Sitzung: 14.12.2010 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05-15 0335/2010
Zu 1)
Der Rat beschließt, der Anregung betreffend Einbeziehung des unbebauten Grundstückes Gemarkung Elten, Flur 4, Flurstücke 2537 und 2538 in die Außenbereichssatzung „Hauberg“ unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Verwaltung nicht zu folgen.
Zu 2)
Der Rat beschließt den Offenlageentwurf der
Außenbereichssatzung „Hauberg“ einschließlich der Ergänzung der
Altlastlastuntersuchung zum Grundstück Hauberg 1 gemäß § 35 Abs. 6 BauGB als
Satzung.
Mitglied Jansen bezieht sich auf
die Rechtsauffassung des Landrates. Die CDU-Fraktion ist weiterhin mehrheitlich
der Meinung, dass dieses Grundstück in die Außenbereichssatzung gehört; die CDU
wird jedoch, um die Entwicklung des Gebietes nicht weiter aufzuhalten, dieser
Vorlage zustimmen. Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Mitglied Diekman schließt sich dem
Gesagten und dem Antrag von Mitglied Jansen an.
Mitglied Kukulies ist mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht einverstanden.