Sitzung: 05.04.2011 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 05.04.2011 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.