Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Burg und Stift Hochelten die Voraussetzungen nach § 2 Denkmalschutzgesetz NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung des Bereiches entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 252.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Im Vorfeld wurden die betroffenen Eigentümer angeschrieben worden und es sind keine Bedenken vorgetragen worden. Somit schlägt die Verwaltung vor, der Empfehlung des Landschaftsverbandes Rheinlandes zu folgen und die Burg und Stift Hochelten in die Denkmalliste aufzunehmen.

 

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass der Bereich scharf umgrenzt ist und als Bodendenkmal eingetragen werden soll. Sie regt an, das Landschaftsbild mit dem Hügel ebenfalls unter Denkmalschutz zu stellen. Der denkmalgeschützte Bereich müsste weiträumiger gefasst werden und die Landschaftsbestandsteile beinhalten. Sie regt an, dass die Verwaltung mit dem Denkmalamt darüber Gespräche führen sollte.

Vorsitzender Jansen schlägt vor, die Anregung von Mitglied Sickelmann als Grundlage für den Masterplan nehmen und somit der Vorlage der Verwaltung in der vorgelegten Form folgen könnte.

Mitglied Sickelmann ist damit einverstanden.

 


Beratungsergebnis: 21 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen