Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zukünftig entsprechend zu verfahren. Eine rückwirkende Beitragserhebung wird nicht angestrebt.

 


Mitglied Jessner kann kein Verständnis für die Vorlage aufbringen. Zum einen geht es um die rückwirkende Abrechnung und zum anderen um einen möglichen energiesparenden Austausch, wodurch Ersparnisse zu verzeichnen sind, der den Anwohnern angelastet werden soll. Er ist nicht der Auffassung, dies auf die Anwohner umzulegen.

Mitglied Lang ist derselben Meinung. Auch wenn es rechtlich möglich ist, ist es nicht erklärbar, warum nach so langer Zeit auf einmal abgerechnet werden soll. Nunmehr geht er auf den Beleuchtungsvertrag mit den Stadtwerken ein und fragt an, inwieweit dieser zur Anwendung kommt.

 

Herr Kemkes erläutert, dass im Rahmen des Beleuchtungsvertrages die Stadtwerke die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen vornimmt und diese Arbeiten der Stadt Emmerich am Rhein in Rechnung stellt. Diese Rechnung ist Grundlage für die Erhebung des KAG-Beitrages.

Auf Anmerkung von Mitglied Jessner teilt er ferner mit, dass es nicht um die Abrechnung bei Austausch von Einzelleuchten im Sinne der Verbesserung sondern um die Abrechnung eines gesamten oder sehr großen Teiles des Straßenzuges geht.

 

Mitglied Beckschaefer fragt, ob in letzter Zeit bei Straßenausbauten die Straßenbeleuchtung mit den Anliegerbeiträgen umgelegt worden ist. Dies wird seitens der Verwaltung bejaht. Somit würde nach der Vorlage eine nachträgliche Berechnung nur für die Bereiche stattfinden, wo lediglich die Straßenbeleuchtung energiesparend erneuert wurde aber ein Straßenausbau nicht erfolgt ist. Die Stadt hat somit bereits Einsparungen im Energieverbrauch und daher ist es nicht zu akzeptieren, dass diese Unkosten den Anwohnern nachträglich in Rechnung gestellt werden sollen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt nochmals klar, dass eine Erhebung nach dem Kommunalabgabengesetz rechtlich durchaus möglich ist.

 

Mitglied Reintjes fragt an, ob die Möglichkeit besteht, die Straßenbeleuchtung im Vorfeld vor dem eigentlichen Straßenendausbau auszuführen und bei Fertigstellung des Straßenendausbaus die Kosten der Straßenbeleuchtung in die Verteilmasse mit aufzunehmen.

Herr Kemkes erklärt, dass immer dann, wenn ein Straßenausbau abgeschlossen ist, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit abgerechnet wird. In der Vorlage geht es um Maßnahmen, wo zwar eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung aber kein Straßenendausbau vorgenommen wurde und auch in naher Zukunft nicht absehbar ist.

 

Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass die Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung für die Zukunft gewährleistet werden soll. Einer rückwirkenden Erhebung der Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung kann nicht zugestimmt werden. Er stellt den Antrag, entsprechend so zu verfahren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 3 Enthaltungen