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TOP Ö 2: Feststellung der Sitzungsniederschriften vom 25.01. und 15.02.2011
Sitzung:
15.03.2011
Ausschuss für Stadtentwicklung
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften erhoben werden, werden sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.