Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. P 3/2 -Pionierstraße -Nordost- im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB dahin gehend zur ändern, dass die Nutzungsbeschränkung betreffend Ausschluss einer Wohnnutzung mit Ausnahme von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter für die Mischgebietsflächen im südwestlichen Teil des Nutzungsgebietes 3 (hier: Grundstück Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 1324) sowie im Nutzungsgebiet 4 aufgehoben wird.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Auf Anfrage von Mitglied Sloot teilt Herr Kemkes mit, dass der auf der anderen Straßenseite befindliche Betrieb die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben hat und die Geruchsprognose ergeben hat, dass ein verträgliches Wohnen möglich ist.

 

Mitglied Beckschaefer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

18 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen