Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein dahin gehend zu ändern, dass die Darstellung zweier gewerblicher Bauflächen an der Reeser Straße westlich des Siedlungsbereiches des Ortsteiles Vrasselt sowie einer gewerblichen Baufläche mit angrenzender Grünfläche im Ortsteil Klein-Netterden an der Netterdenschen Straße zwischen Am Camp und Duirlinger Straße umgewandelt wird in „Fläche für die Landwirtschaft“.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, das vorliegende Änderungskonzept im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die als einfache Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen ist, vorzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 dem landesplanerischen Vertrag zur Einführung des virtuellen Gewerbeflächenpools zugestimmt. Alle kreisangehörigen Gemeinden haben sich dem Vertrag angeschlossen. In dem Vertrag ist verankert, dass die teilnehmenden Kommunen gehalten sind, die Flächen, die in den Gewerbeflächenpool eingebracht sind (in der Vorlage gekennzeichnete Flächen) dergestalt in den Pool einzubringen sind, indem man die derzeit gewerbliche Bauflächendarstellung im FNP aufhebt und in eine landwirtschaftliche Flächennutzung umwandelt. Diese Flächenkontingente wandern danach in den Gesamtflächenpool und werden entsprechend den aktuellen Bedürfnissen und der Nachweise von Bedarfsflächen den einzelnen teilnehmenden Kommunen wieder zugeteilt. Zur Umsetzung dieses Vertrages ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ergänzend teilt er mit, dass der landesplanerische Vertrag auch eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes beinhaltet; das entsprechende Verfahren läuft. Parallel dazu soll das Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchgeführt werden, um in der Lage zu sein, zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des geänderten Gebietsentwicklungsplanes auch die Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen.

 

Mitglied ten Brink wirft ein, dass nicht nur die dargestellten Flächen zum Gewerbebereich, sondern auch die Fläche einen Teich weiter dazu gehören. Er regt an, auch diese Flächen als Grünfläche hinzuzuziehen.

Herr Kemkes erklärt, dass der Sinn eines Gewerbeflächenpools darin liegt, dass in diesen Pool nicht bebaute Reserveflächen, die derzeitig aus verschiedenen Gründen nicht zu verkaufen sind, aufgenommen werden. Die Abstimmung zum Gewerbeflächenpool ist mit Abschluss des städtebaulichen landesplanerischen Vertrages bereits abgeschlossen.

 

Mitglied Beckschaefer teilt für seine Fraktion mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmt. Auf seine Anfrage hin erklärt Herr Kemkes die Lage des Hauses der Familie Helmes an der Reeser Straße. Das Wohnhaus liegt in einer Fläche, die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Das Gebäude wurde als Betriebsleiterwohnhaus genehmigt. Der derzeitige Eigentümer hat einen Antrag gestellt, das derzeitige Betriebsleiterwohnhaus in ein normales Wohnhaus umzuwandeln. Problem ist, das das Haus neben einem tätigen Gewerbebetrieb liegt und bei möglicher Veräußerung seitens des Erwerbers Probleme auftreten könnten. Sollte in dem Verfahren die immissionsschutzrechtliche Frage (Lärm-/Immissionsgutachten) abgeprüft sein und ein verträgliches Wohnen neben dem Betrieb möglich sein, wurde von der Verwaltung der Familie Helmes eine Lösung in Aussicht gestellt. Bislang hat sich die Familie Helmes allerdings nicht bereit erklärt, entsprechende Gutachten beizubringen. Würde man eine Umwandlung in normales Wohnen ohne diese erforderlichen Unterlagen durchführen hätte die Stadt Emmerich am Rhein bei einem möglichen Gerichtsverfahren keine Chance. Man hätte die Baugenehmigung rechtswidrig erteilt mit der Gefahr, dass der Betrieb in seiner Existenz bedroht ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Eingabe der Familie Helmes in der nächsten Sitzung des Rates zur Entscheidung vorgelegt wird. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Rat an den Ausschuss für Stadtentwicklung verweist, so dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung darüber beraten wird. Bei der heutigen Vorlage geht es um den virtuellen Gewerbeflächenpool und dem Nachkommen der Verpflichtung aus dem landesplanerischen Vertrag heraus. Die Thematik Helmes hat hiermit nichts zu tun.

 

Mitglied ten Brink versteht die Vorlage so, dass Gewerbeflächen von der Jahnstraße bis  kurz vor der Ziegelei Meyer aufgehoben werden sollen. Der verbleibende Teich mit dem Wohnhaus soll demnach Gewerbegebiet bleiben. Er ist der Auffassung, dass diese Fläche herausgenommen wird.

Herr Kemkes erklärt nochmals, dass es sich um die Umsetzung des virtuellen Gewerbeflächenpools handelt. Dies ist auf Grundlage eines Ratsbeschlusses und entsprechendem Abschluss eines Vertrages erfolgt. Nunmehr erfolgt mit dieser Vorlage die Umsetzung des Vertrages. Die von Mitglied ten Brink angesprochene Fläche hat mit dem virtuellen Gewerbeflächenpool nichts zu tun und ist in dieser Vorlage nicht zu entscheiden. Wie der Erste Beigeordnete Dr. Wachs bereits erwähnt hat, wird die Eingabe der Familie Helmes in der nächsten Sitzung des Rates zur Entscheidung vorgelegt. Und nochmals, derzeit können nur nicht bebaute Flächen in den Pool eingebracht werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend mit, dass wenn eine Flächennutzungsplanänderung in dem von Mitglied ten Brink angesprochenen Abschnitt notwendig ist, dies ein gesondertes Verfahren ist. Man befindet sich jetzt in einer Flächennutzungsplanänderung, die sich an den Flächen orientiert, die in den virtuellen Gewerbeflächenpool eingebracht wurden. Es geht nur um die bereits gemeldeten Flächen. Die Stadt Emmerich am Rhein muss ihrer Verpflichtung gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf und den anderen Kommunen des Kreises nachkommen.

 

Mitglied Jessner macht darauf aufmerksam, dass zum damaligen Zeitpunkt, als der Beitritt zum virtuellen Gewerbeflächenpool beschlossen wurde, auch die dazugehörigen Flächen beschlossen wurden. Die in den Gewerbeflächenpool einbezogenen Flächen sollen für eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet werden.

 

Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer teilt Herr Kemkes mit, dass die im Flächennutzungsplan dargestellten Wasserflächen auch Wasserflächen bleiben, diese sind nicht als Gewerbeflächen ausgewiesen.

 

Die Mitglieder Mölder, Sickelmann und Spiertz verlassen um 18.50 Uhr vor der Abstimmung die öffentliche Sitzung.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 Stimmen Dafür, 1 Stimme Dagegen, 0 Enthaltungen