Sitzung: 08.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 08.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.