Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für den Bereich einschl. der Sportanlage eine Verkehrsbeschränkung von 30 km/h aufzustellen.

 


Mitglied Brouwer ist verwundert über die Verwaltungsvorlage. Er ist doch sehr erstaunt darüber, dass man dem Wunsch der besorgten Eltern, Anliegern und Jugendbetreuern widerspricht. Alle möglichen Argumente werden beigebracht, um es bei der bisherigen Situation belassen zu können. Fakt ist aber, dass unmittelbar vor der Fußballanlage mit vermehrtem Radfahrer- und Fußgängerverkehr die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h aufgehoben wird, was die Autofahrer dazu verleitet, die Geschwindigkeit zu erhöhen. Das Argument der übersichtlichen und geradlinigen Straße verleitet ebenfalls zur Erhöhung der Geschwindigkeit. Der Vorschlag, die Kinder 200 m von der Platzanlage entfernt auf einem witterungsungeschützten Platz zu sammeln ist realitätsfremd. Das gleiche gilt für die Erhöhung der Anzahl der Betreuer.

Er stellt den Antrag, dass, wenn es nicht möglich sein sollte, die Zone 30 über das Ortsausgangsschild hinaus zu verlängern oder das Ortsausgangsschild hinter die Sportanlage zu versetzen, die Verkehrsbeschränkung grundsätzlich auf 30 km/h festzusetzen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt deutlich klar, dass die Stadt Emmerich am Rhein die Verpflichtung hat, die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

 

Mitglied Jessner wirft ein, dass er die Vorlage so versteht, dass die Ausdehnung der 30 km/h-Zone rechtlich nicht möglich ist. Er fragt an, ob es rechtlich möglich ist, das Verkehrsschild „30 km/h“ isoliert anzuordnen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass diese Lösung möglich ist; ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht ist eine Ermessensfrage. Es stellt sich allerdings immer die Frage der Notwendigkeit, welche in der Vorlage verwaltungsseitig dargelegt wurde. Sollte die Politik so entscheiden würde dieser Beschluss von der Verwaltung nicht beanstandet werden.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 2 Enthaltungen