Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0421/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. P
3/2 -Pionierstraße -Nordost- im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB dahin gehend zur ändern, dass die Nutzungsbeschränkung betreffend
Ausschluss einer Wohnnutzung mit Ausnahme von Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter für die
Mischgebietsflächen im südwestlichen Teil des Nutzungsgebietes 3 (hier:
Grundstück Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 1324) sowie im Nutzungsgebiet 4
aufgehoben wird.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Auf Anfrage von Mitglied Sloot teilt Herr Kemkes mit, dass der auf der
anderen Straßenseite befindliche Betrieb die landwirtschaftliche Nutzung
aufgegeben hat und die Geruchsprognose ergeben hat, dass ein verträgliches
Wohnen möglich ist.
Mitglied Beckschaefer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
18 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen