Sitzung: 08.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 02-15 0372/2011
Der Rat beschließt
1. die nachfolgende Haushaltssatzung der
Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und
Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 51.999.668
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 52.690.088
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 47.533.115
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 48.880.464EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit
auf 6.581.539 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 6.839.374 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf 805.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 630.425 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
690.425 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden mit
Ratsbeschluss vom 14.12.2010 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung 2011) wie folgt festgesetzt
(nachrichtlich):
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer oder der für das Finanzwesen zuständige
Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische
Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und
überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2
Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des
Haushaltsjahres festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3
Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab
50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als
erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig
umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei
Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den Stellenplan 2011
Stadtkämmerer Siebers erläutert
kurz die geänderte Vorlage und Veränderungsliste. Der Fehlbetrag beläuft sich
auf nunmehr 688.000 €, da der Ansatz für die allgemeine Kreisumlage gesenkt
wurde.
Mitglied Diekman spricht den
Verkauf des Theaterbüros an und fragt nach, warum der Verkauf erst für 2012 und
nicht für 2011 geplant ist.
Herr Kraayvanger teilt mit, dass
versucht wurde, das Objekt in 2010 zu veräußern. Dieses wurde dem Rat
vorgelegt. Der Rat hat dann den Beschluss gefasst, zunächst für zwei Jahre eine
Vermietung anzustreben und in 2012 einen erneuten Versuch zu starten, das
Objekt zu verkaufen. Es ist immer wieder versucht worden das Objekt zu
verkaufen. Dieses ist sehr schwierig ist. Zurzeit laufen Gespräche zwecks einer
Vermietung.
Mitglied Spiertz schlägt vor, das
Objekt abzureißen, da dieses Gebäude nicht zum äußeren Erscheinungsbild des
Stadttheaters passt.
Der Vorsitzende lässt über den
Antrag von Mitglied Diekman abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Objekt "Büro
Stadttheater" in 2011 zu veräußern.
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen , 1
Enthaltung
Mitglied Diekman spricht die Kosten
für den Abriss des Alten Landhauses an, die sich auf rd. 200.000 € beziffern.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, das Objekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abzureißen und zu veräußern .
Mitglied Sloot spricht in
Anbetracht des Zustandes des Objektes die Verkehrssicherungspflicht an.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
teilt hierzu mit, dass dort immer wieder
Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen,
die nach kurzer Zeit obsolet sind. Da diese Kosten sehr hoch sind,
schlägt die Verwaltung vor, das Gebäude abzureißen.
Mitglied Kukulies schließt sich dem
SPD-Antrag an.
Der stellv. Vorsitzende lässt
hierüber abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, das Objekt Altes Landhaus bis zum Ende des Jahres 2011 zu
verkaufen. Sollte sich kein Käufer finden, wird das Objekt, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, abgerissen.
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen , 0 Enthaltungen
Mitglied Diekman spricht die
Renovierungsarbeiten der sanitären Einrichtung der Rheinschule an. Seine
Fraktion wünscht, dass die Renovierung der WC-Anlagen i. H. v. 52.000 €, die
für 2013 geplant sind, für das Jahr 2012 vorzusehen und die Arbeiten der
Duschanlagen der Turnhalle i. H. v. 45.000 €, die für 2012 geplant sind nach
2013 zu verlegen. Der Zustand der WC-Anlage ist schon vom Gesundheitsamt
bemängelt worden und ist sehr dringend. Er stellt den entsprechenden Antrag.
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Renovierung der WC-Anlage der Rheinschule für 2012 und die
Erneuerung der Duschanlage für 2013 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen , 0
Enthaltungen
Mitglied Roebrock teilt mit,
dass die CDU-Ratsfraktion dem Haushalt
zustimmt.
Auf Wunsch von Mitglied Spiertz
wird Veränderungsliste seitenweise aufgerufen.
Seite 1
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz
teilt der Vorsitzende der EGD mit, dass die Hochrechnung 2010 des Jahresergebnisses
der EGD mbH ein besseres Ergebnis
vorsah.
Seite 2
Stadtkämmerer Siebers erklärt auf
Nachfrage von Mitglied Spiertz, dass aufgrund der Steuerschätzung 2010 der
Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Festsetzung der
Erhöhungszahl bei der Gewerbesteuerumlage für den Fond Deutsche Einheit in 2011
nur noch 6 % statt 7 % vorsah. Somit reduziert sich die Gesamtumlage auf 70 %,
vorher 71 %.
Seiten 3 - 5 keine Anmerkungen
Seite 6
Die Frage von Mitglied Spiertz nach
den KAG-Beiträgen für die Patersteeege und Turnhalle Patersteege beantwortetet
Stadtkämmerer Siebers dahingehend, dass aufgrund der Witterung der
Baufortschritt nicht nach Plan abgearbeitet werden konnte und die
Gesamtabrechnung erst nach Fertigstellung erfolgen kann. In diesem Fall sind es
auch interne Leistungsverrechnungen für die eigenen Objekte.
Seiten 7 - 15 keine Fragen
Weitere Fragen werden nicht
gestellt und Stadtkämmerer Siebers gibt die aktuellen Zahlen bekannt.
Mitglied Spietz teilt für seine
Fraktion mit, dass die BGE dem Haushalt nicht zustimmt.