Sitzung: 14.12.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 02-15 0345/2010
Zu den angesprochenen Punkten der Eingabe wird wie folgt
Stellung bezogen:
beabsichtigte umfangreiche Steuer- und Abgabenerhöhung (incl. KBE)
In der Ratssitzung am 14.12.2010 wird der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein verschiedene Änderungen von Steuern und Gebühren beschließen,
die als Folge aus dem „Haushaltskonsolidierungskonzept 2010“ zur Verbesserung der städtischen Finanzlage
dienen und damit den Weg in die Haushaltssicherung mit ihren dann weiter
reichenden Belastungen vermeidet.
Hinsichtlich der Gebührenerhöhungen (der KBE) handelt es sich
um Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen, für die gem. § 6 KAG eine
kostendeckende Gebühr durch die Benutzer zu erheben ist. Eine Gebührenanpassung
ist hier gesetzlich geboten.
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.10.2010
Herr Went hat mit Schreiben vom 13.10.2010 beim Landrat in
Kleve eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen den Bürgermeister wegen möglicher
Steuerverschwendung bzw. zur Verhinderung des im Haushaltsicherungskonzpet
beabsichtigten Steuer- und Abgabenerhöhungen eingereicht. Der Landrat sah keinen Handlungsbedarf und
hat dies Herrn Went so mitgeteilt, da
ein persönliches Fehlverhalten des Bürgermeisters weder vorgetragen noch
anderweitig erkennbar ist.
Umsetzung Einsparpotenzial der GPA von 2.113.900 EUR
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat - bezogen auf das
Betrachtungsjahr 2007 - ein Potenzial in
dieser Höhe ermittelt. Dieses aufsummierte Potenzial ergibt sich aus dem
rechnerischen Vergleich der vorgefundenen Situation zu den Bestwerten aus
anderen geprüften Kommunen; örtliche Besonderheiten oder Service-Standards
gelten dabei für die GPA ohne Auseinandersetzung mit der örtlichen Zielsetzung
als wünschenswert, aber nicht bezahlbar. Enthalten sind auch Einnahmepotentiale
in kostenrechnenden Einrichtungen, die keine positiven finanziellen
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.
Mit dem von der GPA ermittelten Potenzial haben sich
Verwaltung und Rat ausführlich im Rahmen der Beratungen zum
Haushaltskonsolidierungskonzept beschäftigt und daraus verschiedene Maßnahmen
zur Stabilisierung und Verbesserung der städtischen Finanzlage erarbeitet. Das
Ergebnis des bisherigen Prozesses mündet in dem vom Rat der Stadt Emmerich am
Rhein am 14.12.2010 zu beschließenden „Haushaltskonsolidierungskonzept 2010“.
Wechsel des Strom- und Gasanbieters, Offenlage der
Liefervereinbarungen
Die GPA hat die Ausgaben und die Verbräuche für die
Versorgungsmedien in deren Höhe als unauffällig bewertet und hier keinen
Handlungsbedarf gesehen. Darüber hinaus beinhaltet die Vertragsgestaltung in
vielen Fällen nicht nur den reinen Bezug von Energie, womit ein kurzfristiger
Ausstieg aus mehrjährigen Contracting-Verträgen nicht möglich ist.
Darüber hinaus zahlt die Stadt für ihre Versorgungsmedien keinen
Standardtarif; die Tarife wurden individuell mit dem Versorgungsunternehmen
vereinbart.
Eine Offenlage einzelner privatrechtlicher Verträge
widerspricht dem Vertrauensschutz der beteiligten Vertragsparteien.
Sparpotenziale im Sozialbereich
Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB hat die Stadt
keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen; diese sind jeweils abhängig von
der Zahl und Bedürftigkeit der Hilfeempfänger.
Einsparungen von freiwilligen Leistungen der Stadt im Sozial-
und Jugendbereich hat der Rat im Rahmen seiner Beratung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes bewusst nicht vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dem Begehren der Petenten nicht zu folgen.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag,
gemäß Vorlage zu beschließen.