Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1.01.2009 mit dem im Bericht der Verwaltung vom 17.02.2011 ausgewiesenen Bilanzwerten gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit § 96 Abs.1 GO NRW festzustellen.

 

2.         Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister hinsichtlich der erstellten Eröffnungsbilanz

gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit § 96 Abs.1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis

zu 1.    19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen

zu 2.    18 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen

 

 

Herr Bürgermeister Diks nimmt an der Abstimmung zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages nicht teil.

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr Bürgermeister Diks wieder den Vorsitz.

 


 

Der stellv. Bürgermeister Peter Hinze übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

 

Mitglied Beckschaefer teilt mit, dass seine Fraktion sich in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten hat. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Herr Holtkamp hat in der Fraktionssitzung der BGE die Art der Bilanzerstellung verdeutlicht. Somit kann die BGE-Fraktion heute dem Beschlussvorschlag zustimmen, obwohl die Eröffnungsbilanz die Vermögenssituation der Stadt kritisch darstellt. Seine Fraktion sieht hier Liquiditätsprobleme und einen massiven Verzehr der fiktiven Ausgleichsrücklage. Die Verbindlichkeiten i. H. v. ca. 23 Mio. Euro beziehen sich nur die Stadt Emmerich am Rhein. Von daher bittet er um Beantwortung folgender Fragen:

 

Wann wird die Konzernbilanz vorgelegt, die lt. Gesetz zum 31.12.2010 erstellt sein sollte?

Hat die Stadt hier eine Sondergenehmigung, dass diese Frist überschritten werden darf?

 

Weiterhin merkt er kritisch an, dass die Ratsmitglieder Annelie Arntz und Uwe Went bei der Bilanz (Stichtag 01.01.2009) aufgeführt sind, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Rat angehörten.

Hierzu teilt Stadtkämmerer Siebers mit, dass Frau Berk schon im Rechnungsprüfungsausschuss hierzu mitgeteilt hat, dass die Ratsmitglieder in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen sind, die in der laufenden Legislaturperiode dem Gremium angehören.

 

Stadtkämmerer Siebers teilt mit, dass die Konzernbilanz erst aufgestellt wird, nachdem der Jahresabschluss 2010 erstellt ist. Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 muss nunmehr zuerst der Jahresabschluss 2009 aufgestellt werden. Das Rechenzentrum betreut derzeit 37 Kommunen, damit der erste NKF-Jahresabschluss erstellt werden kann. Aus diesem Grunde bildet das Rechenzentrum Projektgruppen á drei Kommunen. Während der Betreuung dieser Gruppen können Fragen anderer Kommune nicht beantwortet werden. Bis die Abschlüsse aller Kommunen abgearbeitet sind, könnte es auch 2012 werden. Ein Termin für die Projektgruppe mit Emmerich liegt der Verwaltung noch nicht vor. Aus diesem Grunde kann die Eröffnungsbilanz nicht fristgerecht vorgelegt werden; dieses muss vom Innenministerium akzeptiert werden.

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag, getrennt über die Punkte 1 und 2, abstimmen.