Sitzung: 15.03.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 05 - 15 0381/2011
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
stellt fest, dass für das Bodendenkmal Burg und Stift Hochelten die
Voraussetzungen nach § 2 Denkmalschutzgesetz NW zum Eintrag als ortsfestes
Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt
die Unterschutzstellung des Bereiches entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE
252.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Im
Vorfeld wurden die betroffenen Eigentümer angeschrieben worden und es sind
keine Bedenken vorgetragen worden. Somit schlägt die Verwaltung vor, der
Empfehlung des Landschaftsverbandes Rheinlandes zu folgen und die Burg und
Stift Hochelten in die Denkmalliste aufzunehmen.
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass der Bereich scharf
umgrenzt ist und als Bodendenkmal eingetragen werden soll. Sie regt an, das
Landschaftsbild mit dem Hügel ebenfalls unter Denkmalschutz zu stellen. Der
denkmalgeschützte Bereich müsste weiträumiger gefasst werden und die
Landschaftsbestandsteile beinhalten. Sie regt an, dass die Verwaltung mit dem
Denkmalamt darüber Gespräche führen sollte.
Vorsitzender Jansen schlägt vor, die Anregung von Mitglied
Sickelmann als Grundlage für den Masterplan nehmen und somit der Vorlage der
Verwaltung in der vorgelegten Form folgen könnte.
Mitglied Sickelmann ist damit einverstanden.
Beratungsergebnis: 21 Stimmen dafür, 0
Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen