Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften erhoben
werden, werden sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.