Der Rat beschließt

 

1.         die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                                         folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfül­lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti­gungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                   51.999.668 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                       52.690.088 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                             47.533.115 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                             48.880.464EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 

und der Finanzierungstätigkeit auf                                               6.581.539 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                6.839.374 EUR

 

festgesetzt.    

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 805.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 630.425  EUR festgesetzt.

 

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

690.425 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden mit Ratsbeschluss vom 14.12.2010 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung 2011) wie folgt festgesetzt (nachrichtlich):

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                        220 v.H

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                       415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                         425 v.H.

 

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer oder der für das Finanzwesen zuständige Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

2.         den Stellenplan 2011

 

 


Stadtkämmerer Siebers erläutert kurz die geänderte Vorlage und Veränderungsliste. Der Fehlbetrag beläuft sich auf nunmehr 688.000 €, da der Ansatz für die allgemeine Kreisumlage gesenkt wurde.

 

Mitglied Diekman spricht den Verkauf des Theaterbüros an und fragt nach, warum der Verkauf erst für 2012 und nicht für 2011 geplant ist.

Herr Kraayvanger teilt mit, dass versucht wurde, das Objekt in 2010 zu veräußern. Dieses wurde dem Rat vorgelegt. Der Rat hat dann den Beschluss gefasst, zunächst für zwei Jahre eine Vermietung anzustreben und in 2012 einen erneuten Versuch zu starten, das Objekt zu verkaufen. Es ist immer wieder versucht worden das Objekt zu verkaufen. Dieses ist sehr schwierig ist. Zurzeit laufen Gespräche zwecks einer Vermietung.

 

Mitglied Spiertz schlägt vor, das Objekt abzureißen, da dieses Gebäude nicht zum äußeren Erscheinungsbild des Stadttheaters passt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Diekman abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Objekt "Büro Stadttheater" in 2011 zu veräußern.

 

Abstimmungsergebnis:  6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen , 1 Enthaltung

 

Mitglied Diekman spricht die Kosten für den Abriss des Alten Landhauses an, die sich auf rd. 200.000 € beziffern. Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, das Objekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzureißen und zu veräußern .

 

Mitglied Sloot spricht in Anbetracht des Zustandes des Objektes die Verkehrssicherungspflicht an.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt hierzu mit, dass dort immer  wieder Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen,  die nach kurzer Zeit obsolet sind. Da diese Kosten sehr hoch sind, schlägt die Verwaltung vor, das Gebäude abzureißen.

 

Mitglied Kukulies schließt sich dem SPD-Antrag an.

 

Der stellv. Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Objekt Altes Landhaus bis zum Ende des Jahres 2011 zu verkaufen. Sollte sich kein Käufer finden, wird das Objekt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abgerissen.

 

Abstimmungsergebnis:  6 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen , 0 Enthaltungen

 

Mitglied Diekman spricht die Renovierungsarbeiten der sanitären Einrichtung der Rheinschule an. Seine Fraktion wünscht, dass die Renovierung der WC-Anlagen i. H. v. 52.000 €, die für 2013 geplant sind, für das Jahr 2012 vorzusehen und die Arbeiten der Duschanlagen der Turnhalle i. H. v. 45.000 €, die für 2012 geplant sind nach 2013 zu verlegen. Der Zustand der WC-Anlage ist schon vom Gesundheitsamt bemängelt worden und ist sehr dringend. Er stellt den entsprechenden Antrag.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Renovierung der WC-Anlage der Rheinschule für 2012 und die Erneuerung der Duschanlage für 2013 vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:  18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen , 0 Enthaltungen

 

Mitglied Roebrock teilt mit, dass  die CDU-Ratsfraktion dem Haushalt zustimmt.

 

Auf Wunsch von Mitglied Spiertz wird Veränderungsliste seitenweise aufgerufen.

 

Seite 1

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt der Vorsitzende der EGD mit, dass die Hochrechnung 2010 des Jahresergebnisses der EGD mbH  ein besseres Ergebnis vorsah.

 

Seite 2

Stadtkämmerer Siebers erklärt auf Nachfrage von Mitglied Spiertz, dass aufgrund der Steuerschätzung 2010 der Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Festsetzung der Erhöhungszahl bei der Gewerbesteuerumlage für den Fond Deutsche Einheit in 2011 nur noch 6 % statt 7 % vorsah. Somit reduziert sich die Gesamtumlage auf 70 %, vorher 71 %.

 

Seiten 3 - 5 keine Anmerkungen

 

Seite 6

Die Frage von Mitglied Spiertz nach den KAG-Beiträgen für die Patersteeege und Turnhalle Patersteege beantwortetet Stadtkämmerer Siebers dahingehend, dass aufgrund der Witterung der Baufortschritt nicht nach Plan abgearbeitet werden konnte und die Gesamtabrechnung erst nach Fertigstellung erfolgen kann. In diesem Fall sind es auch interne Leistungsverrechnungen für die eigenen Objekte.

 

Seiten 7 - 15 keine Fragen

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt und Stadtkämmerer Siebers gibt die aktuellen Zahlen bekannt.

 

Mitglied Spietz teilt für seine Fraktion mit, dass die BGE dem Haushalt nicht zustimmt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Roebrock und Diekman gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.