Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0415/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der
Stadt Emmerich am Rhein dahin gehend zu ändern, dass die Darstellung zweier
gewerblicher Bauflächen an der Reeser Straße westlich des Siedlungsbereiches des
Ortsteiles Vrasselt sowie einer gewerblichen Baufläche mit angrenzender
Grünfläche im Ortsteil Klein-Netterden an der Netterdenschen Straße zwischen Am
Camp und Duirlinger Straße umgewandelt wird in „Fläche für die Landwirtschaft“.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, das vorliegende Änderungskonzept im Rahmen einer
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die als einfache
Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen ist, vorzustellen sowie
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Der Rat hat in seiner Sitzung
am 15.12.2009 dem landesplanerischen Vertrag zur Einführung des virtuellen
Gewerbeflächenpools zugestimmt. Alle kreisangehörigen Gemeinden haben sich dem
Vertrag angeschlossen. In dem Vertrag ist verankert, dass die teilnehmenden
Kommunen gehalten sind, die Flächen, die in den Gewerbeflächenpool eingebracht
sind (in der Vorlage gekennzeichnete Flächen) dergestalt in den Pool
einzubringen sind, indem man die derzeit gewerbliche Bauflächendarstellung im FNP
aufhebt und in eine landwirtschaftliche Flächennutzung umwandelt. Diese
Flächenkontingente wandern danach in den Gesamtflächenpool und werden
entsprechend den aktuellen Bedürfnissen und der Nachweise von Bedarfsflächen
den einzelnen teilnehmenden Kommunen wieder zugeteilt. Zur Umsetzung dieses
Vertrages ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ergänzend
teilt er mit, dass der landesplanerische Vertrag auch eine Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes beinhaltet; das entsprechende Verfahren läuft.
Parallel dazu soll das Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchgeführt
werden, um in der Lage zu sein, zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des geänderten
Gebietsentwicklungsplanes auch die Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu
setzen.
Mitglied ten Brink wirft ein, dass nicht nur die dargestellten Flächen
zum Gewerbebereich, sondern auch die Fläche einen Teich weiter dazu gehören. Er
regt an, auch diese Flächen als Grünfläche hinzuzuziehen.
Herr Kemkes erklärt, dass der Sinn eines Gewerbeflächenpools darin
liegt, dass in diesen Pool nicht bebaute Reserveflächen, die derzeitig aus
verschiedenen Gründen nicht zu verkaufen sind, aufgenommen werden. Die
Abstimmung zum Gewerbeflächenpool ist mit Abschluss des städtebaulichen
landesplanerischen Vertrages bereits abgeschlossen.
Mitglied Beckschaefer teilt für seine Fraktion mit, dass seine Fraktion
der Vorlage zustimmt. Auf seine Anfrage hin erklärt Herr Kemkes die Lage des
Hauses der Familie Helmes an der Reeser Straße. Das Wohnhaus liegt in einer
Fläche, die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt ist.
Das Gebäude wurde als Betriebsleiterwohnhaus genehmigt. Der derzeitige
Eigentümer hat einen Antrag gestellt, das derzeitige Betriebsleiterwohnhaus in
ein normales Wohnhaus umzuwandeln. Problem ist, das das Haus neben einem
tätigen Gewerbebetrieb liegt und bei möglicher Veräußerung seitens des
Erwerbers Probleme auftreten könnten. Sollte in dem Verfahren die
immissionsschutzrechtliche Frage (Lärm-/Immissionsgutachten) abgeprüft sein und
ein verträgliches Wohnen neben dem Betrieb möglich sein, wurde von der
Verwaltung der Familie Helmes eine Lösung in Aussicht gestellt. Bislang hat
sich die Familie Helmes allerdings nicht bereit erklärt, entsprechende
Gutachten beizubringen. Würde man eine Umwandlung in normales Wohnen ohne diese
erforderlichen Unterlagen durchführen hätte die Stadt Emmerich am Rhein bei
einem möglichen Gerichtsverfahren keine Chance. Man hätte die Baugenehmigung
rechtswidrig erteilt mit der Gefahr, dass der Betrieb in seiner Existenz
bedroht ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Eingabe der Familie
Helmes in der nächsten Sitzung des Rates zur Entscheidung vorgelegt wird.
Derzeit ist davon auszugehen, dass der Rat an den Ausschuss für Stadtentwicklung
verweist, so dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung darüber beraten wird. Bei der heutigen Vorlage geht es um den
virtuellen Gewerbeflächenpool und dem Nachkommen der Verpflichtung aus dem
landesplanerischen Vertrag heraus. Die Thematik Helmes hat hiermit nichts zu
tun.
Mitglied ten Brink versteht die Vorlage so, dass Gewerbeflächen von der
Jahnstraße bis kurz vor der Ziegelei
Meyer aufgehoben werden sollen. Der verbleibende Teich mit dem Wohnhaus soll
demnach Gewerbegebiet bleiben. Er ist der Auffassung, dass diese Fläche
herausgenommen wird.
Herr Kemkes erklärt nochmals, dass es sich um die Umsetzung des
virtuellen Gewerbeflächenpools handelt. Dies ist auf Grundlage eines
Ratsbeschlusses und entsprechendem Abschluss eines Vertrages erfolgt. Nunmehr
erfolgt mit dieser Vorlage die Umsetzung des Vertrages. Die von Mitglied ten
Brink angesprochene Fläche hat mit dem virtuellen Gewerbeflächenpool nichts zu
tun und ist in dieser Vorlage nicht zu entscheiden. Wie der Erste Beigeordnete
Dr. Wachs bereits erwähnt hat, wird die Eingabe der Familie Helmes in der
nächsten Sitzung des Rates zur Entscheidung vorgelegt. Und nochmals, derzeit
können nur nicht bebaute Flächen in
den Pool eingebracht werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend mit, dass wenn eine
Flächennutzungsplanänderung in dem von Mitglied ten Brink angesprochenen
Abschnitt notwendig ist, dies ein gesondertes Verfahren ist. Man befindet sich
jetzt in einer Flächennutzungsplanänderung, die sich an den Flächen orientiert,
die in den virtuellen Gewerbeflächenpool eingebracht wurden. Es geht nur um die
bereits gemeldeten Flächen. Die Stadt Emmerich am Rhein muss ihrer
Verpflichtung gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf und den anderen
Kommunen des Kreises nachkommen.
Mitglied Jessner macht darauf aufmerksam, dass zum damaligen Zeitpunkt,
als der Beitritt zum virtuellen Gewerbeflächenpool beschlossen wurde, auch die
dazugehörigen Flächen beschlossen wurden. Die in den Gewerbeflächenpool
einbezogenen Flächen sollen für eine Änderung des Flächennutzungsplanes
vorbereitet werden.
Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer teilt Herr Kemkes mit, dass die
im Flächennutzungsplan dargestellten Wasserflächen auch Wasserflächen bleiben,
diese sind nicht als Gewerbeflächen ausgewiesen.
Die Mitglieder Mölder, Sickelmann und Spiertz verlassen um 18.50 Uhr
vor der Abstimmung die öffentliche Sitzung.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
17 Stimmen Dafür, 1 Stimme Dagegen, 0 Enthaltungen