Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 05 - 15 0420/2011
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung zukünftig entsprechend zu verfahren. Eine
rückwirkende Beitragserhebung wird nicht angestrebt.
Mitglied Jessner kann kein Verständnis für die Vorlage aufbringen. Zum
einen geht es um die rückwirkende Abrechnung und zum anderen um einen möglichen
energiesparenden Austausch, wodurch Ersparnisse zu verzeichnen sind, der den
Anwohnern angelastet werden soll. Er ist nicht der Auffassung, dies auf die
Anwohner umzulegen.
Mitglied Lang ist derselben Meinung. Auch wenn es rechtlich möglich
ist, ist es nicht erklärbar, warum nach so langer Zeit auf einmal abgerechnet
werden soll. Nunmehr geht er auf den Beleuchtungsvertrag mit den Stadtwerken
ein und fragt an, inwieweit dieser zur Anwendung kommt.
Herr Kemkes erläutert, dass im Rahmen des Beleuchtungsvertrages die
Stadtwerke die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen vornimmt und diese Arbeiten
der Stadt Emmerich am Rhein in Rechnung stellt. Diese Rechnung ist Grundlage
für die Erhebung des KAG-Beitrages.
Auf Anmerkung von Mitglied Jessner teilt er ferner mit, dass es nicht
um die Abrechnung bei Austausch von Einzelleuchten im Sinne der Verbesserung
sondern um die Abrechnung eines gesamten oder sehr großen Teiles des
Straßenzuges geht.
Mitglied Beckschaefer fragt, ob in letzter Zeit bei Straßenausbauten
die Straßenbeleuchtung mit den Anliegerbeiträgen umgelegt worden ist. Dies wird
seitens der Verwaltung bejaht. Somit würde nach der Vorlage eine nachträgliche
Berechnung nur für die Bereiche stattfinden, wo lediglich die
Straßenbeleuchtung energiesparend erneuert wurde aber ein Straßenausbau nicht
erfolgt ist. Die Stadt hat somit bereits Einsparungen im Energieverbrauch und
daher ist es nicht zu akzeptieren, dass diese Unkosten den Anwohnern
nachträglich in Rechnung gestellt werden sollen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt nochmals klar, dass eine Erhebung
nach dem Kommunalabgabengesetz rechtlich durchaus möglich ist.
Mitglied Reintjes fragt an, ob die Möglichkeit besteht, die
Straßenbeleuchtung im Vorfeld vor dem eigentlichen Straßenendausbau auszuführen
und bei Fertigstellung des Straßenendausbaus die Kosten der Straßenbeleuchtung
in die Verteilmasse mit aufzunehmen.
Herr Kemkes erklärt, dass immer dann, wenn ein Straßenausbau
abgeschlossen ist, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit abgerechnet wird.
In der Vorlage geht es um Maßnahmen, wo zwar eine Erneuerung der
Straßenbeleuchtung aber kein Straßenendausbau vorgenommen wurde und auch in
naher Zukunft nicht absehbar ist.
Mitglied ten Brink teilt für
seine Fraktion mit, dass die Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung
für die Zukunft gewährleistet werden soll. Einer rückwirkenden Erhebung der
Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung kann nicht zugestimmt werden.
Er stellt den Antrag, entsprechend so zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
15 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 3 Enthaltungen