Sitzung: 10.03.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0396/2011
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss erkennt den
erhöhten Förderbedarf gemäß § 20, Abs. 3
KiBiz für die Kindertageseinrichtungen
St. Aldegundis und Gasthausstraße, ab dem Kindergartenjahr 2011/2012, an und
beauftragt das Jugendamt die zusätzliche Förderung je Einrichtung i.H.v.
15.000,00 € bei der Mittelmeldung an das Land, zum 15.3.2011, mit aufzuführen.
Bürgermeister Diks erläutert den
Beschlussvorschlag, den erhöhten Förderbedarf gemäß § 20 Abs. 3 KiBiz für die
Innenstadt-Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und Ev. Gasthausstraße ab
dem Kindergartenjahr 2011/2012 anzuerkennen.
Hierzu wurden Abfragen durchgeführt, die
zu dem Ergebnis führten, dass hier Kinder betreut werden, die zu 39 bzw. 72 %
einen Migrationshintergrund haben. 24,4 bzw. 30 % der Kinder leben mit einem
alleinerziehenden Elternteil. Bei 33,3 bzw. 58 % der betreuten Kinder besteht
Sprachförderbedarf, bei 60 bzw. 71 % liegt aufgrund der Einkommenssituation
eine Beitragsbefreiung vor.
Der Kommunalanteil der Fördersumme
(15.000 € je Einrichtung) beträgt 51,5 %, den Rest übernehmen Träger und Land.
Die Mittel sollen für weiteres Personal eingesetzt werden, was zu einer
intensiveren Betreuung der Kinder führt.
Auf Anfrage von Mitglied Nellissen wurde
bestätigt, dass die endgültige Bewilligung der erhöhten Förderung dem
Landschaftsverband vorbehalten ist.
Mitglied
Offergeld stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag zu empfehlen.