Sitzung: 10.03.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0395/2011
Beschlussvorschlag
Entsprechend der Bedarfsermittlung im
Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz werden die in der Anlage 1 * aufgelisteten
Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2011/2012 beschlossen. Entsprechendes gilt für die
Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
Bürgermeister Diks erläutert die
Tischvorlage und weist auf die Entwicklung der Kindergartenplätze vom
Kindergartenjahr 2006/2007 bis Kindergartenjahr 2013/2014 hin (Seite 4 der
Tischvorlage). Der Bedarf an U3 – Plätzen steigt kontinuierlich. Durch
Umwandlungen von Gruppen für 3-6 – Jährige in altersgemischte Gruppen für
Unter- und Über-Dreijährige Kinder, bzw. reine U3-Gruppen wurden Plätze für
Über-Dreijährige eingespart von 9 bis zu 11 Plätzen pro Gruppe.
Um den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für U3 – Kinder von 32 % bis zum Kindergartenjahr 2013/2014
realisieren zu können, würden weitere
Umwandlungen eine mögliche Unterdeckung für Über-Dreijährige zur Folge haben.
Die Kindergartenbedarfsplanung 2011 bis 2013 (Seite 2 der Tischvorlage)
verdeutlicht die Situation. Die Bedarfsdeckung sinkt dann, unter
Berücksichtigung aller geplanten U3-Umwandlungen, im Kindergartenjahr 2013/2014
auf 84,67 % für die Stadt Emmerich am Rhein gesamt. Besonders kritisch sieht
Bürgermeister Diks die Situation für den Innenstadtbereich. Er kündigt an, dass
der Jugendhilfeausschuss sich im nächsten Jahr intensiver mit der Frage
beschäftigen muss, wie die voraussichtliche Unterdeckung ausgeglichen werden
kann.
Mitglied
Offergeld stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag zu empfehlen.