Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 15 0357/2011 E1
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für den Bereich einschl.
der Sportanlage eine Verkehrsbeschränkung von 30 km/h aufzustellen.
Mitglied Brouwer ist verwundert über die Verwaltungsvorlage. Er ist
doch sehr erstaunt darüber, dass man dem Wunsch der besorgten Eltern, Anliegern
und Jugendbetreuern widerspricht. Alle möglichen Argumente werden beigebracht,
um es bei der bisherigen Situation belassen zu können. Fakt ist aber, dass
unmittelbar vor der Fußballanlage mit vermehrtem Radfahrer- und
Fußgängerverkehr die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h aufgehoben wird, was
die Autofahrer dazu verleitet, die Geschwindigkeit zu erhöhen. Das Argument der
übersichtlichen und geradlinigen Straße verleitet ebenfalls zur Erhöhung der
Geschwindigkeit. Der Vorschlag, die Kinder 200 m von der Platzanlage entfernt
auf einem witterungsungeschützten Platz zu sammeln ist realitätsfremd. Das
gleiche gilt für die Erhöhung der Anzahl der Betreuer.
Er stellt den Antrag, dass, wenn es nicht möglich sein sollte, die Zone
30 über das Ortsausgangsschild hinaus zu verlängern oder das Ortsausgangsschild
hinter die Sportanlage zu versetzen, die Verkehrsbeschränkung grundsätzlich auf
30 km/h festzusetzen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt deutlich klar, dass die Stadt
Emmerich am Rhein die Verpflichtung hat, die Straßenverkehrsordnung zu
beachten.
Mitglied Jessner wirft ein, dass er die Vorlage so versteht, dass die
Ausdehnung der 30 km/h-Zone rechtlich nicht möglich ist. Er fragt an, ob es
rechtlich möglich ist, das Verkehrsschild „30 km/h“ isoliert anzuordnen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass diese Lösung möglich
ist; ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht ist eine Ermessensfrage. Es
stellt sich allerdings immer die Frage der Notwendigkeit, welche in der Vorlage
verwaltungsseitig dargelegt wurde. Sollte die Politik so entscheiden würde
dieser Beschluss von der Verwaltung nicht beanstandet werden.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr
über den Antrag von Mitglied Brouwer abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
16 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 2 Enthaltungen