Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Zu 1)

Der Rat beschließt, der Anregung betreffend Einbeziehung des unbebauten Grundstückes Gemarkung Elten, Flur 4, Flurstücke 2537 und 2538 in die Außenbereichssatzung „Hauberg“ unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Verwaltung nicht zu folgen.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Offenlageentwurf der Außenbereichssatzung „Hauberg“ einschließlich der Ergänzung der Altlastlastuntersuchung zum Grundstück Hauberg 1 gemäß § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung.


Mitglied Jansen bezieht sich auf die Rechtsauffassung des Landrates. Die CDU-Fraktion ist weiterhin mehrheitlich der Meinung, dass dieses Grundstück in die Außenbereichssatzung gehört; die CDU wird jedoch, um die Entwicklung des Gebietes nicht weiter aufzuhalten, dieser Vorlage zustimmen. Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Diekman schließt sich dem Gesagten und dem Antrag von Mitglied Jansen an.

 

Mitglied Kukulies ist mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht einverstanden.