Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

Entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz  werden die in der Anlage 1 * aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2011/2012 beschlossen. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 


 

Bürgermeister Diks erläutert die Tischvorlage und weist auf die Entwicklung der Kindergartenplätze vom Kindergartenjahr 2006/2007 bis Kindergartenjahr 2013/2014 hin (Seite 4 der Tischvorlage). Der Bedarf an U3 – Plätzen steigt kontinuierlich. Durch Umwandlungen von Gruppen für 3-6 – Jährige in altersgemischte Gruppen für Unter- und Über-Dreijährige Kinder, bzw. reine U3-Gruppen wurden Plätze für Über-Dreijährige eingespart von 9 bis zu 11 Plätzen pro Gruppe.

Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für U3 – Kinder von 32 % bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 realisieren zu können,  würden weitere Umwandlungen eine mögliche Unterdeckung für Über-Dreijährige zur Folge haben. Die Kindergartenbedarfsplanung 2011 bis 2013 (Seite 2 der Tischvorlage) verdeutlicht die Situation. Die Bedarfsdeckung sinkt dann, unter Berücksichtigung aller geplanten U3-Umwandlungen, im Kindergartenjahr 2013/2014 auf 84,67 % für die Stadt Emmerich am Rhein gesamt. Besonders kritisch sieht Bürgermeister Diks die Situation für den Innenstadtbereich. Er kündigt an, dass der Jugendhilfeausschuss sich im nächsten Jahr intensiver mit der Frage beschäftigen muss, wie die voraussichtliche Unterdeckung ausgeglichen werden kann.

 

Mitglied  Offergeld stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag zu empfehlen.