Sitzung: 15.03.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 05 - 15 0399/2011
Der Ausschuss für Stadtentwicklung genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 03.03.2011.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass dieses
Verfahren letztendlich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
Münster von Sept. 2010 und der daraus
resultierenden Aufforderung an die Stadt Emmerich am Rhein, eine 10. Änderung
des Bebauungsplanes herbeizuführen, resultiert. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat am 23.11.2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die
Planung dient der Neuordnung des Plangebietes unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes.
Nunmehr wurde das Planungsziel mit der Planung weiter konkretisiert. Es liegen
der Verwaltung 2 Bauvoranfragen für dieses Plangebiet vor. Das Baugesetzbuch
sieht in solchen Situationen, wo laufendes Bebauungsplanverfahren und
Bauvoranfragen aufeinander treffen, gemäß § 14
ff. entsprechende Sicherungselemente vor. Eines dieser
Sicherungselemente hat die Stadt Emmerich am Rhein genutzt. Nach § 15 BauGB
wurden die Bauvoranfragen zurückgestellt. Tatbestandsmerkmal für die Zurückstellung
ist ein ausreichend konkretisierter Aufstellungsbeschluss. Damit man sich dort
auf der sicheren Seite befindet hat sich die Stadt Emmerich am Rhein, nach
Rücksprache mit der beratenden Kanzlei, dazu entschlossen, das Planungsziel im
Hinblick auf den Gebietscharakter weiter zu konkretisieren. Um die
Rechtssicherheit schnellstmöglich sicherstellen zu können bedurfte es einer
dringlichen Entscheidung.
Mitglied Spiertz kann die Vorgehensweise in der
Angelegenheit nicht verstehen. Allen ist bewusst, wie wichtig das Thema
„Hafenstraße“ in der Vergangenheit war. Die Lösung mit der „dringlichen
Entscheidung“ ist aus Sicht der Fraktion nicht in Ordnung. Einer Dringlichen
Entscheidung muss der Ausschuss für Stadtentwicklung nicht immer zustimmen. Er
plädiert an die Ausschussmitglieder, der dringlichen Entscheidung nicht
zuzustimmen. Er hätte es für sinnvoller angesehen, wenn dieses Thema in der
Sitzung des Ältestenrates beraten worden wäre. Ferner fragt er an, zu welchem
Zeitpunkt die Bauvoranfragen bei der Stadt Emmerich am Rhein eingereicht
wurden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bauvoranfrage zum Neubau eines Discountlebensmittelmarktes
und eines Tiernah-
rungsfachmarktes mit Stellplatz- und Außenanlagen
Antragseingang: 22.11.2010
Anforderung fehlender Unterlagen: 03.12.2010
Vorlage der fehlenden Unterlagen: 20.12.2010
Anhörung über die Aussetzung der Entscheidung über die
Zulässigkeit: 11.02.2011
Erste Zurückstellung: 23.02.2011
Zweite Zurückstellung: 04.03.2011
Bauvoranfrage zum Neubau eines Discountlebensmittelmarktes,
eines Tiernah-
rungsmarktes und eines Getränkemarktes
Antragseingang: 22.11.2010
Anforderung fehlender Unterlagen: 30.11.2010
Vorlage der fehlenden Unterlagen: 20.12.2010
Anhörung über die Aussetzung der Entscheidung über die
Zulässigkeit: 11.02.2011
Erste Zurückstellung: 23.02.2011
Zweite Zurückstellung: 04.03.2011
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass das Verfahren
der dringlichen Entscheidung einerseits aus den laufenden Verwaltungsverfahren
und zum anderen aus der aktuellen Rechtsprechung zustandekommt. Auch die Frage,
inwiefern eine Verwaltungsentscheidung (Zulässigkeit oder Sicherung) in ihrer
Rechtmäßigkeit bedroht ist, muss geklärt werden. Die Frage, ob die Politik das
Begehren hat, rechtmäßige Entscheidungen zu treffen und die Tätigkeiten der
Verwaltung durch rechtmäßige Entscheidungen zu unterstützen, muss dann auch
gestellt werden.
Mitglied Sickelmann macht deutlich, dass der Abend der
Lenkungsgruppe überflüssig gewesen ist, wenn man der dringlichen Entscheidung
nicht zustimmt. Die Stadt Emmerich am Rhein ist derzeit dabei, ein
Einzelhandelskonzept zu konzipieren, welches zum Wohle der Innenstadt die
Entwicklung vorantreiben soll. Für ihre Fraktion teilt sie mit, dass man der
Dringlichen Entscheidung zustimmt.
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass er ruhigen Gewissens vor
dem Hintergrund der Herstellung der Rechtssicherheit die dringliche
Entscheidung unterschrieben hat, um das Einzelhandelskonzept weiter
festzuschreiben.
Mitglied Beckschaefer teilt mit, dass die Stadt Emmerich am
Rhein den Prozess zur 9. Änderung des Bebauungsplanverfahrens verloren hat und
somit die 8. Änderung des Bebauungsplanes wieder Rechtsgültigkeit erlangt hat.
Nach seinen Informationen lässt die 8. Änderung des Bebauungsplanes gewisse
Baumaßnahmen in vorgegebenen Größen an den beantragten Stellen zu. Es besteht
der Verdacht, dass die beiden Bauvoranfragen zu einer Zeit gestellt wurden, wo
die 8. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig ist und der Zeitablauf
hinsichtlich der Zurückstellung der beiden Bauvoranfragen womöglich nicht in
den Zeitraum passt, wo die Bauvoranfragen eingegangen sind. Auch er vermisst
die Eingangsdaten der Bauvoranfragen, zumal das Datum der jeweiligen
Zurückstellung in der Vorlage steht.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Beratungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 4
Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen