Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme, einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.

 


Auf Anfrage von Mitglied Jessner erläutert Herr Kemkes die Grundstücke des Abrechnungsgebietes. Das Eckgrundstück im Bereich der Frankenstraße / Diepe Kuhweg ist baurechtlich als im bebauten Zusammenhang zu sehen, so dass diese Fläche mit dem  aufstehenden Wirtschaftsgebäude in das Abrechnungsgebiet einbezogen wurde. Die gesamte rechte Seite des Diepe Kuhweges bis zur Einmündung Weseler Straße ist im Abrechnungsgebiet erfasst. Die gegenüberliegende Forstfläche fällt nicht in das Abrechnungsgebiet, da nach der gültigen Beitragssatzung solche Flächen nicht mit umgelegt werden.

Auf weitere Anfrage von Mitglied Lindemann antwortet Herr Dormann, dass die ganze linke Seite im Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt ist und nicht der Beitragspflicht unterliegt einschl. dem Eckgrundstück Frankenstraße / Diepe Kuhweg. Die Fläche wurde von der Verwaltung in der Verteilmasse einbezogen, damit es sich auf die anderen beitragspflichtigen Grundstücke beitragsmindernd auswirkt. Für das Eckgrundstück hat man eine künstliche Grenze dergestalt gebildet, dass eine Fortführung der hinteren Parzellengrenze vorgenommen wurde. Dadurch kann das Grundstück potenziell als dem Innenbereich zugehörig angesehen werden. Derzeit ist es nicht beitragspflichtig, da konkret kein Baurecht besteht. Sofern Baurecht für das Grundstück vorliegt wird der entsprechende Beitrag erhoben werden.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gestellten Antrag von Mitglied Jessner, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

18 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen