Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 15 0418/2011
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, dem Antrag der Herren Schlütter nicht zu folgen und einer
Fällung des Ahornbaumes nicht zuzustimmen.
Hierzu hat vor Sitzungsbeginn um 16.00 Uhr eine Ortsbesichtigung
stattgefunden.
Mitglied ten Brink teilt mit, dass im Jahre 2005 die Baumschutzsatzung
verabschiedet wurde. Für die Bürger besteht immer noch die Möglichkeit,
entsprechende Anträge auf Baumfällung zu stellen. Nach § 6 Abs. 1 b) sind
Ausnahmen zulässig, wenn die zulässige Nutzung unter wesentlicher Beschränkung
der Nutzung möglich ist und nach § 6 Abs. 1 c) sind Ausnahmen zulässig, wenn
von dem geschützten Baum Gefahren ausgehen. Beide Argumente treffen im
vorliegenden Fall zu. Es macht keinen Unterschied, ob es sich bei dem Baukörper
um ein Carport oder eine Garage (= fester Baukörper) handelt. Die Einfassung
des Carports wurde teilweise bereits von dem Baum angehoben.
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, den Baum zu beseitigen.
Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man kein Problem
für den Nutzer sieht, in das Carport einzufahren. Die Straße besitzt einen
Allee-Charakter mit sehr hohen Bäumen an beiden Straßenseiten, der unbedingt
erhalten werden soll. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Mitglied Sickelmann plädiert für den Erhalt des Baumes. Aus der Vorlage
geht hervor, dass der Ahorn bereits vor Errichtung des Carports vorhanden war.
Sicherlich kann sie einsehen, dass die Zufahrt für einen zweiten PKW erschwert
ist. Dennoch sollte dies nicht zum Anlass genommen werden, einen gesunden Baum,
der den Sturm im letzten Jahr überstanden hat, kein Licht wegnimmt und keine
Gefahr darstellt, zu fällen. Sie bittet die Petenten darum, das Problem aus
dieser Sichtweise zu betrachten.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist verwaltungsseitig darauf hin, dass
die Ausnahmeregelung für diesen Fall keine Anwendung findet.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Lindemann, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dem Antrag der Herren Schlütter nicht zu folgen und einer Fällung
des Ahornbaumes nicht zuzustimmen.
Beratungsergebnis: 8 Stimmen Dafür, 11 Stimmen Dagegen, 2 Enthaltungen
Somit ist der
Verwaltungsvorschlag abgelehnt und die Fällung des Ahornbaumes kann erfolgen.