwingend zunächst der Rat über die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde zu entscheiden hat.


Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.