Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den erhöhten Förderbedarf gemäß §  20,  Abs. 3  KiBiz  für die Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und Gasthausstraße, ab dem Kindergartenjahr 2011/2012, an und beauftragt das Jugendamt die zusätzliche Förderung je Einrichtung i.H.v. 15.000,00 € bei der Mittelmeldung an das Land, zum 15.3.2011, mit  aufzuführen.

 


 

Bürgermeister Diks erläutert den Beschlussvorschlag, den erhöhten Förderbedarf gemäß § 20 Abs. 3 KiBiz für die Innenstadt-Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und Ev. Gasthausstraße ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 anzuerkennen.

Hierzu wurden Abfragen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, dass hier Kinder betreut werden, die zu 39 bzw. 72 % einen Migrationshintergrund haben. 24,4 bzw. 30 % der Kinder leben mit einem alleinerziehenden Elternteil. Bei 33,3 bzw. 58 % der betreuten Kinder besteht Sprachförderbedarf, bei 60 bzw. 71 % liegt aufgrund der Einkommenssituation eine Beitragsbefreiung vor.

Der Kommunalanteil der Fördersumme (15.000 € je Einrichtung) beträgt 51,5 %, den Rest übernehmen Träger und Land. Die Mittel sollen für weiteres Personal eingesetzt werden, was zu einer intensiveren Betreuung der Kinder führt.

 

Auf Anfrage von Mitglied Nellissen wurde bestätigt, dass die endgültige Bewilligung der erhöhten Förderung dem Landschaftsverband vorbehalten ist.

 

Mitglied  Offergeld stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag zu empfehlen.