Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dem Antrag der Herren Schlütter nicht zu folgen und einer Fällung des Ahornbaumes nicht zuzustimmen.

 


Hierzu hat vor Sitzungsbeginn um 16.00 Uhr eine Ortsbesichtigung stattgefunden.

 

Mitglied ten Brink teilt mit, dass im Jahre 2005 die Baumschutzsatzung verabschiedet wurde. Für die Bürger besteht immer noch die Möglichkeit, entsprechende Anträge auf Baumfällung zu stellen. Nach § 6 Abs. 1 b) sind Ausnahmen zulässig, wenn die zulässige Nutzung unter wesentlicher Beschränkung der Nutzung möglich ist und nach § 6 Abs. 1 c) sind Ausnahmen zulässig, wenn von dem geschützten Baum Gefahren ausgehen. Beide Argumente treffen im vorliegenden Fall zu. Es macht keinen Unterschied, ob es sich bei dem Baukörper um ein Carport oder eine Garage (= fester Baukörper) handelt. Die Einfassung des Carports wurde teilweise bereits von dem Baum angehoben.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, den Baum zu beseitigen.

 

Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man kein Problem für den Nutzer sieht, in das Carport einzufahren. Die Straße besitzt einen Allee-Charakter mit sehr hohen Bäumen an beiden Straßenseiten, der unbedingt erhalten werden soll. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Sickelmann plädiert für den Erhalt des Baumes. Aus der Vorlage geht hervor, dass der Ahorn bereits vor Errichtung des Carports vorhanden war. Sicherlich kann sie einsehen, dass die Zufahrt für einen zweiten PKW erschwert ist. Dennoch sollte dies nicht zum Anlass genommen werden, einen gesunden Baum, der den Sturm im letzten Jahr überstanden hat, kein Licht wegnimmt und keine Gefahr darstellt, zu fällen. Sie bittet die Petenten darum, das Problem aus dieser Sichtweise zu betrachten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist verwaltungsseitig darauf hin, dass die Ausnahmeregelung für diesen Fall keine Anwendung findet.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dem Antrag der Herren Schlütter nicht zu folgen und einer Fällung des Ahornbaumes nicht zuzustimmen.

 

Beratungsergebnis: 8 Stimmen Dafür, 11 Stimmen Dagegen, 2 Enthaltungen

 

Somit ist der Verwaltungsvorschlag abgelehnt und die Fällung des  Ahornbaumes kann  erfolgen.