Sitzung: 22.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 14 - 15 380/2011/1
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt die geprüfte
Eröffnungsbilanz zum 1.01.2009 mit dem im Bericht der Verwaltung vom 17.02.2011
ausgewiesenen Bilanzwerten gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit § 96 Abs.1 GO NRW
festzustellen.
2. Die
Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister hinsichtlich der erstellten
Eröffnungsbilanz
gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit
§ 96 Abs.1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung.
Abstimmungsergebnis
zu 1. 19 Stimmen Dafür, 0
Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen
zu 2. 18 Stimmen Dafür, 0
Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen
Herr Bürgermeister Diks nimmt an
der Abstimmung zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages nicht teil.
Nach der Abstimmung übernimmt Herr
Bürgermeister Diks wieder den Vorsitz.
Der stellv. Bürgermeister Peter
Hinze übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Mitglied Beckschaefer teilt mit,
dass seine Fraktion sich in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bei
der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten hat. Der Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes Herr Holtkamp hat in der Fraktionssitzung der BGE die
Art der Bilanzerstellung verdeutlicht. Somit kann die BGE-Fraktion heute dem
Beschlussvorschlag zustimmen, obwohl die Eröffnungsbilanz die
Vermögenssituation der Stadt kritisch darstellt. Seine Fraktion sieht hier
Liquiditätsprobleme und einen massiven Verzehr der fiktiven Ausgleichsrücklage.
Die Verbindlichkeiten i. H. v. ca. 23 Mio. Euro beziehen sich nur die Stadt
Emmerich am Rhein. Von daher bittet er um Beantwortung folgender Fragen:
Wann wird die
Konzernbilanz vorgelegt, die lt. Gesetz zum 31.12.2010 erstellt sein sollte?
Hat die Stadt
hier eine Sondergenehmigung, dass diese Frist überschritten werden darf?
Weiterhin merkt er kritisch an,
dass die Ratsmitglieder Annelie Arntz und Uwe Went bei der Bilanz (Stichtag
01.01.2009) aufgeführt sind, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Rat
angehörten.
Hierzu teilt Stadtkämmerer Siebers
mit, dass Frau Berk schon im Rechnungsprüfungsausschuss hierzu mitgeteilt hat,
dass die Ratsmitglieder in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen sind, die in der
laufenden Legislaturperiode dem Gremium angehören.
Stadtkämmerer
Siebers teilt mit, dass die Konzernbilanz erst aufgestellt wird, nachdem der
Jahresabschluss 2010 erstellt ist. Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 muss nunmehr zuerst der Jahresabschluss 2009 aufgestellt werden. Das
Rechenzentrum betreut derzeit 37 Kommunen, damit der erste NKF-Jahresabschluss
erstellt werden kann. Aus diesem Grunde bildet das Rechenzentrum Projektgruppen
á drei Kommunen. Während der Betreuung dieser Gruppen können Fragen anderer
Kommune nicht beantwortet werden. Bis die Abschlüsse aller Kommunen
abgearbeitet sind, könnte es auch 2012 werden. Ein Termin für die Projektgruppe
mit Emmerich liegt der Verwaltung noch nicht vor. Aus diesem Grunde kann die
Eröffnungsbilanz nicht fristgerecht vorgelegt werden; dieses muss vom
Innenministerium akzeptiert werden.
Nunmehr lässt
der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag, getrennt über die Punkte 1 und 2,
abstimmen.